Cem Özdemir (rechts) und Winfried Kretschmann unterhalten sich am 16. Juni.2017 im Velodrom in Berlin beim Grünen-Bundesparteitag. Im Falle des heimlich aufgenommenen Videos wird die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln. (Archivfoto) Foto: dpa

So lange kein wirksamer Strafantrag vorliegt, wird die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen wegen des Kretschmann-Videos aufnehmen. Einen Anlass zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gebe es nicht.

Stuttgart/Berlin - Die Veröffentlichung eines Läster-Videos von Baden-Württembergs Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) zieht keine strafrechtlichen Ermittlungen nach sich. Eine Prüfung des Sachverhalts durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart habe ergeben (...), dass es keinen Anlass zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gebe, teilte ein Behördensprecher am Dienstag mit. In dem Mitschnitt zieht Kretschmann im Gespräch mit einem Bundestagsabgeordneten mit deutlichen Worten über den Beschluss der Grünen her, von 2030 an nur noch abgasfreie Autos neu zuzulassen.

Durch die Aufnahme des Gesprächs und die Veröffentlichung könnte den Angaben zufolge lediglich der Straftatbestand der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes erfüllt sein. Dabei handele es sich um ein absolutes Antragsdelikt, das nur bei Vorliegen eines wirksamen Strafantrages verfolgt werden könne. Ein Strafantrag sei bislang nicht gestellt und es sei auch nicht damit zu rechnen, dass ein solcher gestellt werde, teilte der Behördensprecher weiter mit.