In den Haushaltsreden ging ees unter anderem um die künftige Höhe der Kreisumlage. Foto: Gottfried Stoppel

Nachdem die Bürgermeister diese Forderung bereits gestellt haben, beantragen die Freien Wähler jetzt in ihrer Stellungnahme zum Etatentwurf eine zusätzliche Senkung des Umlage-Hebesatzes zugunsten der Kommunen. Sie stehen mit ihrer Forderung aber im Kreistag ziemlich alleine.

Remshalden - Finanzen und Schulden, Straßensanierungen, Breitbandausbau und kostengünstiger Wohnraumbau samt Immobiliensanierung: das sind die Hauptthemen gewesen bei den Stellungnahmen der verschiedenen Kreistagsfraktionen und -gruppen zum Haushaltsentwurf für das kommenden Jahr. Für Diskussionen hatte dabei im Vorfeld der Kreistagssitzung in der Geradstettener Wilhelm-Enssle-Halle aber vor allem der Vorstoß der Rems-Murr-Bürgermeister gesorgt, die forderten, die von den Kommunen an den Kreis abzuführende Umlage nicht nur um einen, sondern um zwei Prozentpunkte zu senken.

Den Bürgermeistern geht die Senkung des Hebesatzes nicht weit genug

Hintergrund ist die in zweistelliger Millionenhöhe angestiegene Summe, die angesichts der angewachsenen Steuerkraft der Kommunen bei gleichbleibendem Hebesatz der Umlage in die Kreiskasse gespült würde. Bei einer Senkung des Satzes von derzeit 36,6 Prozent um einen Punkt, wie von dem Landrat Richard Sigel vorgeschlagen, würden diese Zusatzeinnahmen in etwa hälftig zwischen Kreis und Kommunen geteilt. Der Verwaltungsvorschlag für den Hebesatz im Etatentwurf lautete deshalb auch 35,6 Prozent. Damit lägen die Einnahmen des Kreises aus der Kreisumlage mit rund 210 Millionen Euro allerdings immer noch deutlich über dem Vorjahreslevel. Nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass der Kreis schon im kommenden Jahr die eigentlich erst für 2020 vorgeschriebene Erwirtschaftung seiner Abschreibungen vollständig schaffe – ein Umstand, von dem die finanziell gebeutelten Kommunen nur träumen könnten – verlangen die Rathauschefs aber einen Abschlag von zwei Punkten.

Diese Forderung nach einem größeren kommunalen Anteil am Finanzkuchen hat sich die Fraktion der Freien Wähler zu eigen gemacht. Der neue Wert des Hebesatzes sei letztlich keine Senkung der Kreisumlage, argumentierte für die Freien Wähler der Schwaikheimer Bürgermeister Gerhard Häuser, „sondern eine Erhöhung um rund 6,5 Millionen Euro“. Der damit verbundene Antrag der Freien Wähler: Eine Senkung gegenüber dem Verwaltungsvorschlag um einen weiteren Punkt auf künftig 34,6 Prozent.

Mit dieser Forderung stehen die Freien Wähler allerdings ziemlich allein, außer der FDP signalisierten alle anderen Fraktionen ihr Einverständnis mit dem Vorschlag des Landrats – gehen dabei teils allerdings davon aus, dass dieser angesichts der positiven neuen Daten der November-Steuerschätzung den Wert möglicherweise nochmals etwas nach unten setzten könnte. Die FDP geht laut ihrem Fraktionsvorsitzenden Ulrich Lenk für die Etatentscheidung mit dem Antrag auf eine Absenkung auf 35,0 Prozentpunkte ins nach zweijähriger Pause wieder aufgenommene Feilschen um die Höhe der Kreisumlage.

Der Zuschussbedarf der Kliniken bereitet weiter Sorgen

Gerade in Zeiten, in denen Geld zur Verfügung stehe, gelte es Schulden abzubauen, betonte für die CDU Reinhold Sczuka: „Wir müssen diese konsequent abbauen, um nachfolgende Generationen zu entlasten.“ Wichtig sei, da waren sich wiederum alle Fraktionen einig, eine weitere Konsolidierung der Situation bei den Kliniken, die laut der Prognosen im Etatentwurf im Jahr 2018 wieder einen Zuschussbedarf von etwa 21,6 Millionen Euro aufweisen werden.

Weitgehend Zustimmung fanden in allen Haushaltsreden die deutlich nach oben gesetzten Investitionsmittel für den Straßen- und Radwegebau. Hier sollen in der Zeit zwischen 2018 und 2021 insgesamt 18 Millionen Euro investiert werden. Unter anderem mithilfe von „ausgegrabenen“ Haushaltsmitteln von neun Millionen aus den Vorjahren. Die Kritik von Ulrike Sturm (Grüne): Im kommenden Jahr würden bei 7,5 Millionen für die Kreisstraßen nur 50 000 Euro für den Radwegebau eingesetzt – „das ist nicht zukunftsfähig, das ist nicht bedarfsgerecht“.