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Ingenieur Werner Sobek "Ein Podium der Besserwisser"

Michael Isenberg, vom 26.08.2010 19:52 Uhr
 Foto: Werner Sobek Stuttgart
Foto: Werner Sobek Stuttgart

Stuttgart - Als verantwortlicher Planer für die Statik des Tiefbahnhofs kennt der Stuttgarter Ingenieur Werner Sobek das Bauprojekt bis ins kleinste Detail. Im Interview nimmt Sobek zu Vorwürfen Stellung, wonach das Projekt wegen Sicherheitsbedenken gestoppt werden müsse.

Herr Sobek, Ihr Kollege Frei Otto fordert den Baustopp von Stuttgart21, weil auf Grund des Baugrunds „Gefahr für Leib und Leben“ drohe. Ist die Warnung berechtigt?

Die Warnung ist in keinster Weise berechtigt. Ich bin erschüttert, dass sich Herr Otto jetzt in dieser Form äußert – nachdem er viele, viele Jahre lang als aktiver Planer am Projekt Stuttgart21 mitgewirkt hat und somit die seit langem vorliegenden Gutachten zur Beschaffenheit des Baugrunds gekannt haben muss. Diese Gutachten sagen eben nicht, dass Lebensgefahr droht.

Herr Otto warnt davor, der neue Tiefbahnhof könne vom Grundwasser überschwemmt oder durch den Druck des Grundwassers unkontrolliert aus der Erde gepresst werden.

Wenn man im Grundwasser baut, entsteht Auftrieb. Das weiß man seit Archimedes. Der neue Stuttgarter Hauptbahnhof liegt zwischen sechs und acht Metern im Grundwasser. Das ist technisch überhaupt kein Problem und für die Verhältnisse der Stadt, wenn Sie an die vielen Tiefgaragen, Stadtbahn- oder S-Bahn-Tunnel denken, in keinerlei Weise sensationell. Im Gegenteil: Die Röhren der S- und U-Bahn liegen seit nahezu 35 Jahren in aller Ruhe teilweise noch sechs Meter tiefer als der neue Bahnhof im Grundwasser. Und nichts ist passiert.

Als Laie würde ich sagen, der Tiefbahnhof entwickelt wegen seiner Größe einen deutlich höheren Auftrieb als eine schmale S-Bahn-Röhre. Ist das korrekt?

Ja. Aber schon das Eigengewicht der Hauptbahnhof-Konstruktion reicht aus, den Auftrieb nahezu zu kompensieren. Hinzu kommen hunderte von Pfählen, die den Bahnhof zehn bis 16 Meter tief im Untergrund verankern. Das ist eine zusätzliche Sicherheit. Insgesamt gesehen gibt es das von Herrn Otto befürchtete Problem also gar nicht.

Herr Otto sagt, er spreche seine Warnung auch aus „moralischer Verpflichtung“ aus. Können Sie mit diesem Begriff in diesem Zusammenhang etwas anfangen?

Ich will das nicht kommentieren.

Versuchen Sie es.

Am Projekt Stuttgart 21 sind einige der besten und namhaftesten Ingenierbüros überhaupt beteiligt. Diesen Kollegen kann man nicht einfach mal so unterstellen – auch nicht indirekt – dass sie unmoralisch oder verantwortungslos handeln würden. Das ist schlichtweg ein Unding.

