Gustl Mollath hat seiner Verteidiger vergrätzt. Foto: dpa

Nun wollen die Verteidiger von Gustl Mollath wirklich nicht mehr: Die beiden Rechtsanwälte fühlen sich von dem 57-Jährigen verunglimpft. Doch sie müssen weitermachen.

Nun wollen die Verteidiger von Gustl Mollath wirklich nicht mehr: Die beiden Rechtsanwälte fühlen sich von dem 57-Jährigen verunglimpft. Doch sie müssen weitermachen.

Regensburg - Die Pflichtverteidiger im Wiederaufnahmeverfahren des einstigen Psychiatrie-Insassen Gustl Mollath haben um Entpflichtung von ihren Mandaten gebeten - allerdings vergeblich. Das Landgericht Regensburg sah am Montag weder eine grobe Pflichtverletzung noch ein ernsthaft gestörtes Vertrauensverhältnis und entband die Anwälte nicht von ihrem Pflichtmandat. Mollath sei „bislang hervorragend verteidigt“ worden, erklärte die Vorsitzende Richterin.

Beide Pflichtverteidiger hatten am Montag ihre Entpflichtung beantragt. „Ein Angeklagter, der über seinen Verteidiger Lügen verbreitet, geht gegen meine Ehre“, sagte Rechtsanwalt Gerhard Strate zur Begründung. In der Vorwoche hatten beide Anwälte bereits ihr Wahlmandat niedergelegt - sie waren daraufhin vom Gericht als Pflichtverteidiger bestellt worden.

Der 57-jährige Mollath muss sich wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. Er soll 2001 seine damalige Ehefrau misshandelt und Dutzende Autoreifen zerstochen haben. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber in die Psychiatrie eingewiesen. Erst 2013 kam er frei. Der Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst.