Die Landwirtschaft gehört zu den Branchen, in denen Beschäftigte häufig der Sonne ausgesetzt sind. Foto: Fotolia

Wer im Freien arbeitet, hat ein erhöhtes Hautkrebsrisiko. Landesweit wurden im vergangenen Jahr knapp 570 Erkrankungsfälle gemeldet. Doch eine Anerkennung als Berufskrankheit ist nach wie vor schwierig.

Welche Berufe sind besonders von einem Hautkrebsrisiko betroffen?
Stuttgart - - Insbesondere Beschäftigte in der Bauwirtschaft – also Bauarbeiter, Dachdecker, Straßenbauarbeiter – und in der Landwirtschaft haben ein großes Risiko, heißt es beim Landesgesundheitsamt (LGA) Stuttgart. „Aber auch Kindergärtnerinnen und Sportlehrer sind gefährdet, erkranken aber statistisch gesehen seltener“, sagt Peter Michael Bittighofer, Abteilungsdirektor des LGA. In Baden-Württemberg wurden im vergangenen Jahr knapp 570 Fälle von weißem Hautkrebs gemeldet, die aufgrund der Arbeitsbedingungen entstanden sind. „Das sind neun Prozent aller Berufskrankheiten in Baden-Württemberg“, sagt Bittighofer. Damit stehen sie in puncto Häufigkeit an gemeldeten Berufskrankheiten an dritter Stelle, nach „schweren oder wiederholt rückfälligen Hautkrankheiten“ – wie Ekzeme – und „Lärmschwerhörigkeit“. Insgesamt rechnet die Bundesregierung zukünftig mit etwa 11 000 Anzeigen von weißem Hautkrebs pro Jahr.
Wie gefährlich ist der weiße Hautkrebs?
Der weiße oder auch helle Hautkrebs gehört zu den häufigsten Krebsarten. Allein in Deutschland erkranken nach Angaben der Deutschen Krebsgesellschaft jährlich 130 000 Menschen an einem solchen Basaliom. Die Karzinome der Haut entstehen zumeist an Hautstellen, die sehr häufig der Sonne ausgesetzt sind – wie Gesicht, Schultern, Ohren und Kopfhaut. Laut Experten der Krebsgesellschaft können sich die Tumore bei Nichtbehandlung in die angrenzenden Lymphknoten oder in andere Organe ausbreiten und Tochtergeschwülste bilden. Das geschieht allerdings nur selten. „An sich ist der weiße Hautkrebs sehr gut behandelbar“, sagt auch Bittighofer vom LGA. Die Standardtherapie ist die vollständige operative Entfernung des Tumors.
Wie zeigt sich weißer Hautkrebs?
Kleine raue Stellen mit fest haftenden Schuppen an Stirn, Nase und Schläfen – das sind die typischen Vorstufen von weißem Hautkrebs, die auch Keratosen genannt werden. Auch sie werden schon als Berufskrankheit anerkannt und sollten behandelt werden. Mit zunehmender Erkrankung wächst ein knotiger, verhornter Tumor heran. Hautkrebs kann aber auch an Hautstellen entstehen, die niemals der Sonne ausgesetzt sind. Daher ist es wichtig, regelmäßig die Haut von einem Facharzt untersuchen zu lassen: Darauf haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch.
Was bedeutet die Anerkennung als Berufserkrankung für Betroffene?
Beschäftigte, bei denen der weiße Hautkrebs als Berufserkrankung anerkannt wurde, haben Anspruch auf Leistungen seiner Unfallversicherung und gegebenenfalls eine Entschädigung. Ebenso können sie ambulante und stationäre Heilverfahren der Unfallversicherungsträger in Anspruch nehmen.
Wie lässt man sich Hautkrebs als Berufskrankheit anerkennen?
Angestellte, die im Freien arbeiten, bekommen dreimal mehr UV-Strahlung ab als Mitarbeiter im Innendienst – das besagt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz. Dass damit über die Jahre das Risiko steigt, an weißem Hautkrebs zu erkranken, ist wissenschaftlich bestätigt: Dennoch ist es nicht immer einfach nachzuweisen, dass die Erkrankung wirklich aufgrund des Berufs hervorgerufen wurde, sagt der Abteilungsdirektor des LGA, Bittighofer. Neben einer ärztlichen Diagnose braucht es dafür den Beleg, „dass die Erkrankung Folge einer arbeitsbedingten UV-Strahlungsdosis außerhalb des Normbereichs ist“. Sprich: Die Strahlendosis muss 40 Prozent über der üblichen Dosis liegen, die jeder Menschen täglich aufnimmt.
Wie kann man sich schützen?
Der beste Schutz vor Hautkrebs ist, sich vor zu viel Sonne zu schützen. Für Arbeitgeber bedeutet das laut der Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau): Die Beschäftigten brauchen in den Pausen Möglichkeiten, sich unterzustellen – etwa unter Sonnensegel oder Überdachungen. Der Experte Bittighofer vom Landesgesundheitsamt rät zu veränderten Arbeitszeiten: Die Hauptarbeitszeit sollte vor zehn Uhr morgens oder nach 14 Uhr nachmittags verlegt werden. „Über Mittag steigt die UV-Strahlung gefährlich an, davor und danach ist die Belastung relativ gering.“

Eine Sonnenschutzpflicht für Unternehmen resultiert daraus allerdings nicht. Zwar sind Unternehmen gemäß Gefährdungsbeurteilung dazu verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Versicherten zu ergreifen. Doch Normen und Vorschriften gibt es nicht, sagt Bittighofer. Grundsätzlich sollte sich ein jeder aber auch selbst schützen – mit entsprechender Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor.