Auch das Verfassungsgericht in Karlsruhe erklärt das Versammlungsverbot in Heidenau für unzulässig Foto: dpa

Nach dem Verwaltungsgericht Dresden hat nun auch das Verfassungsgericht in Karlsruhe das Versammlungsverbot in Heidenau gekippt.

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Versammlungsverbot für das sächsische Heidenau komplett aufgehoben. Das sagte ein Sprecher am Samstag in Karlsruhe. Der Gerichtssprecher kündigte eine ausführlichere Erklärung für den Nachmittag an.

Das oberste deutsche Verfassungsgericht bestätigte laut dem Sprecher die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden, das am Freitag zunächst das vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge verhängte Versammlungsverbot per Eilentscheidung aufgehoben hatte. Die Richter entschieden, dass der „polizeiliche Notstand“, mit dem der Landkreis das Verbot begründet hatte, nicht hinreichend belegt worden sei. Das Versammlungsverbot hatte bundesweit für Empörung gesorgt.

Am Freitagsabend entschied dann das Oberverwaltungsgericht in Bautzen, dass das Versammlungsverbot teilweise bestehen bleibt. Nur das Willkommensfest des Bündnisses „Dresden Nazifrei“ für Flüchtlinge durfte am Freitag stattfinden. Geplante neue Aufmärsche von rechten Gruppen am Wochenende blieben demnach verboten. Befürchtet worden war, dass es in Heidenau nach den Ausschreitungen vom vergangenen Wochenende vor einer Flüchtlingsunterkunft neue Krawalle geben könnte.