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Herrchen quält seinen Hund

"Strohgäu Extra", vom 25.10.2010 02:46 Uhr
Bietigheim-Bissingen Das Gericht stellt das Verfahren gegen eine Geldauflage ein. Von Ralf Recklies

Von wegen Nomen est Omen: der Rottweiler-Rüde Lord ist von seinem Besitzer in Bietigheim-Bissingen alles andere als nobel behandelt worden. Der Hund, der am 2. Februar 2009 wegen seines "unfassbar schlechten Zustands", wie ein Tierarzt erklärt hatte, hatte eingeschläfert werden müssen, fristete längere Zeit ein unwürdiges Dasein. Wegen Tierquälerei musste sich dessen Besitzer nun vor dem Amtsgericht Besigheim verantworten.

Bei seinem Fund sei der Hund "mittelgradig abgemagert und stark ausgetrocknet" gewesen, hieß es in der Anklage des Staatsanwaltschaft. Das Tier sei trotz einer tierärztlichen Empfehlung nicht genug medizinisch behandelt und längere Zeit stark vernachlässigt worden. Mitglieder des Ludwigsburger Tierschutzvereins hatten den Hund in einem "stark verkoteten" Zwinger gefunden. Dieser entsprach nicht den tierschutzrechtlichen Richtlinien. Der Besitzer habe "null Hundeverstand", sagte eine Tierschützerin. Ihr war der 38-Jährige jahrelang negativ aufgefallen. Trotz inständiger Bitten, sei er nicht bereit gewesen, den Hund abzugeben. "Das Tier war nur noch Haut und Knochen", sagte sie.

Weil das Amtsgericht in Besigheim dem Besitzer nicht eindeutig nachweisen konnte, dass er das Tier bewusst unter übelsten Umständen gehalten hatte, wurde das Verfahren unter Auflagen vorläufig eingestellt. Der Manager muss 2500 Euro an den Tierschutzverein zahlen und sich gegenüber dem Landratsamt dazu verpflichten, dass er in den kommenden drei Jahren keinen Hund mehr hält. Vor Gericht hatte er sich zu verantworten, da er einen zuvor verschickten Strafbefehl über 1800 Euro wegen Tierquälerei nicht hatte zahlen wollen. Der Hundebesitzer hatte vielmehr angegeben, er habe seinen Hund geliebt und niemals leiden lassen. "Er war nur alt und schwach", sagte er.

Die Aussagen der Tierschützer und Tierärzte lassen diesen Schluss aber nicht zu. Sie erklärten vielmehr, dass der Hundebesitzer die Fürsorgepflicht gravierend verletzt habe und der Hund für lange Zeit "ständig extremen Leiden und starken Schmerzen" ausgesetzt gewesen sei. "Das war für ihn eine Tortur."

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