Andreas Huckschlag ist schwerbehindert: In einem Modellprojekt in Köln berät Huckschlag Schulen Inklusion – als einer von neun Coaches mit Behinderung Foto: swa

Menschen mit Behinderung sind oft arbeitslos. Doch an Schulen ist ihre Expertise gefragt, zeigt ein bundesweites Pilotprojekt in Köln. Denn wer könnte Probleme bei der Inklusion besser lösen, als Behinderte selbst?    

Köln - Mit 50 Jahren drückt Andreas Huckschlag wieder die Schulbank. Lernen will er dabei vor allem eines: Ist diese Schule die richtige für seine Schützlinge? Seit dem Herbst arbeitet Huckschlag als Inklusionscoach an der Sankt-Nikolaus-Schule in Köln, einer inklusiven Grundschule mit etwa 300 Schülern. Er berät Eltern, wie es nach der Grundschule für ihre behinderten Kinder weitergehen soll. Die weiterführenden Schulen, die infrage kommen, testet der sehbehinderte Huckschlag selbst. „Der Klassenlehrer hat natürlich keine Zeit, in Nachbarschulen zu hospitieren. Aber ich schon.“

Für seinen neuen Job pendelt Huckschlag jeden Tag von Wetter an der Ruhr nach Köln. Pro Strecke sind das knapp zwei Stunden Fahrzeit. Die weiten Wege nimmt er für den neuen Job in Kauf, denn auf dem Arbeitsmarkt hat Huckschlag es nicht leicht. Der Familienvater, rote Haare, an diesem Tag in kariertem Hemd, lächelt viel und spricht offen über seine Erfahrungen. Huckschlag ist schwerbehindert. Er sieht – mit Brille – etwa ein Drittel dessen, was andere sehen. Dann kam 2014 Nierenkrebs hinzu. Als Inklusionscoach hat Huckschlag nun bis Mai 2018 eine sichere Stelle.

Elf Schulen machen bislang mit

Inklusion an Schulen fördern und gleichzeitig Schwerbehinderte in Arbeit bringen: Diese Idee steckt hinter dem Projekt der Inklusionscoaches in Köln. Das Projekt ist deutschlandweit laut der Bundesagentur für Arbeit das erste seiner Art. Am 1. Mai 2015 hat das Modellprojekt begonnen, mit dem neun Stellen für Schwerbehinderte geschaffen wurden. Seit Juli arbeiten sie als Inklusionsberater an Kölner Schulen. Aktuell machen elf Einrichtungen mit. Bis Mai 2018 sind die Mittel gesichert. Mit Hilfe der Uni Köln wird das Projekt evaluiert.

„Wenn es hier klappt, wollen wir das Modell später auch in anderen Regionen anbieten“, sagt Klaus Schuldes von der Bundesagentur für Arbeit. Er koordiniert dort den Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker, Träger des Projekts. Das Projekt kostet insgesamt rund 1,6 Millionen Euro und wird größtenteils aus Mitteln der sogenannten Ausgleichsabgabe finanziert. Diese Strafe müssen Firmen zahlen, wenn sie weniger Schwerbehinderte beschäftigen, als das Gesetz es vorschreibt.

Jahrelanges Warten auf einen Aufzug in der Schule

Andreas Huckschlag und seine acht Coaching-Kollegen sitzen an einem windigen Vormittag im Herbst 2015 in einem Büro in Köln in einem Stuhlkreis und lassen nachdenklich graue Schnüre durch ihre Hände gleiten. Wie lang ist ihr Geduldsfaden? Das sollen die Berater sich in diesem Workshop überlegen. Neben Expertise zu inhaltlichen Fragen – wer zahlt für eine Rampe in der Schule? Wie kommen Eltern an einen Schulbegleiter für ihre Kinder? Welche Perspektiven gibt es nach dem Schulabschluss? – brauchen die Berater viel Einfühlungsvermögen. Schließlich müssen sie allen Beteiligten gerecht werden: Lehrern, Schülern, Eltern, Beamten in der Stadtverwaltung. Als „ein Thema mit ganz vielen Stellschrauben“ sieht Andreas Huckschlag Inklusion. Wie schwierige Situationen zu meistern sind, haben die Coaches zu Beginn des Projekts in einer zweimonatigen Schulung an der Uni Köln gelernt. Außerdem belegen sie fortlaufend Seminare – wie an diesem Tag den Workshop mit den grauen Schnüren.

Ohne einen langen Geduldsfaden hätte wohl auch Alfred Weber seinen Job längst hingeschmissen. „Seit drei Jahren warten wir auf einen Aufzug für Kinder im Rollstuhl“, sagt Weber, der seit zwei Jahrzehnten die inklusive Sankt-Nikolaus-Grundschule in Köln leitet. Trotz seiner Erfahrung: Beim Aufzug bleibt der Erfolg bislang aus. „Die Stadtverwaltung schiebt es immer wieder auf“, sagt Weber. Er selbst habe nicht genug Zeit, die Beamten immer wieder zu erinnern. „Ich schreibe einen Brief und dann erst sechs Wochen später den nächsten, weil noch so viel anderes ansteht.“ Eine Kraft von außen wie Coach Huckschlag könne „der Stadtverwaltung damit viel besser auf den Senkel gehen“. Außerdem habe Huckschlag mehr Glaubwürdigkeit, weil er selbst ein Handicap hat. Schulleiter Weber will den Coach an seiner Grundschule nicht mehr missen. „Er stürzt sich mit ungeheurem Mut und Engagement in die Aufgabe.“

Das größte Problem: Alte Gewohnheiten

Seit dem Schuljahr 2014/2015 haben Eltern behinderter Kinder in Nordrhein-Westfalen Rechtsanspruch auf gemeinsames Lernen mit Kindern ohne Behinderung. Damit ist das Land dem Südwesten um ein Jahr voraus. In Baden-Württemberg gilt der Rechtsanspruch erst seit Beginn des aktuellen Schuljahrs. Dennoch gebe es auch in Nordrhein-Westfalen noch viele Probleme, sagt Christine von Kirschbaum. Sie ist Zweite Vorsitzende des Inklusionsvereins „mittendrin“, der das Projekt mit der Arbeitsagentur organisiert. Kirschbaum hat eine körperbehinderte Tochter. Aus Frust über die Situation an den Schulen hat sie den Verein vor acht Jahren mit anderen Eltern gegründet.

Nachholbedarf herrscht aus ihrer Sicht vor allem, wenn es um alte Gewohnheiten geht. Bei Verbesserungsvorschlägen hörten die Inklusionscoaches oft: „Das haben wir schon immer so gemacht.“ Jürgen Esser hat das aus erster Hand miterlebt. Wie Huckschlag ist Esser einer der neun Inklusionscoaches, die bei dem Projekt mitmachen. Seit dem Sommer betreut er unter anderem ein Kölner Berufskolleg. Vorher war Esser sieben Jahre lang arbeitslos. Er lebt seit fast zehn Jahren ohne Kehlkopf. Schwierigkeiten beim Sprechen, teilweise beim Atmen und eine eingeschränkte körperliche Belastbarkeit sind Teil seines Alltags.

Behinderung erhöht Glaubwürdigkeit der Berater

Um mit alten Gewohnheiten zu brechen, brauchten Schulen den Blick von außen, sagt Esser. Zum Beweis plaudert er aus dem Nähkästchen. An dem Berufskolleg, das er betreut, saß eine Schülerin im Rollstuhl laut Esser immer direkt neben der Tür. Das klingt sinnvoll, denn so muss sie sich mit dem Rollstuhl nicht durch die Tischreihen kämpfen. „Aber der Clou war: Von dort aus hat sie ganz schlecht zur Tafel gesehen“, sagt Esser. „Und der Lehrer hat auch oft nicht bemerkt, wenn sie etwas beitragen wollte.“ Gemeinsam mit den Lehrern und der Schülerin hat Esser Dinge verändert. Jetzt sitzt die Schülerin weiter in der Mitte. Damit sie besser mitmachen kann, haben Esser und die Schülerin einen genauen Ablauf entworfen. Will sie eine Frage beantworten, gibt die Schülerin ihrer Lernassistentin ein Zeichen. Die Begleiterin meldet sich – und liest vor, was die Schülerin in den Computer eingegeben hat, den sie mit ihren Augen bedient.

Esser selbst sitzt zwar nicht im Rollstuhl. Dennoch ist er überzeugt: „Durch meine eigene Behinderung bin ich glaubwürdiger.“ Im Kampf gegen alte Gewohnheiten hat Esser nach sieben Jahren Arbeitslosigkeit zudem einen weiteren entscheidenden Vorteil: Sein Geduldsfaden, das zeigt sich an diesem Workshoptag in Köln, ist ziemlich lang.

Hintergrund: Inklusion an Schulen und Behörden

Hintergrund: Inklusion an Schulen und Behörden

Schwer verständliche Texte, Treppen oder fehlende Blindenschrift: Barrieren für Behinderte sollen an Bundesbehörden verringert werden. Das beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch durch Änderungen am Behindertengleichstellungsgesetz.

Konkret ist unter anderem eine Schlichtungsstelle bei der Bundesbehindertenbeauftragten geplant. Hier sollen Betroffene ihre Rechte leichter durchsetzen können. Außerdem sollen Menschen mit geistiger Behinderung einen Rechtsanspruch auf Behördentexte in spezieller „leichter Sprache“ erhalten. Die Novelle durchläuft jetzt das parlamentarische Verfahren.

Kritiker bemängeln: Nur Bundesbehörden, nicht etwa Gaststätten, die Bahn, Taxen und andere Einrichtungen werden zu Änderungen verpflichtet.

Seit 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland gültig. Damit bekennt sich Deutschland zu dem Recht auf inklusive Bildung, also dem gemeinsamen Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung.

In Baden-Württemberg haben behinderte Kinder seit diesem Schuljahr einen Rechtsanspruch auf gemeinsames Lernen mit Kindern ohne Behinderung. Sonderschulen bleiben aber bestehen. Eltern sollen die Wahl zwischen Regel- und Sonderschule haben. (swa)