Kommentare (80)
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OKT
15
12:41 Uhr, geschrieben von Anonymer Benutzer
Sobek schreibt sachlich, als Antwort kommt SKANDAL, den "er verdient ja daran"
Der Mann ist Ingenieur, der verdient sein Geld in enem ehrenwerten Beruf.
SEP
01
15:24 Uhr, geschrieben von Jörn Gutbier
Ausstiegkosten: Die Zahlen der DB
DB Mobility-Networks-Logistic schreibt in seinem Sachstandsbericht vom 10.Dezember 2009 folgendes zum Thema Ausstieg aus S21: "(...) 4. Folgen eines Projektausstiegs Falls es zu keiner Durchführung des Projekts kommen würde, ergäben sich für die DB AG erhebliche nachhaltige Konsequenzen. Gemäß Finanzierungsvereinbarung mit dem Land trägt das Land nur 40% der entstandenen Kosten seit Abschluss des Memorandum of Understanding bis zum Projektabbruch. Bei einem Projektabbruch 12/2009 würde das Land von den bis dahin aufgelaufenen Kosten (73 Mio. EUR) einen Anteil von ca. 29 Mio. EUR erstatten, der das Ergebnis der EIU in dieser Höhe wieder entlasten würde. Darüber hinaus würden folgende Nachteile entstehen: 4.1 Abhängigkeit zur Neubaustrecke Wendlingen-Ulm Falls das Projekt Stuttgart 21 nicht realisiert wird, ist auch das Projekt NBS Wendlingen-Ulm in seiner Realisierung gefährdet. Soweit Risiken dargestellt werden, die darauf beruhen, dass die Fortführung des Projektes Stuttgart 21 aufgrund der Kostenerhöhungen nicht sichergestellt ist, gilt dies entsprechend auch für das Projekt NBS Wendlingen-Ulm. Der Zuschuss des Landes zur NBS Wendlingen-Ulm in Höhe von 950 Mio. EUR erfolgt nur im Hinblick auf eine gleichzeitige Realisierung beider Projekte. In diesem Fall wäre die Finanzierung dieses Vorhabens bis 2016 nicht gesichert. Damit die bereits erteilten Planfeststellungsbeschlüsse nicht außer Kraft treten, wäre durch das Projekt abhängig vom Eintritt der Unanfechtbarkeit der einzelnen Beschlüsse ggf. rechtzeitig eine Verlängerung zu beantragen oder analog dem Vorgehen bei der VDE 8.1 ein Baubeginn mit moderaten Jahresraten erforderlich. Hierfür wäre eine neue Finanzierungsvereinbarung mit dem BMVBS sowie eine Umsteuerung der knappen BHH-Mittel des Bedarfsplans unter Neubewertung der Prioritäten der Bedarfsplanvorhaben und ggf. dort anfallenden Mehrkosten aufgrund Projektverzögerungen bzw. negativen Ergebnissen auf die WR durch spätere Inbetriebnahmetermine erforderlich. Aus heutiger Sicht ist eine Bundesfinanzierung vor 2016 nicht sehr wahrscheinlich. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass eine Nichtrealisierung der NBS Wendlingen-Ulm die verkehrliche Wirkung des Projekts NBS Rhein/Main-Rhein-Neckar gefährden würde. 4.2 Rückabwicklung der Grundstücksverkäufe von 2001 Die DB AG und die DB Netz AG haben der Stadt Stuttgart im Dezember 2001 die Flächen A2, A3, B, C, D zum Preis von 459 Mio. EUR verkauft. Die Stadt Stuttgart hat bei Nichtrealisierung des Projekts Stuttgart 21 ein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht an den ihr verkauften Grundstücken. Hierzu ist vereinbart, dass die DB AG den erhaltenen Kaufpreis zuzüglich einer Verzinsung von 5,5% p.a. ab Kaufpreiszahlung Zug um Zug gegen Rückübereignung erstattet. Bei einem Projektabbruch zum 31.12.2009 wären insgesamt 702 Mio. EUR an die Stadt Stuttgart zurückzuzahlen, davon entfallen 459 Mio. EUR auf den originär gezahlten Kaufpreis sowie 243 Mio. EUR auf den Zinsanspruch. Bei der DB Netz AG wurde für die Erträge aus dem Grundstücksgeschäft und die im Falle der Rückabwicklung fälligen Zinsen bilanzielle Vorsorge getroffen und diese jedes Jahr um den Betrag der zusätzlich erforderlichen Zinsen aufgestockt. Per 31.12.2008 hatte die Risikovorsorge einen Umfang von insgesamt 615 Mio. EUR. Nach Aufhebung des Gremienvorbehalts am 30.06.2009 wurde diese Risikovorsorge in vollem Umfang aufgelöst und dem außerordentlichen Ergebnis zugeführt. Ein Projektabbruch führt zu entsprechenden Korrekturbuchungen. 