Eigentlich darf die Strohgäubahn ihre Erstfahrten nicht vom Korntaler Betriebshof aus starten – gemacht wurde es trotzdem. Foto: factum/Bach

Die erste Fahrt der Strohgäubahn beginnt jeden Morgen um 5 Uhr in Korntal, wo sie vom Betriebshof aus startet. Offenbar darf sie das aber gar nicht. Dem Zweckverband war das lange egal, bis es einem Anwohner auffiel.

Korntal-Münchingen - Der Streit zwischen Thomas Herwig und dem Zweckverband der Strohgäubahn geht in die nächste, brisante Runde. Seit Jahren kämpft der Korntaler, der direkt neben der Strohgäubahn-Werkstatt wohnt, vor Gericht gegen den Krach der gelb-grünen Bahn und verlangt, dass eine Lärmschutzwand entlang der Schienen gebaut wird. Bereits im vergangenen Jahr hatte Herwig für Aufsehen gesorgt, als sein Fall, der vor dem Verwaltungsgerichtshofs Mannheim zu seinen Ungunsten ausfiel, vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig revidiert wurde.

Nun hat der 59-Jährige offenbar Unrechtmäßigkeiten im Fahrbetrieb der Strohgäubahn ausfindig gemacht, die sowohl den Zweckverband als auch das Regierungspräsidium in Stuttgart (RPS) in Erklärungsnot bringen. „Da dachten die Verantwortlichen offenbar, dass die Bürger zu blöd sind, um es zu merken“, sagt Herwig.

Streitpunkt ist die erste Fahrt am frühen Morgen, bei der die Strohgäubahn um 5 Uhr morgens von Korntal nach Hemmingen fährt, und die letzte um kurz vor Mitternacht in die Gegenrichtung. Diese Fahrten seien nach Angaben von Herwig „nicht rechtmäßig“. Sie sind zwar offiziell auf dem Fahrplan der Strohgäubahn verzeichnet. „Doch morgens um 5 Uhr fährt von Korntal kein Mensch nach Hemmingen. Ich stand sogar morgens an der Haltestelle und habe mir das angeschaut“, erzählt Herwig.

Eine Lärmschutzwand hätte unter Umständen gebaut werden müssen

Rechtmäßig seien diese „Geisterfahrten“ deshalb nicht, weil dem Zweckverband die nötige Genehmigung fehle. Herwig fand heraus, dass die Strohgäubahn laut einem Planfeststellungsbeschluss des RPS aus dem Jahr 2013 über Nacht eigentlich in Heimerdingen abgestellt werden muss. Aber: „Der Zweckverband hat die Infrastruktur für den nächtlichen Betrieb ihrer Bahn in Heimerdingen nie ausgebaut“, sagt Herwig. Stattdessen wurde im selben Jahr die Betriebswerkstatt in Korntal gebaut, wo die Strohgäubahn seither über Nacht steht.

Die Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft (WEG) verkündet später in einer Pressemitteilung, dass durch die Inbetriebnahme der Werkstatt in Korntal zusätzliche Fahrten von Korntal nach Hemmingen und in der Gegenrichtung nötig geworden seien „Verbindungen in der Nebenverkehrszeit“ nennt die WEG diese Fahrten. Für Herwig sind das „ganz einfach Betriebsfahrten, die eine Genehmigung voraussetzen“.

Herwig würde sich nicht an den Betriebsfahrten stören, wenn die Strohgäubahn in aller Früh nicht erheblichen Lärm verursachen würde. Unter Umständen hätte der Zweckverband wegen dieser Betriebsfahrten sogar für einen Lärmschutz sorgen müssen. Dem sei man aber bis heute aus dem Weg gegangen, weil die Strohgäubahn auf dem Papier ja von Heimerdingen aus ihre Erstfahrt beginne, so Herwig.

Das Regierungspräsidium befasst sich „intensiv“ mit dem Fall

Dass dem nicht so ist, wusste offenbar auch das RPS nicht. Erst auf Anfrage von Herwig kam Bewegung in die Sache, und das RPS fragte beim Zweckverband nach. Die Erstfahrten ab Korntal begründete der Zweckverband damit, dass für eine Nachtabstellung in Heimerdingen das Planfeststellungsverfahren noch laufe. Herwig schüttelt nur den Kopf: „Das Verfahren läuft schon seit vier Jahren.“ Es sei nie geplant gewesen, von Heimerdingen aus zu fahren, weil die Wagen dort draußen stehen müssten und man Vandalismus befürchte.

Auf Anfrage dieser Zeitung beim RPS wurde versichert, dass man sich intensiv mit diesem Fall befasse. „Es wird geprüft, ob die genannten Fahrten genehmigungsbedürftig und gegebenenfalls genehmigungsfähig sind.“ Weitere Auskünfte könnten auf Grund des Verfahrensstandes nicht erteilt werden.

Auch die Äußerungen des Zweckverbandes fallen spärlich aus. Das RPS prüfe momentan, ob die nur „übergangsweise bis zur Fertigstellung des Bahnhofs Heimerdingen benötigten Fahrten auf dem Betriebsgelände der Werkstatt der Strohgäubahn genehmigungsbedürftig sind.“ Zumindest in einem Schreiben an Herwig versicherte das RPS, dass der Zweckverband darum gebeten wird, die Erstfahrten, wie vereinbart, von Heimerdingen aus zu starten. Für Herwig klingt das wie eine nachträgliche Anordnung. Sollte sich nichts ändern, will Herwig gegen den Zweckverband klagen.