Vor dem Landgericht in Tübingen geht es um die Gruppenvergewaltigung einer 24-Jährigen. Foto: dpa

In Tübingen hat am Donnerstag der Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer 24-Jährigen nach einer Party begonnen. Sofort kam der Antrag auf, unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu verhandeln.

Tübingen - Hinter verschlossenen Türen hat am Donnerstag der Prozess um eine mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer 24-Jährigen in Tübingen begonnen. „Die Öffentlichkeit wird für die gesamte Dauer des Verfahrens ausgeschlossen“, entschied der Richter am Tübinger Landgericht auf Anträge der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin zum Prozessauftakt. „Das ist im Interesse der heranwachsenden Angeklagten geboten.“ Der Richter prangerte auch „Vorverurteilungen“ der Presse im Vorfeld an.

Weil drei der Angeklagten zur Tatzeit jünger als 21 Jahre alt waren, wurde vor der Großen Jugendkammer verhandelt. Die Angeklagten im Alter von 19 bis 23 Jahren sollen die 24-jährige Frau in Tübingen Ende März von einer Party auf einen dunklen Schulhof gelockt und dann gemeinsam vergewaltigt haben. Nach der Tat lief die junge Frau orientierungslos umher. Zwei Frauen fanden sie und brachten sie zum Sicherheitspersonal der Party. Die Frau kam in ein Krankenhaus.

Riesen Auflauf rund um den Prozess

Unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen war der Prozess gestartet. Zuschauer wurden streng kontrolliert, sie mussten einen Lichtbildausweis vorlegen und sich einer Leibesvisitation unterziehen. Am Eingang gab es Gedränge, es bildeten sich teils meterlange Schlangen vor der Tür zum Gerichtssaal. Der Raum füllte sich mit Anwälten, Gutachtern, Journalisten und anderen Zuschauern.

Die vier jungen Männer, die zu Beginn auf der Anklagebank Platz nehmen mussten, sahen überfordert aus. Verunsichert schauten sie in die Runde, als sie in Fußfesseln in den Saal geführt wurden. Einer von ihnen - kariertes Hemd, Ansatz von Oberlippenbart, die schwarzen Haare nach hinten gegelt - suchte die Gesichter seiner Freunde im Publikum und grinste kurz. Die anderen waren meist locker in Hemd und Jeans gekleidet.

Für die Männer geht es um nicht weniger als um ihre Zukunft: Die Höchststrafe für Vergewaltigung liegt im Jugendstrafrecht bei zehn Jahren Haft. Bei einer Verurteilung als Erwachsene sieht das Gesetz Haftstrafen von bis zu 15 Jahren vor. Ob Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, soll im Prozess entschieden werden.

Angeklagte sollen geschützt werden

Die Intimsphäre ihrer Mandantin müsse geschützt werden, sagte eine Anwältin der 24-Jährigen. Die Frau sei „psychisch extrem belastet“. Die Staatsanwältin begründete ihren separaten Antrag auf nichtöffentliche Verhandlung damit, dass das Verfahren den Beschuldigten nicht als öffentliche Bühne dienen soll. „Man muss die Angeklagten vor sich selbst schützen“, sagte sie.

Bei Vernehmungen hatten die Beschuldigten zuvor widersprüchliche Angaben gemacht. Teilweise räumten sie den Sexualverkehr, dieser sei aber einvernehmlich gewesen, teilweise bestritten sie den Sex gänzlich. Seit April sitzen die jungen Männer in Untersuchungshaft. Ein Urteil wird Ende November erwartet.

Der Fall hatte für große Bestürzung gesorgt. „Ich war geschockt, dass sowas in Tübingen möglich ist“, sagte Karl-Heinz Hahn, Leiter der Ausstenstelle Tübingen der Opferhilfeorganisation Weißer Ring. In mehr als 40 Jahren Polizeiarbeit habe der 67-Jährige keinen vergleichbaren Fall erlebt: „Ich möchte nicht in die Seele der Frau blicken. Das muss ein fürchtbares Erlebnis für sie gewesen sein.“