Nicht alle kostenpflichtigen Leistungen, die ein Arzt anbietet, sind auch sinnvoll Foto: dpa

Was bringen Diagnose- und Therapieangebote, die der Kassenpatient aus der eigenen Tasche zahlen muss? Nicht viel, sagt der Medizinische Dienst des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (MDS).

Berlin - Die Angst vor einer schlimmen oder gar tödlichen Krankheit schlummert in fast allen Menschen. Und offenbar gibt es Mediziner, die das ausnutzen. Sie drängen vor allem Patienten im mittleren und hohen Alter Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, auf. Das zeigen Fallbeispiele des Medizinischen Diensts des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (MDS). Die IGeL sind Behandlungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, zum Beispiel eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Eierstockkrebs beim Gynäkologen, eine professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt, ein PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs beim Urologen oder eine Messung des Augeninnendrucks zur Früherkennung von Glaukom (Grüner Star) beim Augenarzt. Nimmt der Kassenversicherte ein solches Angebot an, muss er es aus der eigenen Tasche bezahlen. Dabei ist durchaus umstritten, was die IGeL bringen.

Seit der MDS vor etwas mehr als drei Jahren seinen sogenannten IGeL-Monitor gestartet hat, haben Experten 37 populäre Diagnose- und Therapieangebote auf Risiken und Nutzen untersucht und bewertet. Das Ergebnis ist erschreckend: „Der überwiegende Teil der IGeL hat keinen nachweisbaren Nutzen für den Patienten oder schadet ihm sogar“, sagte MDS-Geschäftsführer Peter Pick am Donnerstag in Berlin. Die IGeL seien „in der Regel medizinisch nicht notwendig und sinnvoll“. Viele niedergelassene Ärzte – laut MDS allen voran Frauen-, Zahn- und Augenärzte – preisen sie den gesetzlichversicherten Patienten trotzdem an. Für die Ärzte sind die IGeL zusätzliche Einnahmen. „Es geht nicht mehr nur um Medizin, sondern auch um Ökonomie“, kritisierte Pick, „das bedauere ich.“

Einer repräsentativen Umfrage der Techniker Krankenkasse (TK) zufolge wurde mehr als der Hälfte aller Kassenpatienten (52 Prozent) schon mal eine Selbstzahlerleistung angeboten. 75 Prozent von ihnen nahmen sie dann auch in Anspruch. In Baden-Württemberg waren es sogar 80 Prozent. Aber nur die wenigsten Patienten informieren sich außerhalb der Arztpraxis noch einmal, was hinter der Extra-Untersuchung steckt und inwieweit sie überhaupt notwendig ist. „Dabei wäre es zweifelsohne gut, wenn sie sich nicht allein auf die Information des Arztes verlassen“, sagte Pick, „Patienten sollten sich nicht unter Druck setzen lassen, sondern Bedenkzeit und schriftliche Informationen einfordern.“

Eine andere Option, um sich zu informieren, ist die Internet-Plattform www.igel-monitor.de. Die Bewertungen dort sollen den Patienten zumindest für 37 IGeL-Angebote eine Entscheidungshilfe bieten. Sie basieren auf den Methoden der Evidenzbasierten Medizin. Das bedeutet: Die Mediziner und Wissenschaftler recherchieren in medizinischen Datenbanken, werten aktuelle Studien zu den Untersuchungs- und Behandlungsmethoden aus und stufen diese dann in fünf Kategorien ein: positiv, tendenziell positiv, unklar, tendenziell negativ, negativ.

Uneingeschränkt positiv bewertet wurde vom MDS keine Individuelle Gesundheitsleistung. Und lediglich vier medizinische Angebote sehen die Experten als tendenziell positiv an: eine Akupunktur zur Migräneprophylaxe, eine Stoßwellentherapie bei Fersenschmerz, eine Lichttherapie bei saisonaler Depression und eine Laserbehandlung von Krampfadern. Zumindest fragwürdig sei die Wirkung und der Nutzen von allen anderen getesteten Leistungen.

Zu den Individuellen Gesundheitsleistungen gehören auch der Gesundheits-Check für Sportler, die Entfernung von Tätowierungen, die reisemedizinische Vorsorge und medizinische Gutachten. Sie wurden nicht vom MDS getestet, gelten im Bedarfsfall aber als durchaus sinnvoll.

Wie viele IGeL im vergangenen Jahr tatsächlich verkauft worden sind, ist unklar. Aktuelle Zahlen gibt es keine. Im Jahr 2012 haben Ärzte nach Angaben des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (Wido) rund 18,2 Millionen IGeL erbracht. Das spülte den Medizinern rund 1,3 Milliarden Euro auf ihre Konten. Verbraucherschützer gehen davon aus, dass die Zahlen zuletzt noch einmal gestiegen sind.

Die Bundesärztekammer weist die Ärzte derweil darauf hin, dass das Berufsrecht es verbiete, „diagnostische oder therapeutische Methoden unter missbräuchlicher Ausnutzung des Vertrauens, der Unwissenheit, der Leichtgläubigkeit oder der Hilflosigkeit von Patientinnen und Patienten anzuwenden“.