Mit Hilfe von Messplatten, die in der Straße verlegt wurden, hat die Stadt Ludwigsburg eine Woche lang kontrolliert, ob das Durchfahrtsverbot am nördlichen Rand Kornwestheims eingehalten wird. Das Ergebnis: Durchschnittlich 350 Lastwagen über 3,5 Tonnen - sie dürfen seit Februar nicht mehr durch Solitudeallee und Hohenzollernstraße fahren - rauschten pro Tag durch die gesperrten Gebiete. Vor dem Durchfahrtsverbot waren es zwar mit 800 Lastwagen täglich noch deutlich mehr. Trotzdem ärgert sich der Ludwigsburger Erste Bürgermeister Konrad Seigfried, dass so viele Brummi-Fahrer die Sperrung ignorieren: "Dies ist nicht hinnehmbar."
Was Seigfried und seinen Kollegen Gerald Winkler, Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung, besonders wurmt: Bei einer Lkw-Kontrolle der Polizei, bei der die beiden Verwaltungs-Mitarbeiter dabei waren, berichteten viele Brummi-Fahrer, dass ihre Auftraggeber die Solitudeallee noch immer als Anfahrtsweg angeben. Die Stadt Ludwigsburg will daher noch einmal auf die Firmen in den Gewerbegebieten zwischen Ludwigsburg und Kornwestheim zugehen und sie auffordern, die gesperrten Straßen aus ihren Anfahrtsskizzen zu nehmen. Zudem kündigen die Ludwigsburger weitere Kontrollen mit Hilfe der Polizei an.
Die Anwohner werden sich wohl freuen, das zu hören. Sie leiden seit Jahren unter dem starken Schwerlastverkehr in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft - das Durchfahrtsverbot sollte ihre Situation verbessern. Dass Firmen inzwischen auf Drängen der Industrie- und Handelskammer Ausnahmen für das Verbot beantragen können, brachte viele Anwohner und auch Politiker auf: Kaum sei das Verbot verhängt, werde es schon wieder aufgeweicht, kritisierten beispielsweise die Grünen. Klagen der Anwohner, dass nach wie vor Schwerlaster durch die Straßen rollen, waren denn auch der Anlass für die neuerlichen Kontrollen.
Wie die Stadt Ludwigsburg mitteilt, sind mittlerweile 29 Ausnahmegenehmigungen erteilt worden. Sie gibt es dann, wenn es den Firmen nicht zumutbar ist, Umwege zu fahren. Die Ausnahmeregelung beziehen sich aber nicht pauschal auf die Firmen - vier haben Genehmigungen beantragt - und ihren gesamten Fuhrpark, sondern auf einzelne Wagen. Diese Fahrzeuge dürfen die Solitudeallee und die Hohenzollernstraße von 6 bis 18 Uhr befahren. Dabei müssen sie die Sondergenehmigungen dabei haben. Fahrzeuge ohne Ausnahmegenehmigung müssen Strecken über die B27 und B27a sowie die Westrandstraße wählen. gam