4.3 Rückforderungen aus Grundstücksverkäufen an Dritte Bei den Grundstücksverkäufen an Dritte (Veräußerungen für insgesamt ca. 125 Mio. EUR) wurde kein Rücktrittsrecht vereinbart, entsprechende Forderungen Dritter sind bei Projektabbruch dennoch nicht gänzlich auszuschließen. 4.4 Rückzahlung des Betriebskostenzuschusses der Flughafen Stuttgart GmbH Die Flughafen Stuttgart GmbH hat der DB Netz AG einen Betriebskostenzuschuss i.H.v. 112,4 Mio. EUR überwiesen. Diese Zahlung ist Teil der Beiträge des Landes Baden-Württemberg und seiner Partner zum Projekt Stuttgart 21. Im Falle eines Projektabbruchs ist dieser Betrag zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen. 4.5 Abschreibung der bisher verausgabten Planungskosten Die in 2009 angefallenen Planungskosten i.H.v. ca. 30 Mio. EUR wurden aktiviert. Per 31.12.2008 haben die DB Netz AG und die DB Station& Service AG die bis dahin angefallenen Planungskosten in Höhe von ca. 210 Mio. EUR außerplanmäßig abgeschrieben. 4.6 Sonstige Projekt/Budgetkosten Zusätzlich wären bestehende Ingenieurverträge zu kündigen. Bei den Ingenieurverträgen zu NBS Wendlingen – Ulm wäre ebenfalls eine Kündigung zu prüfen. Hieraus würden den EIU Kosten entstehen. Eine aktuelle Übersicht liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Eine Schätzung ergab Kosten i.H.v. 31 Mio. EUR für Stuttgart 21 und 20 Mio. EUR für die NBS Wendlingen-Ulm. 4.7 Rückzahlung der von der EU erhaltenen Zuschüsse Ebenso wären von der EU erhaltene Zuschüsse für Planung (bis 10/2009) in Höhe von ca. 5 Mio. EUR zurückzuzahlen. 4.8 Reinvestitionen Knoten Stuttgart Da seit 1994 Überlegungen getroffen wurden, im Rahmen von Stuttgart 21 den Knoten Stuttgart neu aufzubauen, wurden erforderliche Ersatzinvestitionen auf das Notwendige beschränkt. Für den Fall, dass Stuttgart 21 nicht realisiert wird, sind langfristig (bis 2054) in die Netzinfrastruktur sowie in die Bahnhöfe im Knoten Stuttgart ca. 1.350 Mio. EUR zu investieren. Die wesentlichen Anteile sind Tunnel (ca. 78 Mio. EUR), Eisenbahnbrücken (ca. 596 Mio. EUR), Signal- und Fernmeldeanlagen (ca. 172 Mio. EUR), Gleisanlagen und Bahnkörper (ca. 276 Mio. EUR), Planungskosten DB Netz (ca. 98 Mio. EUR) und Bahnhöfe (ca. 135 Mio. EUR). Auf den Zeitraum bis 2020 entfallen davon ca. 340 Mio. EUR. In die Abstell- und Behandlungsanlagen wären bei den Eisenbahninfrastrukturunternehmen Ersatzinvestitionen in Höhe von ca. 120 Mio. €, bei DB Bahn Regio in Höhe von ca. 100 Mio. € erforderlich. 4.9 Betriebliche Folgen Ebenfalls entstünden erhebliche betriebliche Auswirkungen. So könnte der bestehende Bahnhof das Betriebsprogramm des BVWP 2003 mit dem Prognosehorizont 2015 deutlich schlechter abfahren als Stuttgart 21. Das Verspätungsniveau steigt gegenüber Stuttgart 21 deutlich. Weitere positive Verkehrsentwicklungen können nur begrenzt umgesetzt werden. Bauliche Alternativen wie "K21" sind nicht so leistungsfähig wie Stuttgart 21. Die Fahrzeiteinsparungen und für Umsteiger günstigen Durchmesserlinien können nicht realisiert werden. Für die weitere Instandhaltung des Bahnhofs wäre ein Sofortprogramm aufzulegen, um den Instandhaltungsrückstau (Oberbau, Ingenieurbau, ETA) abzubauen. Die Planung und Umsetzung alternativer Konzepte benötigt erneute Planungskosten und Zeit (5-10 Jahre), wobei der Ausgang aufgrund schwieriger Randbedingungen (Planfeststellung, Finanzierung etc.) ungewiss ist. 4.10 Effekte bei den EVU Bei DB Bahn Fernverkehr lassen sich bei Nichtrealisierung von Stuttgart 21 / NBS Wendlingen – Ulm erhebliche Zusatzerlöse nicht realisieren. In der WR wurden diese mit einem Kapitalwert von +361 Mio. EUR berücksichtigt. Bei Railion würden mögliche Mehrverkehre mit einem Kapitalwert von +14 Mio. EUR entfallen." Sachstand Aktuell: 240 Millionen Euro für rechtlich verbindlich vergebene Bauaufträge. Die Bezahlung im Baugewerbe erfolgt nach Baufortschritt. Bevor Zahlungsansprüche entstehen, muss gebaut werden. Wird ein Aufrag storniert, kann daraus ein Schadenersatzanspruch des beauftragten Unternehmers entstehen. Allerdings maximal in Höhe des entgangenen Gewinns. Bei den derzeitigen Gewinnmargen im Baugewerbe droht hier ein Auflösungs-Risiko von allenfalls 10 Millionen Euro. Gemäß internen Papier der Bahn vom 10. Dezember 2009 sind bis 2008 Planungskosten in Höhe von 210 Millionen Euro entstanden, welche von der Bahn bereits per 31.12. 