Das Feuer unter dem Dach des Waiblinger Bürgerzentrums schwelte noch bis zum Nachmittag des nächsten Tages. Foto: Stoppel/Archiv

Bei einem Feuer im Bürgerzentrum ist am Abend des 28. März ein Schaden von rund zwei Millionen Euro entstanden, verletzt wurde niemand. Bereits zwei Tage danach wurde ein 22-Jähriger festgenommen, der zugab, das Feuer gelegt zu haben. Von Montag an wird ihm vor dem Landgericht Stuttgart der Prozess gemacht.

Waiblingen - Ein 22 Jahre alter Mann aus Waiblingen muss sich von Montag an wegen schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Die 7. Große Strafkammer hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart zugelassen, welche diese im Juli erhoben hatte. Dem Mann wird vorgeworfen, am Abend des 22. März dieses Jahres das Bürgerzentrum in Waiblingen in Brand gesteckt zu haben. Indem er ein Stück Karton anzündete und dieses in einen Papiercontainer an der Rückseite des Gebäudes warf, habe er „zumindest billigend in Kauf genommen“, dass die Flammen auf die Fassade und schließlich auf das Dach übergriffen. Durch den Brand entstand laut der Staatsanwaltschaft ein Sachschaden von 1,5 bis zwei Millionen Euro.

Die Stadt ist an dem Prozess nicht beteiligt

Zur schnellen Festnahme des 22-Jährigen hatte zwei Tage nach dem Großbrand die Auswertung von Fotos einer am „Büze“ installierten Kamera geführt. Diese zeigte den Täter im Bereich der Tiefgarage. Fingerabdrücke des Mannes am Gebäude führten die Ermittler zu ihm. Der Mann sei bereits mit ähnlichen Delikten aktenkundig, teilte die Polizei nach der Festnahme mit. Als die Staatsanwaltschaft Anklage beim Landgericht gegen ihn erhob, ließ die Behörde verlauten, dass man den 22-Jährigen für vermindert schuldfähig halte. Nach seiner Festnahme hatte er die Tat gestanden.

Für den Prozess sind insgesamt sechs Verhandlungstermine vorgesehen, die bis in den November hinein terminiert sind. Wie die Stadtverwaltung Waiblingen auf Anfrage mitteilte, habe sie in Absprache mit der Polizei und ihrer Versicherung keine separate Strafanzeige gegen den 22-Jährigen gestellt. „Regressansprüche der Stadt gehen auf unsere Versicherung über und werden von dieser gegenüber dem Täter eigenständig verfolgt“, heißt es aus dem Büro des Oberbürgermeisters Andreas Hesky. Eine unmittelbare Prozessbeteiligung der Stadt sei daher nicht gegeben.

Schwere Brandstiftung gilt als gemeingefährliches Verbrechen

Schwere Brandstiftung wird nach dem Deutschen Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafen nicht unter einem Jahr geahndet, sie ist also kein Vergehen, sondern ein Verbrechen. Der Straftatbestand gilt sogar als gemeingefährliches Verbrechen. In minderschweren Fällen reicht das Strafmaß von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Für Waiblingen war der Brand des Bürgerzentrums einer der kostspieligsten der vergangenen Jahrzehnte. Nur wenige Tage bevor die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage gegen den 22-Jährigen erhob, wurde in Waiblingen traditionell das Altstadtfest gefeiert. Der Oberbürgermeister Andreas Hesky sagte in seiner Eröffnungsrede am 30. Juni: „Der Brand traf das Herz des bürgerschaftlichen und kulturellen Lebens unserer Stadt.“