An jeder verspielten Münze verdient der Staat genauso wie die Spielhalle. Foto: Caro/Westermann

Die ersten Reaktionen auf die Schließungsverfügungen sind die erwarteten Widersprüche. Wegen des Landesglücksspielgesetzes befürchten die Betreiber Verluste und sogar Pleiten. Auch in die Staatskasse wird weniger Geld fließen.

Herrenberg - Bei der WM in Frankreich sehen Handballfans nach jedem Tor der Deutschen Nationalmannschaft die Werbung des Branchenkönigs. Im Mittelkreis lacht eine gelbe Sonne, das Markenzeichen von Paul Gauselmann, Spielautomatenerfinder, Marktführer und Gründer der Gauselmann-Unternehmensgruppe. Der 82-Jährige muss sich um seine finanzielle Zukunft gewiss nicht sorgen, aber zwei Zahlen seines Firmenkonglomerats geben eine Ahnung über die wirtschaftlichen Folgen des Landesglücksspielgesetzes: 9250 Mitarbeiter erwirtschafteten 2015 mehr als 1,4 Milliarden Euro.

In der Sparte Automatenspiel wird Gauselmanns Umsatz einbrechen, insbesondere in Baden-Württemberg. Von Juli an müssen 500 Meter Entfernung zwei Spielhallen trennen. In Großstädten sind die Folgen drastisch. Nach Berechnungen des Automatenverbands Südwest bleiben in Stuttgart acht von rund 130 Spielhallen bestehen. In Heilbronn wird nur jede fünfte eine neue Genehmigung bekommen. Landesweit werden gemäß Schätzung der universitären Forschungsstelle Glücksspiel zwei Drittel der Betriebe den gesetzlich verordneten Tod sterben. Zwar haben auch andere Länder Abstandsregeln erlassen, aber 500 Meter markieren die Spitze. Aus Branchensicht „ist das ein Kahlschlag“, sagt Michael Mühleck, der Vorsitzende des Automatenverbands Südwest. Ein legales Gewerbe werde faktisch abgeschafft.

In Herrenberg darf von vier Betrieben einer überleben

In Herrenberg darf von vier Betrieben einer überleben. Die Stadt ist eine der wenigen, die bereits die Schließungsverfügungen verschickt haben, vor einigen Tagen. Die Reaktion kam prompt und war die erwartete: „Bisher habe ich zwei Widersprüche auf dem Tisch“, sagt Dieter Bäuerle, der das Thema im Ordnungsamt bearbeitet. Er rechnet mit zwei weiteren, mithin auch mit dem Veto des Betreibers, der weiter zocken lassen darf, denn das Gesetz hat Tücken.

Die Erlaubnis darf vorläufig höchstens bis Mitte 2021 erteilt werden. Jener Betreiber hat sich aus Sicht der Stadt zu Recht auf eine Härtefallklausel berufen. Wem die Schließung wirtschaftlich unzumutbar ist, der bekommt eine Gnadenfrist. Zunächst zwei Jahre des Fortbestehens gewährt die Verwaltung der einen Spielhalle deswegen. Der Einspruch dürfte sich gegen die Frist richten. Außerdem steht eine Reihe von Gerichtsurteilen zum Thema aus. Allein deswegen „gehe ich stark davon aus, dass alle Widerspruch einlegen“, sagt Bäuerle. Was nicht nur für Herrenberg gilt.

„In der Praxis ist das Gesetz schwer umzusetzen“, sagt Gerhard Mauch vom Städtetag Baden-Württemberg. „Das Problem wird sein, wie die Gerichte entscheiden.“ Mauch ist Jurist. Der Städtetag hat wohlgemerkt lang ein Instrument gefordert, mit dem sich die Ausbreitung von Spielhallen stoppen lässt. Gemäß Gesetz ist aber jede ein Sonderfall. Jeder Betreiber kann gegen jede Schließungsverfügung einzeln klagen – abgesehen von den Prozessen, die die Branche ohnehin vorantreibt, um die Regeln zu Fall zu bringen. Denn „es geht um viel Geld“, sagt Mauch.

Kleine Betriebe werden reihenweise aufgeben müssen

In der Tat. Mühleck ist nicht nur Chef des Automatenverbands, sondern auch Geschäftsführer der Firma Harlekin. Die ist bundesweit an 130 Standorten vertreten, in Baden-Württemberg an 50. Drei Angestellte beschäftigt er pro Spielhalle. „Wir werden überleben“, sagt Mühleck. Andere nicht: Kleine Betriebe, die nur in Baden-Württemberg arbeiten, werden reihenweise aufgeben müssen. Für sie sind damit pro Spielhalle Investitionen von 150 000 Euro bis 200 000 Euro dahin. Diese Summe kostet laut Mühleck jede Eröffnung.

„Das Schlimmste ist der Schwebezustand“, sagt er. In Böblingen beispielsweise betreibt Harlekin drei Spielhallen. Mühleck hofft für alle drei auf die Härtefallregel. Weil aber die Gewissheit fehlt, „musste ich Plan A, B und C einreichen“, sagt er. „Sonst hätte ich vom Wirtschaftsprüfer kein Testat bekommen.“ A bedeutet, dass 30 Prozent seiner Standorte schließen müssen, B sind 50, C 70 Prozent.

Wirtschaftliche Folgen haben die Schließungen auch für die Staatskasse. 2014 zahlten die Automatenbetreiber bundesweit mehr als 1,1 Milliarden Euro allein Umsatz- und Vergnügungssteuer. Das war etwa viereinhalb mal so viel, wie die staatlichen Casinos insgesamt einbrachten. Alles in allem, sagt Mühleck, „gibt die Branche 50 Prozent ihrer Einnahmen an den Staat ab“. Was keineswegs bedeutet, dass der Gesetzgeber ihr gewogen ist. Würde die Handball-WM in Deutschland ausgespielt, dürfte Gauselmanns Sonne nirgendwo lachen. Werbung für Glücksspiel ist verboten.