Wer Darlehensschulden hat, bekommt bis zu 30 Prozent weniger im Monat Foto: dpa

Das Jobcenter Stuttgart ignoriert seit einem Jahr eine Empfehlung des Sozialministeriums, Hartz-IV-Empfänger bei der Rückzahlung von Darlehen nicht zu hoch zu belasten. Weil sich andere Kommunen ebenfalls am Maximalsatz orientieren, hält der Amtsleiter in Stuttgart bisher daran fest.

Stuttgart - Hartz-IV-Empfänger haben, wenn sie alleinlebend sind, Anspruch auf 399 Euro pro Monat. Davon müssen auch Ersatzbeschaffungen finanziert werden. Manchmal reicht das Geld dafür aber nicht aus. „Geht die Waschmaschine kaputt, kann ich ja nicht verlangen, dass die Leute ihre Wäsche von Hand waschen“, sagt der Leiter des Stuttgarter Jobcenters, Jürgen Peeß.

Deshalb beantragen die Hartz-IV-Empfänger – arbeitsfähige Menschen ohne Arbeit – häufig einen Vorschuss beim Jobcenter, der in der Regel auch gewährt wird. Bei der Tilgung der Darlehen ist das Jobcenter allerdings nicht großzügig (wir berichteten). Es verlangt, wie andernorts auch üblich, zehn Prozent des Regelsatzes, also 39,99 Euro pro Monat, zurück. Hat jemand aber mehr als ein Darlehen, behält das Amt bis zu 30 Prozent des Hartz-IV-Satzes ein. Vergangene Woche hat die Liga der Wohlfahrtspflege dieses Verfahren öffentlich angeprangert. Die Hartz-IV-Empfänger hätten dann nicht mal mehr das Existenzminimum zur Verfügung, hieß es.

Die Stadt Stuttgart berief sich vergangene Woche auf „eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit“, nach der man handle und die verpflichtend sei. Wie sich jetzt aber herausstellt, hätte sich die Stadt durchaus auf eine humanere Lösung, empfohlen vom Sozialministerium, berufen können.

„Mit Schreiben vom 27. August 2014 hat sich Herr Peeß an das Sozialministerium gewandt mit der Bitte um Auskunft zur Einschätzung der Rechtslage bei der Aufrechnung bei mehreren Darlehen“, teilt das Sozialministerium mit und betont, man habe dem Jobcenter der Landeshauptstadt Stuttgart damals empfohlen, die Höhe von Darlehenstilgungen auf zehn Prozent des Regelbedarfs zu beschränken.

Bund greift Thema nicht auf

Hintergrund der Empfehlung: Bisher gibt es keine eindeutige Rechtsprechung zum Rückzahlungsverfahren. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat 2013 eine Beschränkung auf zehn Prozent vertreten, das Urteil ist beim Bundessozialgericht zur Revision anhängig. Mit Schreiben vom 1. Dezember 2014 hat das Ministerium trotzdem dem Jobcenter mitgeteilt, dass nichts gegen die Auslegung des Landessozialgerichts spreche. „Das Sozialministerium hat also klar Position bezogen, und zwar für die auf zehn Prozent begrenzte Tilgungshöhe entsprechend dem Urteil des Landessozialgerichts“, sagt der Sprecher des Ministeriums.

Damit konfrontiert, gesteht Jobcenter-Chef Jürgen Peeß jetzt ein: „Der Verbund der kommunalen Träger folgt den fachlichen Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit. Aus diesem Verbund wollten wir nicht ausscheren.“ Er kritisiert aber auch, dass das Bundesministerium in Berlin zurzeit an einer Gesetzesnovellierung arbeite und vom Caritasverband zur Klärung der Tilgungsfrage aufgefordert worden sei. „Diese Anregung wurde bisher leider nicht aufgegriffen“, sagt Jürgen Peeß.

Der Leiter des Jobcenters sagt aber auch: „Die Anzahl der Klienten mit Darlehen, auch die mit mehreren Bedarfen, ist mit Sicherheit so hoch, dass man darüber diskutieren sollte.“ Die genauen Zahlen könne er erst im Wirtschaftsausschuss im Oktober präsentieren. Im Moment stehe lediglich fest, dass 28 000 Erwerbsfähige in Stuttgart Unterstützung nach Hartz IV erhalten, Arbeitslosengeld II oder Hartz IV genannt. „7000 von ihnen haben Sollstellungen“, sagt Peeß.

Das heißt, dass 7000 Menschen nicht den vollen Regelsatz bekommen, weil das Jobcenter ihnen gegenüber noch Forderungen hat. Welcher Art, habe sich nicht ermitteln lassen, sagt Peeß, „das hätten meine Mitarbeiter händisch auszählen müssen“. Unter den Schuldnern sind Menschen, die einen wie Anfangs genannten unabwendbaren Bedarf nachweisen konnten, oder fälschlicherweise zu viel Geld bekommen hatten oder deren Regelsatz mangels Kooperation zur Strafe gekürzt wurde.

Das Sozialministerium ist Rechtsaufsichtsbehörde über die kommunalen Träger der Jobcenter. „Solange sie im Bereich des rechtlich noch Vertretbaren handeln, steht ihnen ein Bewertungsspielraum zu“, heißt es im Ministerium. Vielleicht wird darüber diskutiert, wenn laut Peeß an diesem Mittwoch die Träger, das Ministerium und die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände zu ihrem Jour fixe zusammenkommen. Ein Thema wird sein: die Tilgung von Darlehen. Der Städtetag Baden-Württemb erg jedenfalls hat eine Überprüfung angekündigt.