Sowohl der milliardenschwere Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofs wie auch die ICE-Trasse nach Ulm seien ausschließlich Bundesaufgaben, heißt es in einem neuen Gutachten. Foto: dpa

Finanzierung des Bahnprojekts Stuttgart-Ulm ist laut neuem Gutachten verfassungswidrig.

Stuttgart - Die Finanzierung des umstrittenen Bahnprojekts Stuttgart-Ulm durch das Land ist laut einem neuen Gutachten verfassungswidrig. Sowohl der milliardenschwere Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofs wie auch die ICE-Trasse nach Ulm seien ausschließlich Bundesaufgaben. Baden-Württemberg habe gar nicht das Recht, das Projekt mitzufinanzieren, betonte der Verfassungsrechtler Professor Hans Meyer von der Berliner Humboldt-Universität am Montag in Stuttgart.

Die Grünen im Landtag sehen sich in ihrer langjährigen Auffassung bestätigt. Nach dem Grundgesetz sei die Co-Finanzierung durch Land und Stadt vor allem deshalb verboten, damit sich reiche Länder keine Bundesinvestitionen kaufen könnten, sagte Meyer. Land, Stadt und Region finanzieren das 4,1 Milliarden Euro teure Vorhaben Stuttgart 21 etwa zu einem Drittel. Das Land steuert zu den 2,9 Milliarden Euro für die ICE-Trasse nach Ulm 950 Millionen Euro bei. Da die Verträge nichtig seien, könne etwa das Land sein Geld zurückfordern oder gar nicht erst weiter zahlen, sagte Meyer.

Nach den Worten von Grünen-Fraktionschef Winfried Kretschmann zeigt das Gutachten aus Berlin einmal mehr, wie unseriös der Bahnprojekt geplant sei. Sollten die Grünen nach der Landtagswahl im März 2011 das Sagen haben, werde man das Geld nicht zahlen beziehungsweise zurückfordern.