Einsatzkräfte der Polizei sichern das Flüchtlingsheim nach dem Handgranatenwurf Ende Januar ab. Foto: dpa

Eine Granate fliegt auf das Gelände eines Flüchtlingsheims in Villingen. Was wie ein fremdenfeindlicher Anschlag aussieht, entpuppt sich als Machtkampf unter Security-Unternehmen. Sechs Männer stehen jetzt vor Gericht.

Villingen-Schwenningen/Konstanz - Es erschien zunächst als eine Tat aus Fremdenhass, entpuppte sich dann aber als ein gnadenloser Machtkampf zwischen Security-Unternehmen: Wegen eines Handgranatenwurfs auf ein Flüchtlingsheim in Villingen-Schwenningen in der Nacht zum 29. Januar dieses Jahres müssen sich seit Donnerstag sechs Männer im Alter von 23 bis 38 Jahren vor dem Konstanzer Landgericht verantworten. Die Granate explodierte nicht. Dennoch lautet die Anklage: versuchter Mord.

Allerdings ist strittig, ob die Granate, die neben dem Container des Sicherheitspersonals landete, auch scharf war. „Die wäre nie hochgegangen“, sagte ein 24-jähriger Mann, der laut der Anklageschrift die Handgranate zur Verfügung gestellt haben soll. Ja, er habe sie sich zwei Monate vorher besorgt, gestand er. „Ich wollte sie mir zur Dekoration in einen Glastisch legen.“ Dass die Granate, die aus Beständen der jugoslawischen Armee stammte, über keinen Zünder verfügte, habe er selbst überprüft. „Ich habe sie in den Schraubstock geklemmt und mit der Rohrzange geöffnet.“ Die Sprengstoffexperten der Polizei waren etwas vorsichtiger. Sie ließen das mit mehr als 100 Flüchtlingen besetzte Wohnheim räumen und entschärften die Handgranate durch eine kontrollierte Sprengung.

Die Tat hatte damals bundesweite Bestürzung ausgelöst. Zehn Tage später kam die überraschende Wendung: Die Polizei nahm sechs Männer fest und deckte einen mafiös anmutenden Machtkampf auf. Zwei Männer sind nun als Drahtzieher angeklagt. Die beiden Inhaber eines Villinger Security-Unternehmens hatten ihren Auftrag an einen Tuttlinger Konkurrenten verloren. Mehr als 200 000 Euro sollen sie zuvor mit der Bewachung der Villinger Flüchtlingsunterkunft verdient haben. Dann wechselte der dritte Mitinhaber zur Konkurrenz und nahm den lukrativen Auftrag mit. „Jeder war sauer auf ihn. Das war ein brutaler Verrat“, sagte der 24-Jährige. Der Abtrünnige habe sogar seine schwarze Jacke mit der goldenen Schrift abgegeben, die ihn als Präsidenten des Clubs „Sila a cest“ (deutsch: Ehre und Stolz) auswies. In dieser Gruppe, in der vor allem junge Russlanddeutsche organisiert sind und unter anderem Kraftsport betreiben, waren (und sind?) die meisten Akteure Mitglied.

Am ersten von vier Prozesstagen waren nur zwei der sechs Angeklagten zu Aussagen bereit. Dennoch konnte das Gericht, das unter großen Sicherheitsvorkehrungen tagte, schon einen Eindruck von dem mutmaßlichen Rachefeldzug gewinnen. Dabei wurde klar, dass die Täter nicht nur kaltblütig, sondern auch mit einigem Dilettantismus agierten. Für die Tat nutzten sie einen auffällig hellblau lackierten Kleinwagen. Der Plan, das Nummernschild mit Papier zu verdecken, misslang. Und auch der erste Anschlagsversuch scheiterte. Man habe den Schlafsaal der Flüchtlinge mit Pfefferspray angreifen wollen und zuvor in einem Lageplan festgelegt, wo genau gesprüht werden sollte. Erst am Ort sei klar geworden, dass dies kaum unerkannt gelingen könne, sagte der zweite geständige Angeklagte. Erst daraufhin war die Idee mit der Handgranate ins Spiel gekommen.

Auch dafür waren zwei Anläufe nötig. Beim ersten Mal begegneten sie vor der Unterkunft einem Bekannten, der für den Konkurrenten Wache schob. Jetzt müsse man auf jeden Fall ein paar Wochen warten, habe er da noch gewarnt, sagte der 24-Jährige. Doch schon am nächsten Abend baten die Attentäter erneut um die Handgranate. Diesmal wurde sie tatsächlich geworfen. In allen Medien wurde berichtet. Da sei ihm klar gewesen: „Jetzt sind wir am Arsch.“

Dennoch habe er noch organisiert, dass die beiden Männer, die die Tat schließlich ausgeführt hatten, 4000 Euro von einem der Geschäftsführer bekamen. Eine entsprechende Barabhebung vom Geschäftskonto bei der Kreissparkasse ist belegt. Seit dem Fall schaut das Regierungspräsidium noch genauer hin, welche Sicherheitsfirmen seine Asylunterkünfte bewachen. Für die Mitarbeiter müssen diese Zuverlässigkeitsbescheinigungen vorlegen. Bei einem längerfristigen Einsatz werden auch polizeiliche Führungszeugnisse verlangt.

Auch für das Tuttlinger Konkurrenzunternehmen, das damals zum Opfer werden sollte, blieb der Fall nicht ohne Folgen. Mittlerweile ist auch ihr Vertrag gekündigt. Die Firma soll sich ebenfalls unsauber verhalten haben. Sie habe ohne Genehmigung Subunternehmer beschäftigt und Dumpinglöhne bezahlt. Die Ermittlungen dauerten in diesem Fall an. Der Prozess wird in einer Woche fortgesetzt.