Portale mit Hotelbewertungen sind generell anfällig für Manipulationen. So kommt es durchaus vor, dass einige Hoteliers hier versuchen zu tricksen – und positive Bewertungen für ihre Unterkunft posten oder gezielt die Konkurrenz schlecht machen Foto: Fotolia

Hotels preisen Luxus an – und bieten am Ende doch nur Durchschnitt. Um von solchen Enttäuschungen bewahrt zu bleiben, gibt es Bewertungsportale im Internet. Doch was taugen diese Verbraucherportale, worauf ist zu achten, und wo liegen die Grenzen?

Mainz - „Am schönsten ist der Blick aufs weite Meer“ – diesen Satz über ein Hotel schrieb ein angeblicher Gast auf verschiedenen Bewertungsportalen über ein Hotel. Nur: Das Hotel lag nicht am Meer, sondern am Rhein in Düsseldorf. Und der Verfasser war auch kein verwirrter Hotelgast, sondern ein Tester der ZDF-Sendung „Wiso“. Er wollte herausfinden, wie verlässlich die Hotelbewertungsportale im Internet wirklich sind – mit bedenklichem Ergebnis: Einigen Anbietern fiel die Fälschung nicht auf, und sie veröffentlichten die Bewertung auf ihren Portalen.

Dieses Beispiel sollten sich viele merken, die übers Internet Hotels buchen. Haben doch Online-Bewertungen bei der Auswahl der Unterkünfte einen großen Einfluss. Das zumindest ergab eine kürzlich veröffentlichte Studie der Fachhochschule Worms im Auftrag des Verbands Internet Reisevertrieb (VIR). So gaben 90 Prozent der Befragten an, Hotelbewertungen immer oder zumindest häufig vor der Buchung einer Reise zu nutzen. Damit übertrumpfen die Bewertungsportale sogar die Empfehlungen von Freunden.

Was gibt es für Portale?
Im Internet stoßen Nutzer auf zwei verschiedene Arten von Portalen – den Hotelbewertungs- und den Buchungsportalen. Beide liefern Informationen zu Lage, Ausstattung und Service sowie Kommentare von anderen Nutzern. Der Unterschied: Bei den Buchungsportalen muss jemand zuvor erst in dem Hotel genächtigt haben, um eine Bewertung abzugeben. Wer bei einem Hotelbewertungsportal einen Kommentar abgeben möchte, muss sich lediglich mit seiner E-Mail-Adresse registrieren.
Kann man Bewertungsportalen vertrauen?
Meinungsseiten sind generell anfällig für Manipulationen. So kommt es durchaus vor, dass einige Hoteliers hier versuchen zu tricksen – und positive Bewertungen für ihre Unterkunft posten oder gezielt die Konkurrenz schlecht machen. Für massive Täuschungen auf Bewertungsportalen sehen Verbraucherschützer aber kaum Anhaltspunkte. Bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen etwa sind kaum Beschwerden eingegangen. „Die Portale können durchaus als Orientierung dienen“, sagt Verbraucherschützerin Beate Wagner.

Dazu müssen aber die Nutzer die Möglichkeit haben, einen erklärenden Text zu ihrer Bewertung hinterlassen zu können. So bekommen andere die Möglichkeit, sich aus der Vielzahl der subjektiven Eindrücke ein eigenes Bild zu machen – und auch gefälschte Kommentare selbst zu erkennen, bestätigen die Experten der Stiftung Warentest, die zuletzt die Glaubwürdigkeit von Bewertungsportalen geprüft hat. Für die Bewertungsportale ist es wichtig, dass die eingestellten Kommentare weitgehend authentisch sind – sie leben schließlich vom Vertrauen der Nutzer. Daher legen sie großen Wert auf ihr Qualitätsmanagement.

Holiday Check beschäftigt nach eigenen Angaben Mitarbeiter, die die Bewertungen auf den Wahrheitsgehalt hin überprüfen. Die Vorauswahl trifft dabei ein Computerprogramm. Bei einem Test stellte die Stiftung Warentest fünf fingierte Bewertungen auf die Seite – vier filterte das Portal heraus. Beim gleichen Test entdeckte das Portal Zoover alle Fälschungen – allerdings oft erst nach Veröffentlichung. Andere Portale wie etwa ciao.de setzen als Korrektiv auf seine große Community, die recht schnell den Schwindel aufdecken konnte. Bewertungen auf Google sollte man hingegen grundsätzlich nicht trauen, so die Tester: Die Kommentare würden überhaupt nicht geprüft.

Sind Buchungsportale vertrauenswürdiger?
Nicht unbedingt. Auch hier kann es zu Fälschungen kommen: Denn die Hürde, dass nur derjenige bewerten darf, der gebucht hat, erweist sich im Praxistest der Stiftung Warentest in einigen Fällen als nicht sehr hoch.
Wer haftet für falsche Behauptungen?
Für falsche Behauptungen auf ihren Portalen sind die Betreiber nicht verantwortlich. Sie müssen die Einträge auch nicht auf rechtsverletzende Inhalte prüfen, entschied das Kammergericht Berlin 2013 (Aktenzeichen: 5 U 63/12). Dies gelte jedenfalls dann, wenn sich der Betreiber des Portals die Bewertungen erkennbar nicht zu eigen mache.

Im Fall eines Rechtsverstoßes müssen die Portale auch die Nutzerdaten des Verfassers nicht herausrücken, entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: VI ZR 345/14). Das Urteil bezieht sich zwar auf ein Ärztebewertungsportal. Die BGH-Entscheidung ist jedoch auch auf Hotelbewertungen übertragbar. Nachweislich falsche Behauptungen müssen die Portalbetreiber jedoch auf Aufforderung des Betroffenen löschen.