Marcel Schwenkedel (links) fungiert als Auto-Auktionator und nimmt die Gebote entgegen. Allzu viele sind es nicht. Foto: Horst Rudel

Bei einer Versteigerung von eingezogener Fahrzeugen durch die Göppinger Bußgeld- und Ortspolizeibehörde erweisen sich fünf Autos als Ladenhüter. Insgesamt ist der Erlös mit 650 Euro überschaubar. Durchgeführt werden muss die Auktion dennoch.

Göppingen - Vergammelte Essensreste, alte Klamotten, etliche leere Wein- und ein paar volle Bierflaschen liegen auf dem Boden, dazwischen zerschlissene Plastiktüten und anderer Unrat. In der Kabine des 29 Jahre alten Gefährts riecht es nach allem möglichen: vor allem nach Schimmel. Appetitlich ist anders. Dennoch findet das angestaubte Wohnmobil bei einer Versteigerung auf dem Hof der Göppinger Firma Auto Thuleweit an der Stuttgarter Straße einen Abnehmer. Alexander Letner aus Salach hebt – mit leichtem Zögern – doch noch sein grünes Kärtchen nach oben, nachdem Marcel Schwenkedel, der Leiter der Bußgeld- und Ortspolizeibehörde der Stadt, das Mindestgebot von 100 Euro aufgerufen hat.

Schwenkedel fungiert an diesem Mittwochvormittag als Auktionator. Sieben eingezogene Fahrzeuge, die ohne Zulassung oder Versicherungsschutz im öffentlichen Straßenraum abgestellt worden waren und deren Besitzer sich nicht mehr darum gekümmert haben oder die nicht ausfindig gemacht werden konnten, kommen unter den Hammer. Das Interesse an der Versteigerung ist – vorsichtig formuliert – überschaubar. Nur drei Bieter und ein halbes Dutzend neugierige Zuschauer sind gekommen. Fünf der Autos, alle haben zwischen elf und 20 Jahre auf dem Blech, erweisen sich denn auch als Ladenhüter. Außer dem Wohnmobil geht nur noch ein Alfa Romeo weg: Baujahr 2009, 95 PS Benzinmotor, für 550 Euro – ebenfalls an Alexander Letner.

Papiere und Schlüssel? – Fehlanzeige!

Kostas Samaras, der Chef der Firma Thuleweit, spricht von einem „Schnäppchen“. Dies sieht der Salacher Bieter, der zum ersten Mal an einer solchen Auktion teilgenommen hat, genauso. „Der Alfa wird von meinem Sohn hergerichtet, die andere Kiste ausgeschlachtet“, sagt er zufrieden, nachdem er seine Rechnung sofort und in bar beglichen hat. Ein paar Euro extra muss Letner trotzdem noch investieren. Papiere? – Fehlanzeige. Schlüssel? – ebenfalls. Zudem gilt die Devise „gekauft wie gesehen“. Reklamationen sind ausgeschlossen und eine Gewährleistung natürlich auch.

Dass die Ortspolizeibehörde auf den fünf anderen Autos sitzen bleibt, ist nicht ungewöhnlich. „Wenn neuere Fahrzeuge versteigert werden, rennen dir die Leute die Bude ein“, verrät Samaras, auf dessen Betriebsgelände die beschlagnahmten Gefährte oft über Monate hinweg untergestellt werden. „Aber was hier übrig geblieben ist, ist eher Schrott“, ergänzt er.

Marcel Schwenkedel will sich in dieser Hinsicht noch nicht abschließend festlegen: „Wir schauen uns die Fahrzeuge jetzt nochmals an. Ist deren Zustand noch so halbwegs, gibt es irgendwann wieder einen Termin.“ – Und wenn nicht? – „Dann landen sie in der Schrottpresse“, betont er. Dass seine Behörde wegen der Gleichgültigkeit mancher Zeitgenossen diese zusätzliche Arbeit hat, kommentiert Schwenkedel indes mit einem Achselzucken: „Wir müssen das halt machen, schon aus Gründen der Verkehrssicherheit.

Bis zur Versteigerung ist es eine lange Prozedur

Dass abgemeldete Autos von ihren Besitzern auf öffentlichen Straßen „entsorgt“ werden, passiert immer wieder. Stellt der Vollzugsdienst oder die Polizei solche Fahrzeuge fest, wird zunächst der letzte Halter angeschrieben. Reagiert dieser auf die sogenannte Enfernungsaufforderung nicht, folgt eine Entfernungsanordnung. Bleibt auch dieser Schritt erfolglos, wird abgeschleppt. Der Besitzer bekommt einen Bescheid und kann sein Auto letztmals „auslösen“. Tut er das nicht, erfolgt eine Beschlagnahmung. Das Gefährt wird eingezogen und entweder verschrottet oder eben versteigert. Kann der Besitzer gar nicht erst ausfindig gemacht werden, erfolgt eine „öffentliche Zustellung“ über das städtische Amtsblatt. Gibt es darauf keine Reaktion, geht es direkt mit der angesprochenen Beschlagnahmung weiter.

Reagiert der letzte gemeldete Fahrzeughalter im Laufe des Verfahrens, muss er die angefallenen Kosten tragen. Reagiert er nicht, ergeht am Ende der mehrere Monate langen Prozedur ein Kostenbescheid, der sich auf 500 bis 1000 Euro belaufen kann. Dieser wird im Fall der Fälle auch amtlich vollstreckt.

Privatpersonen, die ein gebrauchtes Fahrzeug veräußern, sollten in jedem Fall achtsam sein. Stellt der Käufer das Fahrzeug unangemeldet auf öffentlichem Grund ab, haftet der Vorbesitzer selbst dann, wenn er einen unterschriebenen Kaufvertrag hat. Dieser sollte deshalb bei der Abmeldung der Zulassungsstelle vorgelegt werden.