Zwei mutmaßlicher Raser stehen seit Montag in Hagen vor Gericht. (Archivbild) Foto: dpa

Zwei Autos rasen durch Hagen, prallen schließlich in den Gegenverkehr. Jetzt wird der folgenschwere Unfall vor Gericht verhandelt. Sind die beiden Angeklagten ein illegales Rennen gefahren?

Hagen - Ein mutmaßliches illegales Autorennen durch Hagen beschäftigt von diesem Montag (9.00 Uhr) an das Landgericht. Fünf Menschen wurden bei dem Unfall verletzt. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass sich die beiden 47 und 34 Jahre alten Angeklagten vor gut einem Jahr einen illegalen Wettstreit lieferten. Beide Fahrzeuge waren dabei mit hoher Geschwindigkeit in den Gegenverkehr geraten, wo es zum Zusammenstoß mit zwei anderen Autos kam. Bei dem Unfall hatte ein sechsjähriger Junge lebensgefährliche Verletzungen erlitten. Auch seine elf Jahre alte Schwester und die 37-jährige Mutter wurden im Krankenhaus versorgt. Die Anklage lautet auf vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässige Körperverletzung.

In den Gegenverkehr waren die beiden mutmaßlichen Raser offenbar deshalb geraten, weil ein am Straßenrand geparkter Kleinwagen plötzlich losfuhr und auf die rechte der beiden Spuren einscherte. Bei dem Zusammenprall wurde noch ein weiteres Auto stark beschädigt. Auch dessen Fahrer und der Ältere der Angeklagten erlitten Verletzungen. Einer der Beschuldigten soll Fahrerflucht begangen haben. Er stellte sich später mit einem Anwalt der Polizei. Dem 34-Jährigen wird deshalb neben vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung auch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen.

Die Diskussion über den Umgang der Justiz mit illegalen Autorennen hatte Ende Februar zusätzlichen Schub erhalten, als das Landgericht Berlin erstmals zwei Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte. Die beiden 25 und 28 Jahre alten Männer hatten sich ein Autorennen geliefert, bei dem sie rote Ampeln überfuhren. Schließlich kollidierte einer der Wagen mit dem Auto eines Rentners, der bei Grün in eine Kreuzung eingefahren war. Der Mann starb. Nach Ansicht der Berliner Richter hatten die Angeklagten dies auch für möglich gehalten und in Kauf genommen.