Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) will mehr Praxistauglichkeit im Gesetz. Foto: dpa

Das geplante Integrationsgesetz des Bundes darf nach Ansicht von Baden-Württembergs Sozial- und Integrationsminister Manfred Lucha kein „Papiertiger“ sein. Es müsse in der Praxis funktionieren, sagt der Grünenpolitiker.

Stuttgart - Das geplante Integrationsgesetz des Bundes ist nach Ansicht des baden-württembergischen Sozial- und Integrationsministers Manfred Lucha (Grüne) ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings macht der Sozialpolitiker erheblichen Nachbesserungsbedarf aus. „Ein Integrationsgesetz, das seinen Namen verdient, darf kein Papiertiger sein, sondern muss in der Praxis funktionieren“, sagte Lucha.

So hapere es noch an einem flächendeckenden Angebot an Integrationskursen. Wer aber Flüchtlinge zur Teilnahme an derartigen Kursen verpflichte, müsse das Angebot und das dafür notwendige Geld zur Verfügung stellen. In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt es unter anderem, „Integration ist ein Angebot, aber auch eine Verpflichtung zu eigener Anstrengung“.

Der Minister begrüßt, dass Flüchtlinge in Zukunft einfacher eine Beschäftigung aufnehmen können. Er lobt, dass junge geduldete Flüchtlinge, eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer ihrer Ausbildung und für zwei weitere Jahre erhalten sollen. „Davon profitieren die Betriebe im Land“. Im Gesetz müsse jedoch auch geregelt werden, dass Flüchtlinge, die eine Ausbildung abbrechen, nicht sofort ausreisen müssen. Ausdrücklich unterstützt der Sozialminister den Plan, die so genannte Vorrangprüfung vorübergehend auszusetzen. Damit hätten nicht mehr Deutsche oder EU-Bürger als Erste Anspruch auf einen Arbeitsplatz auf den sich Asylsuchende bewerben. Durch das Aussetzen der Vorrangprüfung werde „eine unnötige Hürde beseitigt und das Verfahren für die Flüchtlinge und die Betriebe vereinfacht“, erklärte Lucha.

Für den Ausbau von integrationsfördernden Maßnahmen wie die Wohnbauförderung und den Ausbau von Kindertagesstätten erwartet das Land weitere Zuschüsse des Bundes für die Kommunen. Der Grünenpolitiker befürwortet, dass Flüchtlingen, die Hartz IV beziehen, für eine bestimmte Zeit ein Wohnsitz in einer bestimmten Kommune zugewiesen werden kann. So könne einer Ghettoisierung in Ballungsräumen und Großstädten entgegengewirkt werden.

Inzwischen haben Abgeordnete der oppositionellen SPD die Absicht der grün-schwarzen Landesregierung kritisiert, keine elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge einzuführen. Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatte erklärt, sie stehe nicht auf der Agenda der grün-schwarzen Regierung. Er hielte sie auch für ein falsches Signal. Die Karte würde eine Sogwirkung entfalten. Die Zahl der Flüchtlinge solle aber „nachhaltig und deutlich“ gesenkt werden. Der SPD-Sozialpolitiker Rainer Hinderer wunderte sich über eine „Kehrtwende der Grünen in der Flüchtlingspolitik“. Die Ulmer Bundestagsabgeordnete und stellvertretende SPD-Landesvorsitzende Hilde Mattheis nannte den Schritt der grün-schwarzen Regierung „ausschließlich ideologisch motiviert“. Der grüne Landessozialminister will sich für eine bundeseinheitliche Lösung einsetzen. Die Gesundheitskarte für Asylbewerber gibt es in Hamburg, Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein.