Aus den Rot-Kreuz-Schwestern hat das Oberste Arbeitsgericht Leiharbeiterinnen gemacht. Foto: dpa

Die Schwestern vom Deutschen Roten Kreuz sind an vielen Kliniken und Altenheimen im Einsatz. Das Bundesarbeitsgericht entschied jetzt: Die Schwestern sind Leiharbeiterinnen. Als solchen droht ihnen der Arbeitsplatzwechsel nach maximal 18 Monaten.

Stuttgart - Rot-Kreuz-Schwestern unterscheiden sich in Krankenhäusern und Altenheimen nach außen hin lediglich durch ihren Button: Rotes Kreuz auf weißem Grund mit blauem Rand. Sie sind in die Abläufe eingebunden wie alle anderen Schwestern und Pfleger, die direkt beim Betreiber der Klinik oder des Pflegeheims angestellt sind, und sie werden auch so bezahlt. Das bestätigt Ulrike Fischer, die Pressesprecherin des Klinikums Stuttgart.

Am städtischen Klinikum arbeiten die meisten Rot-Kreuz-Schwestern. „155 examinierte Pflegekräfte sind dort im Einsatz, und 70 Azubis besuchen die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege des Bildungszentrums“, sagt Katrin Keßler, die Pressesprecherin der Württembergischen Schwesternschaft vom Roten Kreuz. Die Württembergische Schwesternschaft bekommt dafür ein Entgelt, das die Personal- und Verwaltungskosten abdeckt. Viele der Schwestern sind seit Jahren, „teils sogar Jahrzehnten“, in ihrem angestammten Haus tätig, sagt Katrin Keßler. Die neueste Rechtssprechung gebiete jetzt aber die Befristung ihres Einsatzes.

Es droht ein Arbeitsplatzwechsel

Anlass dafür bot ein Rechtsstreit zwischen dem Betriebsrat einer Essener Klinik und der Rotkreuzschwesternschaft um den Arbeitnehmerstatus der Pflegerinnen. Bis Dienstag hatten die Schwestern einen Sonderstatus, weil sie Vereinsmitglieder sind und auf freiwilliger Basis auf Arbeitsplätzen außerhalb der DRK-Organisation tätig sind. Seit dem Beschluss des BAG müssen sie wie Arbeitnehmer behandelt werden. Damit gelten sie als Leiharbeiterinnen. Leiharbeiterinnen wiederum gebietet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), dass sie maximal 18 Monate an einer Stelle eingesetzt werden dürfen. Das Gesetz tritt am 1. April 2017 in Kraft.

Es könnte sich also frühestens im Oktober kommenden Jahres auf die zurzeit in Stuttgarter Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen tätigen Schwestern auswirken. Aber Katrin Keßler ist sich sicher, „dass dies ein massiver Einschnitt für die Schwestern wäre“. Sie müssten dann unter Umständen ihren Arbeitsplatz, womöglich sogar ihren Wohnort wechseln. Gleichzeitig würden sich wegen des Personalwechsels an Kliniken die Abläufe verändern. Katrin Keßler bestreitet, dass die Rechtssprechung dem Wunsch der Schwestern entspricht: „Das Urteil stößt auf breites Unverständnis.“

Klinikum würde Schwestern übernehmen

Hätten die Rot-Kreuz-Schwestern es anders wollen, sie hätten sich durchaus in den Häusern, in denen sie arbeiten, direkt anstellen lassen können. „Wir haben schon welche übernommenund würden das auch bei weiteren tun“, sagt Ulrike Fischer vom Klinikum. In Scharen sind sie dem Verein bisher jedoch nicht weggelaufen. Das bestätigt auch Michael Föll, Finanz- und Krankenhausbürgermeister der Stadt Stuttgart: „Wir haben den Frauen schon immer angeboten, sie als Beschäftigte zu übernehmen, denn wir zahlen ja jetzt schon den gleichen Lohn und zudem eine Gebühr an die Schwesternschaft.“ Das Modell sei trotzdem nicht so viel teuerer, als dass man das Traditionsmodell hätte in Frage stellen müssen. „Außerdem wollen die Schwestern gar nicht wechseln, die halten aus Überzeugung an ihrer Gemeinschaft fest“, sagt Föll.

Für den Finanzfachmann bieten sich für die Zeit ab Oktober 2018 zwei Lösungen: „Wenn es bleiben kann, wie’s ist, dann behalten wir das Modell bei. Wenn das nicht geht, bieten wir den betroffenen Fachkräften unbefristete Verträge an. Denn ohne die Schwestern hätten wir einen noch größeren Fachkräftemangel.“ 40 bis 50 der insgesamt 1700 Pflegerstellen seien derzeit nicht besetzt – wodurch Erlöse verloren gehen, weil Operationssäle nicht ausgelastet oder Stationen nicht voll belegt werden könnten. Föll: „Wir haben kein Interesse daran, durch Stellennichtbesetzung zu sparen.“

Im Krisenfall kein Pflegepersonal auf Abruf

Die Schwesternschaften sind auch Teil einer der größten humanitären Hilfsorganisationen der Welt: der weltweiten Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. „Im Krisen- und Katastrophenfall stünde dem DRK kein pflegerisches Fachpersonal mehr auf Abruf zur Verfügung“, befürchten Katrin Keßler und das DRK. Der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes hat sich deshalb mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) darauf verständigt, dass die Befristung der Einsätze auf 18 Monate für die Schwesternschaft nicht gelten soll. Umgesetzt ist das politische Versprechen noch nicht.

Dann hätte sich der Einsatz des Rotkreuzverbands gelohnt. Er hatte mit Experten in der Politik in Berlin Gespräche geführt und eine Petition mit fast 11 000 Unterschriften eingereicht. Ziel war es, eine Ausnahmeregelung für die Schwestern zu erwirken, wie sie auch für Kirchen gilt. Am Ende kam ein Kompromiss zwischen DRK und Nahles zustande: Die Befristung soll zumindest im DRK-Gesetz aufgehoben werden. Das Spezialgesetz hat laut Föll Vorrang vor allgemeinen Gesetzen.