Feuerwehrmänner versuchen am 7. Juni 2016 einen Brand in einer Halle, die auf dem Messegelände in Düsseldorf als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird, zu löschen. Foto: dpa

Der Fastenmonat Ramadan hat gerade begonnen, und in einer Flüchtlingsunterkunft in Düsseldorf wird Mittagsessen ausgeteilt. Einen muslimischen Bewohner soll das extrem erzürnt haben. Nun steht er vor Gericht, weil er das Gebäude angezündet haben soll.

Düsseldorf - Weil er nach einem Streit über das Fasten im Ramadan eine Flüchtlingsunterkunft in Brand gesetzt haben soll, steht ein 27-Jähriger von Montag (14.30 Uhr) an in Düsseldorf vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm besonders schwere Brandstiftung vor. Das Feuer in der mit 282 Männern belegten ehemaligen Messehalle hatte im Juni 2016 einen Millionenschaden verursacht. 30 Menschen erlitten leichtere Verletzungen. Die Anklage wirft dem 27-Jährigen aus Algerien besonders schwere Brandstiftung vor, einem gleichaltrigen Mann aus Marokko Anstiftung dazu.

Vor der Brandstiftung hatte es laut Anklage Streit über die Ausgabe von Mittagessen im Fastenmonat Ramadan gegeben. Der mutmaßliche Haupttäter sei darüber erzürnt gewesen, dass es in der Flüchtlingsunterkunft morgens und mittags Essen für die nicht fastenden Bewohner gab. Im Ramadan dürfen gläubige Muslime tagsüber nichts essen und trinken.

Nach dem Streit sei der 27-Jährige in ein leerstehendes Zimmer gegangen, habe Wodka auf eine Matratze gegossen und sie dann mit einem Feuerzeug in Brand gesteckt. Innerhalb weniger Minuten stand die gesamte Halle in Flammen. Über dem Messegelände der Landeshauptstadt bildete sich eine gewaltige Rauchwolke.

Der zweite Angeklagte soll ihn zu der Tat ermuntert haben. Der ebenfalls 27-Jährige sei mit der Unterbringung in der großen Halle höchst unzufrieden gewesen. Immer wieder habe er lautstark betont, man solle die Halle niederbrennen, damit die Asylsuchenden anderswo untergebracht würden.

Das Landgericht hat 13 Verhandlungstage bis Ende März geplant. Als Zeugen werden Bewohner, Helfer und Kriminalbeamte befragt, außerdem ist ein Brandsachverständiger geladen.