2008 außerplanmäßig abgeschrieben wurden. Die Planungskosten in 2009 werden mit ca. 30 Millionen Euro angegeben und Kosten für die vorzeitige Auflösung von bestehenden Ingenieurverträgen mit ca. 20 Millionen Euro. Jetzt kämen noch die Planungskosten diesen Jahres, die ausgegebenen Werbemillionen und die Wiederaufbaukosten für den Nordflügel des Bonatzbaus dazu. Ohne die bereits im Dez. 2009 abgeschriebenen 210 Millionen Euro Planungskosten geht es somit aktuell um Ausstiegskosten von irgendwas um 100 Millionen Euro. Mit den besten Wünschen jg
AUG
30
16:55 Uhr, geschrieben von Kellerkind
Kosten
Liebes Sonnenkind, Sie machen genau den Fehler, den man von den S21-Gegnern gewohnt ist. Aber zunächst nochmals zu den Kosten: In Gutachten wurden bereits 2004 und 2008 jeweils Kosten für K21 vorausgesagt die lediglich 200-300 Millionen geringer waren wie für S21 - Gutachten, also eben jene Papiere auf die die Gegner soviel Wert legen. Darin sind noch keine Vertragsstrafen enthalten. Die Zahl von 1,4 Milliarden ist eine Aussage der S21-Büros, also von der Stelle die wissen müsste wie die Verträge aussehen. Aber sind ja alles Lügner. Traurig, dass es auf der K21-Seite keine Kostenvoranschläge gibt, aber diese lautstark für S21 fordern... Vor einem Jahr konnte man für K21 noch etwas von 2,3 Milliarden lesen (vielleicht auch nur 2,1, weiß ich nicht mehr so genau), darin waren aber z.B. die Gäubahntrasse nciht enthalten, außerdem keine der Maßnahmen im Neckartal. So gesehen sind die knapp 4 Milliarden durchaus realistisch einzuschätzen. Das Kostenrisiko ist bei K21 auch deutlich höher als von Ihnen dargestellt. So sind im Neckartal 9,5km Tunnel zu bauen, zusätzlich beinhaltet K21 aber auch einen Teil der Tunnel die für S21 fällig wären z.B. zwischen Cannstatt und Stuttgart. Nun aber zu den Kosten. Einen Großteil der Kosten die die Stadt Stuttgart zu tragen hatte, lag im Erwerb von Grundstücksflächen der Bahn - das ist schon erledigt - ziehen wir nach ihrer Logik also ab. Ebenso ziehen wir die kompletten Planungskosten ab, weil die würde man bei K21 nicht zurückbekommen. Eigentlich könnten wir alles abziehen, was bisher ausgegeben wurde - nämlich eben jene 1,4 Milliarden von denen das Planungsbüro spricht. Sie aber ziehen diese Kosten nur bei K21 ab nicht bei S21 - das ist genau der Fahler den die K21-Planer in ihrer Ignoranz auch machen. Man kann von S21 halten was man will, aber bei einem Baustopp muss das Folgeprojekt mit den aktuellen Begebenheiten klar kommen und nicht mit einem Baustand von vor 15 Jahren. Das heißt, dass eben auch die Vertragsstrafen K21 anzurechnen wären, auch wenn diese nichts dafür können und, dass bisher gemachte Ausgaben nicht herhalten dürfen um K21 gegenüber S21 schönzurechnen, wenn diese Ausgaben für S21 auch schon getätigt - sprich erledigt sind. Entweder wir vergleichen die Gesamtkosten von zwei Projekten doer wir lassen es. Aber auf der einen Seite jeden Stein zweimal umzudrehen, Ksotensteigerungen einzurechnen und alte Gutachten als neuste Wahrheiten zu verbreiten, auf der anderen Seite aber nicht einmal eine fertige Planung als Rechnungsgrundlage zu haben und entsprechende Lücken in der Kalkulation aufzuweisen, Ausgaben für S21, dem Projekt K21 zugute zu rechnen und einfach alles zu ignorieren was an Gutachten und Expertenmeinung zu K21 in den letzten 15 Jahren gesagt wurde ist ignorant!
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