Vizekanzler Sigmar Gabriel äußert sich zum Thema Frauenquote. Foto: dpa

Das geplante Gesetz für mehr Gleichberechtigung bei der Vergabe von Spitzenpositionen in der Wirtschaft sorgt für Ärger unter den Koalitionspartnern.

Berlin - Das Thema „Frauenquote“ sorgt wieder für Aufregung. Weil in der großen Koalition der Erregungszustand wächst, nachdem die beiden sozialdemokratischen Bundesminister Manuela Schwesig (Frauen) und Heiko Maas (Justiz) ihren Gesetzentwurf für eine Frauenquote in Führungsgremien präsentiert haben, wird das Thema nun wohl auf allerhöchster Ebene entschieden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich alle Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, eigene Zielvorgaben für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und obersten Management-Ebenen geben müssen. Für die „big player“, die sowohl börsennotiert als auch mitbestimmungspflichtig sind, soll ab 2016 die verpflichtende 30-Prozent-Quote gelten.

Ob die Frauenministerin mit ihrem Konzept nur – wie sie sagt – den Koalitionsvertrag umsetzt oder vor allem mit umfangreichen Dokumentationspflichten über dieses Ziel hinausgeschossen ist, bleibt umstritten. Was Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) von der Sache hält, ist aus seiner gestrigen Bemerkung zu erkennen, die Union werde „keine ausufernde Berichtspflicht“ für Unternehmen mittragen. Er gibt die Losung aus: „Keinen Deut mehr als im Koalitionsvertrag steht“.

SPD-Chef Sigmar Gabriel forderte vom Koalitionspartner ein Ende des Streits über die geplante Frauenquote. Mit Blick auf Kauders Äußerung sagte er: „Das stimmt. Aber wenigstens das muss jetzt passieren. Deswegen hoffe ich, dass wir jetzt in dieser Woche endlich Klarheit darüber schaffen.“

Losgetreten hatte die neuerliche Debatte die CSU. Stefan Müller, Staatssekretär im Bildungsministerium, regte sogar an, einen neuen Anlauf zu machen und brachte ein Stufenmodell ins Spiel. Der Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) hat das Solo ihres Staatssekretärs nicht gefallen. Sie ließ mitteilen, Müller habe sich ausschließlich als CSU-Präsidiumsmitglied geäußert.

Tatsächlich kann sich Schwesig bislang durchaus auf die CDU-Frauen verlassen. Karin Maag, Stuttgarter Bundestagsabgeordnete und Chefin der Frauengruppe in der Fraktion, sagte unserer Zeitung: „Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass ohne gesetzliche Regelungen nicht hinreichend Frauen in Führungspositionen gelangen.“ Verfassungsrechtliche Bedenken der CSU müssten im Gesetzgebungsverfahren geltend gemacht werden.

„Das ist kein Grund, das Verfahren gar nicht erst einzuleiten“, sagte Maag. Sie werde alles dafür tun, „dass keine Verschiebung im Gesetzgebungsprozess eintritt.“ Es gebe „keinen vernünftigen Grund“, vom Zeitplan abzuweichen.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vor einem Jahr eine gesetzliche Vorgabe für die gut 100 börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen vereinbart. Sie sollen ab 2016 bei den dann neu zu besetzenden Aufsichtsräten einen Frauenanteil von mindestens 30 Prozent erfüllen. Wird die Quote nicht erfüllt, soll der für eine Frau vorgesehene Posten unbesetzt bleiben. Für etwa 3500 mittelgroße Unternehmen, die mitbestimmungspflichtig oder börsennotiert sind, soll es keine gesetzlichen Vorgaben geben. Sie sollen sich aber bereits ab 2015 zu selbst gesteckten Zielen verpflichten, wie sie den Frauenanteil in ihren Gremien vergrößern wollen.