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Glaubensgemeinschaft Nein zu Zeugen Jehovas

Rainer Wehaus, vom 19.01.2011 18:15 Uhr
Eine Zeugin Jehovas verteilt "Wachturm" und "Erwachet" Foto: Hörner
Eine Zeugin Jehovas verteilt "Wachturm" und "Erwachet" Foto: Hörner
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Stuttgart - Mit ihren Zeitschriften "Wachturm" und "Erwachet" missionieren die Zeugen Jehovas in Wohngebieten und Fußgängerzonen. Die Politik im Land konnten sie bisher aber nicht von sich überzeugen.

Die Zeugen Jehovas werden in Baden-Württemberg bis auf weiteres nicht den christlichen Kirchen gleichgestellt. Die CDU-FDP-Landesregierung in Stuttgart hat, wie unsere Zeitung am Mittwoch erfuhr, inzwischen definitiv entschieden, der umstrittenen Glaubensgemeinschaft die geforderte staatliche Anerkennung zu verweigern. "Das Kabinett hat beschlossen, den Antrag der Zeugen Jehovas auf Verleihung der Körperschaftsrechte abzulehnen", sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums auf Anfrage unserer Zeitung. "Wir sind im Moment dabei, den Ablehnungsbescheid in enger Abstimmung mit dem Justizministerium zu erarbeiten, und werden diesen anschließend den Zeugen Jehovas zustellen."

Der entsprechende Kabinettsbeschluss datiert vom 20. Dezember, ist bisher aber nicht öffentlich geworden.

Es wird erwartet, dass die Glaubensgemeinschaft, die in Baden-Württemberg nach eigenen Angaben 28000 Mitglieder hat, gegen den Bescheid vorgehen wird. Das letzte Wort dürfte dann der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim haben. Die Landesregierung begründet ihre Ablehnung mit Zweifeln an der Rechtstreue der Glaubensgemeinschaft. Zeugen Jehovas stehen dem Staat bekanntlich skeptisch bis ablehnend gegenüber, sie sollen daher nicht an Wahlen teilnehmen. Des weiteren sollen selbst Familienangehörige mit ausgetretenen Mitgliedern den Kontakt abbrechen, wodurch das Land laut einem Gutachten des Justizministeriums "das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens und der Ehe" sowie das Grundrecht auf Religionsfreiheit beeinträchtigt sieht. Zudem gefährde die Religionsgemeinschaft durch ihre Ablehnung von Bluttransfusionen "Leib und Leben minderjähriger Kinder und Jugendlicher".

Ist die Glaubensgemeinschaft eine Körperschaft des öffentlichen Rechts?

Eine Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts hätte für die Zeugen Jehovas den Vorteil, dass sie weniger Steuern und Verwaltungsgebühren zahlen müssten. Zudem unterlägen sie dann teilweise nicht mehr der staatlichen Kontrolle, könnten selbst eine Kirchensteuer erheben und hätten wie die Evangelische und Katholische Kirche das Recht, in Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sitzen.

Der zu erwartende Rechtsstreit in Baden-Württemberg dürfte bundesweit für Aufmerksamkeit sorgen. 12 der 16 Bundesländer haben die Zeugen Jehovas auf deren Wunsch hin inzwischen rechtlich aufgewertet, weil sie trotz Bedenken keine andere Möglichkeit sahen. Baden-Württembergs Kultusministerium wollte sich dem eigentlich anschließen, stieß aber im Parlament auf breiten Widerstand. Auch Rheinland-Pfalz, Bremen und Nordrhein-Westfalen verweigern bislang eine Anerkennung.

Jene Länder, die kapitulierten, verwiesen vor allem auf ein angeblich wegweisendes Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichtes, das den Zeugen Jehovas im Jahr 2006 nach fast 15-jährigem Rechtsstreit den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuerkannte. Nach Ansicht der Landesregierung in Stuttgart haben die Berliner Richter aber nur unzureichend das Innenleben der Gemeinschaft ausgeleuchtet. Sie verzichteten zum Beispiel darauf, Aussteiger zu befragen. Das Justizministerium in Stuttgart hat dies hingegen bei der Erstellung seines Gutachtens getan.

Sollte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim zu einem anderen Urteil als die Kollegen in Berlin kommen, würde den Zeugen Jehovas ihr Status vermutlich in den meisten Bundesländern wieder entzogen. Bis zu einem Urteil werden allerdings voraussichtlich wieder Jahre vergehen.

Kommentare (75)
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JUN
28
22:24 Uhr, geschrieben von M.Ganzer
Zeugen Jehovas
Was nutzt nach den ZJ eine Auferstehung, wenn vollkommene Menschen wie Adam und Eva und Engel wie Satan sündigen können, somit also wieder Straftatopfer auch durch Mord sterben und es immer wieder zu Auferstehungen kommen müsste, da die Schöpfung von Jehova einen freien Willen bekam ?
MAI
09
13:10 Uhr, geschrieben von Martin
Gehirnwäsche
Hallo, es ist ungeheuerlich zu behaupten, die Zeugen wäre die einzig wahre Religion. Wer sich von dieser Tatsache blenden lässt, der wisse, dass es keine objektive inhaltliche Wahrheit gibt, lediglich Intepretationen. Wer die Bibel intepretiert, der hat auf gar keinen Fall Recht. Zeugen Jehovas sind auf alle Fälle eine Sekte, nach aussen hui, innen Pfui. Wer Zeugen Jehovas kennt, weiss, dass sie Lügner sind. Sie mißbrauchen das Wort Gottes für Ihre Zwecke. Die Ihnalte der WTG werden bei den Zeugen unkritisch übernommen. Wer Kritik übt, der fliegt. Wer damit liebäugelt sich mit den Zeugen Jehovas zu beschäftigen, der sollte sich zuallererst alle Austeigerberichte zu Gemüte ziehen. Die Geschichten ähneln sich wie ein Ei dem anderen. Es wird im Laufe der Zeit klar, dass die Zeugen Jehovas keine Libe haben, dass sie ihre Kinder mißbrauchen, dass sie unethisch mit andersgläubigen umgehen und den Rest der Welt und die Menschen für Satanisch halten. Die Zeugen Jehovas leben in einem geschlossenem geistigem Konstrukt ähnlich dem des Kommunismus und wer dort eine eigene und kritische Meinung vertritt, der wird geächtet und als undemütig abgestempelt. Ihre Zeitschriften sind voller Suggestionen, die von einem ungeschulten Leser nicht als solche entlarvt werden können, und die ausgelöste kognitive Dissonanz löst mitunter sehr schwere Depressionen und seelische Qualen aus. Wer noch ein Quentchen Selbstliebe, Selbstachtung und Selbstwert besitzt, der sollte sich schnellstens von dem Kontakt mit Zeugen Jehovas entfernen. Pure Mind control.
MAI
02
09:46 Uhr, geschrieben von Rainer Wehaus
Nein zu Zeugen Jehovas
Fast alle ZJ tragen eine Patientenvollmacht (Blutkarte) mit sich, damit ihr Wunsch, kein Blut zu erhalten, im Notfall respektiert werden kann. Somit verbluten dann auch schwangere Frauen auf dem OP Tisch. In "Erwachet" vom 22. Mai 1994 sind die Fotos von 26 Kindern abgebildet mit der Aussage, dass sie Gott an erste Stelle in ihrem Leben gesetzt haben. Diese Kinder starben aufgrund des Bluttransfusionsverbotes und eines Glaubens, der ihnen von klein auf eingeimpft wurde: dass das Gottes liebevolles Gesetz ist.
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