Mindestens 38 Krankenkassen werden zu 2015 ihren Mitgliedsbeitrag senken – Versicherte können durch einen Wechsel sparen. Foto: dpa

Mit interaktiver Grafik - Ab Januar wird es für 20 Millionen Versicherte günstiger: Denn viele der gesetzlichen Krankenkassen senken ihre Mitgliedsbeiträge. Doch die Stiftung Warentest warnt: Kassen, die jetzt mit einem günstigen Beitrag starten, können ihn jederzeit erhöhen. Zudem streichen einige ihre Extras.

Berlin - Es gibt ein chronisches Leiden, gegen das kein gesetzlich Versicherter gefeit ist: die Unzufriedenheit gegenüber der eigenen Krankenkasse. Dabei lässt es sich alsbald lindern. Denn die bundesweit rund 45 offenen Krankenkassen machen sich derzeit Konkurrenz – und nutzen die neue Beitragsfreiheit. Alle Kassen können ab dem 1. Januar 2015 den seit 2009 geltenden Einheitsbetrag ändern und ihn von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent senken – und mindestens 38 Krankenkassen machen davon Gebrauch.

Davon – so scheint es auf den ersten Blick – profitieren sowohl die Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber: Aufgrund der Senkung des Arbeitnehmeranteils von 8,2 auf bis zu 7,3 Prozent des Bruttogehalts können die gesetzlich Versicherten im neuen Jahr mit einer geringeren Belastung rechnen. Die Arbeitgeber wiederum zahlen zwar nach wie vor anteilig 7,3 Prozent, können aber dennoch zufrieden sein: Denn sie müssen sich nicht an eventuellen Zusatzbeiträgen beteiligen.

Bislang haben nach Angaben der Stiftung Warentest 38 gesetzliche Krankenkassen zugesagt, ihre Mitgliedsbeiträge zu senken. Bis Jahresende müssen dann alle Kassen ihren ab 2015 geltenden Beitragssatz auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes einstellen: www.gkv-zusatzbeitraege.de. Ihre Mitglieder werden darüber hinaus schriftlich informiert.

Gutverdiener können bis zu 446 Euro im Jahr sparen

Ein Vergleich lohnt sich in jedem Fall, so das Fazit der Warentester in ihrer Zeitschrift Finanztest (1/2015). Mit einem Wechsel können Versicherte bis zu mehreren Hundert Euro sparen. „Die Beitragssätze für 2015, die uns die Kassen bislang mitteilten, reichten von 14,6 Prozent wie beispielsweise bei der Metzinger BKK bis 15,5 Prozent wie bei rund 20 Kassen wie der DAK oder der Energie-BKK“, schreiben die Warentester. Für einen Gutverdiener mit 4125 Euro Monatsbrutto ergebe dies bestenfalls einen Unterschied von etwas mehr als 37 Euro im Monat und 446 Euro im Jahr. Arbeitnehmer mit einem 2000-Euro-Bruttogehalt könnten bis zu 216 Euro im Jahr sparen, wenn sie zu einer Kasse wechseln, die den Beitrag auf 14,6 Prozent senkt.

 

Diese Leistungen sind bei allen Kassen Pflicht

Dennoch sollten Versicherer beim Vergleich mit anderen Krankenkassen genauer hinschauen: Wo Geld wegfällt, muss es an anderer Stelle zurückgeholt werden. Wenn der Arbeitnehmeranteil von 8,2 auf 7,3 Prozent reduziert wird, fehlen 0,9 Prozentpunkte Beitragsanteil. Es ist daher sicherlich kein Zufall, dass schon jetzt die ersten Kassen anfangen, Extraleistungen zurückzufahren. Nach Angaben der Stiftung Warentest kürzt etwa die Techniker-Krankenkasse (TK) ihren Zuschuss zur Osteopathie von 360 auf 120 Euro jährlich. Für die professionelle Zahnreinigung – zuvor bei ausgewählten Zahnärzten subventioniert – gibt es bei der TK nur noch im Bonusprogramm Geld.

Verlangt eine Krankenkasse Zusatzbeiträge, gibt es ein Sonderkündigungsrecht

Den Hauptanteil der durch die Beitragssenkung eventuell entstehenden Unterdeckung der Gesundheitskosten – es handelt sich jährlich um rund elf Milliarden Euro – soll aber durch Zusatzbeiträge der Kassen ausgeglichen werden. Über deren Höhe können die Kassen auf Basis ihrer Finanzlage selbst entscheiden. Diese gehen wie die Grundbeiträge bei Arbeitnehmern vom Einkommen ab. Bei pflichtversicherten Rentnern zieht die Rentenversicherung den Extrabeitrag von ihrer Rente ab.

Nach der Auflistung der Stiftung Warentest erhebt die Techniker Krankenkasse somit einen Beitragssatz von 15,4 Prozent, der darin enthaltene Zusatzbeitrag beträgt 0,8 Prozent. Die DAK verlangt ebenfalls 15,5 Prozent, der darin enthaltene Zusatzbeitrag ist 0,9 Prozent hoch. Andere Kassen wiederum haben sich über die Höhe des im Mitgliedsbeitragssatz enthaltenen Zusatzbeitrages nicht festgelegt. Darunter die AOK Baden-Württemberg oder die Barmer GEK.

Die Versicherten dieser Kassen werden allerdings noch in den kommenden Tagen über die Höhe der Zusatzbeiträge schriftlich informiert – auch über ihr Sonderkündigungsrecht. Denn nimmt die Kasse im neuen Jahr einen Zusatzbeitrag, dürfen Versicherte umgehend kündigen, heißt es bei Stiftung Warentest. Sie können im April 2015 in einer neuen Krankenkasse sein, müssen aber während des Kündigungszeitraums den Zusatzbeitrag bezahlen.

Die Beitragsänderungen im neuen Jahr werden nicht die letzten bleiben: Zwar geht die Bundesregierung davon aus, dass die Krankenkassen dank prall gefüllter Kassen zunächst mit einem niedrigen Beitrag auskommen, doch hat die Bundestagsfraktion der Grünen unlängst vor einem massiven Anstieg der Krankenkassenbeiträge in den kommenden Jahren allein zulasten der Versicherten gewarnt. Denn Kassen, die jetzt mit einem günstigen Beitrag starten, können ihn jederzeit wieder erhöhen. „Die Gesundheitsausgaben sind 2014 stark gestiegen“, so die Warentester. Das trifft alle Kassen. Mit einem Wechsel könne man jedoch die Mehrkosten zumindest begrenzen. Wechselwillige sollten bei der Wahl der Kasse auf hohe Monatsrücklagen oder frühere Prämien an Mitglieder achten: Das seien Hinweise darauf, dass die Kasse über hohe Reserven verfügt, gut wirtschaftet und nicht zu viele sehr kranke Versicherte hat – und somit insgesamt günstiger für die Versicherten dasteht.