Im Fall Edathy waren immer wieder Ermittlungsinterna an die Öffentlichkeit gelangt. Foto: dpa

Gegen den Celler Generalstaatsanwalt wird ermittelt. Er soll in den Fällen Wulff und Edathy geheime Informationen weitergegeben haben.

Hannover - Wegen Geheimnisverrats in den Fällen Wulff und Edathy hat die Staatsanwaltschaft Göttingen Ermittlungen gegen den Celler Generalstaatsanwalt eingeleitet. „Ihm wird vorgeworfen, als früherer Leiter der Strafrechtsabteilung im Niedersächsischen Justizministerium sowie als Generalstaatsanwalt in acht Fällen in strafbarer Weise Geheiminformationen an Dritte weitergegeben zu haben“, sagte Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) am Freitag im Landtag in Hannover.

Sieben Fälle beträfen die Weitergabe von geheimen Informationen aus dem Verfahren wegen Vorteilsannahme gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff. Ein Fall bezöge sich auf das noch laufende Verfahren gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy.

Außerdem stehe noch eine zweite Person im Fokus der Ermittlungen. Den Namen könne sie aus „ermittlungstaktischen Gründen jedoch nicht nennen“, sagte Niewisch-Lennartz.

Der Prozess gegen Wulff war vor rund einem Jahr mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Ihm war vorgeworfen worden, er habe sich in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident von einem befreundeten Geschäftsmann zu einem Oktoberfestbesuch in München einladen lassen. Der Prozess gegen Edathy beginnt am Montag am Landgericht Verden. Er soll sich mit dem Herunterladen von Kinderpornos über das Internet strafbar gemacht haben.

Interna an die Öffentlichkeit gelangt

In beiden Verfahren waren wiederholt interne Ermittlungsergebnisse und andere brisante Details über verschiedene Medien in die Öffentlichkeit gelangt. Selbst komplette Vernehmungsprotokolle sollen weitergeleitet worden sein. Dies hatte bereits im Verlauf des Wulff-Prozesses zu internen Ermittlungen innerhalb der zuständigen Staatsanwaltschaft Hannover geführt, diese waren jedoch ohne Ergebnis eingestellt worden.

Vor einigen Monaten hatte die Staatsanwaltschaft Göttingen zunächst ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen Verletzungen von Dienstgeheimnissen in der Causa Wulff eingeleitet. Im Dezember wurden die Ermittlungen in gleicher Sache auf das Edathy-Verfahren ausgeweitet.

„In diesem, wie in jedem anderen Ermittlungsverfahren gilt die Unschuldsvermutung - also auch hier“, sagte Niewisch-Lennartz. „So schwer der Vorwurf auch heute auf den Schultern der Justiz lastet, so wichtig ist die vollständige und lückenlose Aufklärung der Vorwürfe.“