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Hungertod Mutter ließ Sohn absichtlich verhungern

dpa/lsw, vom 03.02.2012 15:46 Uhr
 Foto: dpa
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Mannheim - Im Prozess um den Hungertod des neunjährigen Marcel hat seine Mutter am Freitag zugegeben, sie habe ihren Sohn absichtlich verhungern lassen. In einer schriftlichen Erklärung räumte die 30-Jährige vor dem Mannheimer Landgericht am Freitag ein, sie habe sich gewünscht, „dass er sich nicht länger quälen muss.“ Der schwerbehinderte Junge war im Mai 2010 an den Folgen der Mangelernährung und Verwahrlosung in einem Mannheimer Krankenhaus gestorben.

Anwalt will Ministerin als Zeugin im Prozess sehen

Der Anwalt der Angeklagten will indessen die baden-württembergische Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer (SPD) als Zeugin im Prozess sehen. Die Ministerin war damals in Mannheim zuständige Bürgermeisterin. „Ich unterstelle ihr keine Mitschuld, aber sie weiß, was schiefgelaufen ist“, sagte Anwalt Steffen Lindberg. „Ich gehe davon aus, dass Frau Warminski-Leitheußer zumindest aufgrund ihrer Stellung Kenntnis hatte über Organisations- und Überwachungsverschulden.“

In einem Beweisantrag forderte er die neben der Ladung der Ministerin auch die von Mitarbeitern des Jugendamtes und der Familienhilfe-Stiftung AGFJ als Zeugen. Dem Anwalt zufolge habe es immer wieder Hinweise auf Vernachlässigungen gegeben. Er hält es für denkbar, dass es Versuche gegeben habe, den „Fall zu vertuschen“.

Der Junge war auf 14 Kilogramm abgemagert

Der schwerbehinderte Junge war im April 2010 von einem Amtsarzt auf 14 Kilogramm abgemagert und verwahrlost in der Wohnung der Mutter gefunden worden. Marcel war wundgelegen, hatte offene Stellen, verfilztes Haar und war kotverschmiert. Das Kind war von Kopf bis Fuß stark verschmutzt. Trotz einer sofortigen Einweisung in die Klinik konnte Marcel nicht mehr gerettet werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Mutter von drei Kindern vor, sie habe den Neunjährigen nicht mehr ausreichend mit Nahrung versorgt, ihn nicht mehr gewaschen und gesäubert. Den Entschluss dazu soll sie Anfang 2010 gefasst haben. Zu diesem Zeitpunkt verließ auch der Vater die Familie.

Anklage lautet unter anderem auf Verdacht des Totschlags

Die Anklage lautet auf Verdacht des Totschlags sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen - durch unterlassen. Der Grundschüler litt seit 2008 an der seltenen Erbkrankheit Adrenoleukodystrophie, die ihn in wenigen Monaten von einem normalen Kind zum Pflegefall werden ließ: Er war blind, taub und bettlägerig und hatte Schrei- und Krampfanfälle. Seine Knochen verformten sich und er musste gewickelt werden.

„Meine Mandantin hat das Kind geliebt und liebt es immer noch“, sagte ihr Verteidiger. „Sie hat schlicht und ergreifend die Augen vor der Realität verschlossen.“ Die Frau sei massiv überfordert gewesen mit der vererbbaren Stoffwechselkrankheit ihres Sohnes. Die 30-Jährige sagte, sie habe weder von der Familie noch von Freunden Unterstützung erhalten. Hinzu seien laut Verteidigung „egoistische Motive“ gekommen: Sie hatte Angst, die Behörden würden ihr den Sohn wegnehmen.

Als Mutter habe sie versagt

Als Mutter habe sie „versagt“, betonte die 30-Jährige in der Erklärung. Sie bedauere ihr „Fehlverhalten zutiefst“, hieß es weiter. Den Vorwürfen zufolge hatte die Frau vor dem Tod des Jungen den Kontakt zu Hilfseinrichtungen abgebrochen und weder Verwandte noch Mitarbeiter des Jugendamtes in die Wohnung gelassen. Auch eine Mitarbeiterin der Firma, die die Sonden für die Ernährung des Kindes lieferte, habe die 30-Jährige abgewiesen.

Weil der Neunjährige nicht mehr schlucken konnte, bekam er täglich zwei Sonden Flüssignahrung von je 500 Millilitern. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen eine Mitarbeiterin des Mannheimer Jugendamtes und zwei Mitarbeiter eines freien Trägers wegen fahrlässiger Tötung aufgenommen. Die Stadt weist jegliche Mitverantwortung für den Tod des Kindes zurück.

 

 

Kommentare (1)
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FEB
03
20:18 Uhr, geschrieben von Bürger Lars
Tragisch
Kann man denn eine solche menschliche Tragödie mit den Mitteln bzw. Regeln des Strafgesetzbuches erfassen? Was hilft es der Frau und den anderen beiden Kindern, wenn das Gericht eine Haftstrafe verhängt. Was soll denn hier ein Strafprozess erreichen? Es ist gut, wenn der Anwalt die Beauftragten der Kommune vorladen lassen will, um aufzuzeigen, wie wenig diese Leute für Kind und Mutter getan haben. Diese Frau und Mutter ist mit der Erkrankung und dem Tod ihres Kindes schon genug gestraft. Was soll diese Frau noch büßen oder sühnen?
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EnBW-Deal: Kanzlei weist Vorwürfe zurück
Die Stuttgarter Kanzlei Gleiss Lutz hat Vorwurf der Lüge von Stefan Mappus (CDU) zurückgewiesen.
Gut 71 Prozent für Tarifabschluss
Tarifabschluss für das nichtärztliche Personal an den vier Unikliniken im Land steht nichts mehr im Weg.

 

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