Anton Schlecker und seine Tochter Meike sollen vor der drohenden Insolvenz der Drogeriekette Schlecker Geld beseite geschafft haben. Foto: dpa

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Gefängnisstrafe von drei Jahren für Anton Schlecker. Seine Anwälte halten das für überzogen und sprechen von einem „minder schweren Fall“.

Stuttgart - Die Verteidiger von Ex-Drogeriemarktkönig Anton Schlecker halten die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Gefängnisstrafe für ihren Mandanten für überzogen. Anwalt Norbert Scharf sprach am Montag in seinem Plädoyer im Bankrottprozess gegen Schlecker in Stuttgart von einem minder schweren Fall, empfahl dem Gericht selbst aber kein konkretes Strafmaß für den 73-Jährigen.

Die Vertreter der Anklage hatten zuvor drei Jahre Haft für den Gründer der einst größten Drogeriemarktkette Europas gefordert. Sie werfen ihm vor, im Angesicht der drohenden Insolvenz Geld beiseite geschafft zu haben. Auch für Schleckers mitangeklagte Kinder Lars und Meike forderten sie Haftstrafen. Das Urteil soll am kommenden Montag (27. November) gesprochen werden.

Schlecker-Betriebsratschefin wünscht sich Entschuldigung

Für die frühere Schlecker-Betriebsratschefin Christel Hoffmann wäre eine Entschuldigung von Anton Schlecker wichtiger als dessen Verurteilung. „Von ihrer Verantwortung kann und werde ich die Familie Schlecker nicht frei sprechen. Was ändert es aber für uns, wenn die Familie Schlecker ins Gefängnis muss? Gar nichts“, sagte Christel Hoffmann am Montag zu den Plädoyers im Stuttgarter Bankrottprozess.

„Ich würde mir eine aufrichtige Entschuldigung von Herrn Schlecker wünschen, nicht nur eine Äußerung des Bedauerns.“ Hoffmann war Gesamtbetriebsratschefin beim Drogerieimperium Schlecker, das 2012 unterging. Für Hoffmann macht das geforderte Strafmaß kaum einen Unterschied: „Die Arbeitsplätze kommen davon nicht wieder.“