Berlin - Um die Neonazi-Mordserie an Ausländern aufzuklären, wurden Untersuchungsausschüsse und eine Regierungskommission einberufen. Innenminister Friedrich verspricht, ihre Arbeit nach Kräften zu unterstützen.
Herr Minister Friedrich, Neonazis konnten 13 Jahre lang untertauchen, morden und rauben. Was ist schiefgelaufen?
Es gab nach derzeitigem Erkenntnisstand nirgends einen Hinweis auf einen Zusammenhang zwischen der Mordserie und der Zwickauer Neonazi-Zelle. Wir haben auch keinen Beleg dafür, dass eine andere Sicherheitsstruktur von Verfassungsschutz oder Polizei geeignet gewesen wäre, diese Verbindung aufzudecken. Allein in der Nürnberger Untersuchungskommission gibt es 1200 Aktenordner, dort wurde jeder kleine Hinweis verfolgt – aber es gab, soweit ich derzeit weiß, keinen Hinweis auf Zwickau. Die andere Frage lautet, ob die Behörden jenseits der Mordserie an Ausländern nicht früher auf dieses Neonazi-Umfeld und die Unterstützerkreise hätten kommen können. Man ist damals offenbar von lokalen und regionalen Strukturen ausgegangen. Heute wissen wir, dass es Bezüge über die einzelnen Bundesländer hinaus gab. Um dies künftig früher erkennen zu können, habe ich mit unserem Gemeinsamen Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus und unserer Verbunddatei neue Kommunikations- und Koordinierungsstrukturen geschaffen. Das Ziel heißt: Das darf nicht wieder geschehen.
Sowohl der Parlamentarische Untersuchungsausschuss als auch die Regierungskommission sollen prüfen, ob Behörden versagt haben und neu sortiert werden müssen. Wer hat die Deutungshoheit über die Ergebnisse?
Der Untersuchungsausschuss kann auf Basis des Untersuchungsausschussgesetzes Sachverhalte ermitteln, Zeugen befragen und vernehmen und Akteneinsicht verlangen. Die Bund-Länder-Expertenkommission bewertet die Dinge politisch aus Bund- und Ländersicht. Dabei wird sie im Einzelfall auch bei unklaren Sachverhalten gezielt nachfragen und kann dabei auf die Unterstützung von Bund und Ländern zählen.
Können Sie zusichern, dass auch die Länder dem Bundestagsausschuss rückhaltlos Akten bereitstellen?
Als Bundesminister kann ich die Akten des Bundesamts für Verfassungsschutz in vollem Umfang zur Verfügung stellen. Über die Akten des Bundeskriminalamts verfügt allein der Generalbundesanwalt, solange er die Ermittlungen führt. Was die Länderakten angeht, müssen sich die Länder an ihre rechtlichen Grundlagen halten: Sie werden alles an den Bundestagsausschuss herausgeben, was der braucht, um das Verhalten von Bundesbehörden und ihre Zusammenarbeit mit Länderbehörden zu untersuchen. Dort ,wo es Abgrenzungsprobleme zu reinen länderinternen Sachverhalten gibt, wird man mit Sicherheit zugunsten des Untersuchungsausschusses entscheiden.
Schon jetzt ist beschlossen, dass Verfassungsschutz und Polizei sich besser über Rechtsextremismus austauschen und eine gemeinsame Verbunddatei bestücken. Wie soll das gehen?
Natürlich sind es zwei unterschiedliche Behörden mit unterschiedlichen Aufträgen. . .
. . . Verfassungsschützer schützen ihre Quellen und stempeln sensible Akten als geheim – damit kommt die Polizei nicht ran. Stempeln sie nicht und machen sie zugänglich, müsste die Polizei in heiklen Fällen sofort ermitteln.
Es ist aber bislang immer gelungen, auch eingestufte Informationen der Verfassungsschutzbehörden so aufzuarbeiten, dass die Polizei die nötigen Handlungsgrundlagen hatte. Der Verfassungsschutz entscheidet, wann er die Polizei informiert. Die Polizei muss bei Hinweisen auf Straftaten sofort ermitteln. Bevor das Neonazi-Trio 1998 untertauchte, lieferte der Verfassungsschutz den Hinweis auf die Rohrbomben in deren Garage – dann war die Polizei am Zug.