Das Jobcenter Stuttgart nimmt Darlehensschuldner hart ran Foto: dpa

Darlehensschuldner, die ihren Kredit beim Jobcenter zurückzahlen müssen, werden mit unnötig hohen Raten belastet. Das Sozialministerium hat bereits im August niedrigere Teilzahlungen angeregt, doch dies wurde von der Behörde bisher ignoriert.

Stuttgart - Arbeitslose, die beim Jobcenter ein Darlehen für Neuanschaffungen aufgenommen haben, zahlen mehr zurück als zwingend nötig. Das Sozialministerium Baden-Württemberg teilt mit, dass es bereits im August 2014 dem Jobcenter der Landeshauptstadt empfohlen habe, die Höhe von Darlehenstilgungen auf zehn Prozent des Regelbedarfs zu beschränken. Stuttgart verlangt den Schuldnern aber nach wie vor bis zu 30 Prozent des Regelsatzes ab. Ein Hartz-IV-Empfänger hat monatlich einen Anspruch auf 399 Euro.

Anfänglich hatte die Stadt angegeben, an Weisungen der Bundesagentur für Arbeit gebunden zu sein. Jetzt räumt das Jobcenter zwar ein, dass es beim Sozialministerium nach gültigen Regelungen nachgefragt habe, allerdings hat die Behörde seit der eindeutigen Antwort von Seiten des Landes nichts am Verfahren geändert. Bei den Klienten des Jobcenters führen die Rückzahlungsmodalitäten in immer mehr Fällen zu weiteren Notlagen. In Stuttgart stehen insgesamt 7000 der 28 000 erwerbsfähigen Leistungsempfänger beim Jobcenter in der Kreide.

Das Jobcenter hält eine Novellierung der Rückzahlungsvereinbarungen grundsätzlich für angebracht. Momentan aber beruft sich der Amtsleiter darauf, dass alle im Verbund der Kommunalen Träger den Richtlinien der Bundesagentur folgen würden und Stuttgart nicht aus diesem Verbund ausscheren wolle. Auch der Städtetag Baden-Württemberg empfiehlt den Kommunalen Trägern in den aktuellen Richtlinien zum Sozialgesetzbuch II eine Rate von 30 Prozent.

Die Empfehlung sei aus den Handlungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit in die Richtlinien übernommen worden. Allerdings kündigte ein Referent des Städtetags am Montag an: „Wir werden dieses Thema im Lichte der aktuellen Diskussion gemeinsam mit dem Sozialministerium erörtern.“