Stalkingopfer sollen besser geschützt werden. Foto: dpa

Stalking kann den Opfern das Leben zur Hölle machen. Vergleichsweise selten werden die Täter verurteilt. Das soll sich nun ändern.

Berlin - Das Bundeskabinett will am Vormittag (9.30 Uhr) eine Gesetzesänderung zum besseren Schutz von Stalking-Opfern auf den Weg bringen. Bisher muss nachgewiesen werden, dass Stalking das Leben des Opfers „schwerwiegend beeinträchtigt“ - etwa, wenn die betroffene Person deswegen umgezogen ist oder den Job gewechselt hat.

Opfer und Hilfsorganisation beklagen seit Jahren, diese rechtliche Hürde sei zu hoch. Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass Nachstellungen nicht länger schwerwiegende Beeinträchtigungen des Lebens verursacht haben müssen.

Stalking nimmt zu

„Das wird vor allen Dingen die Opfer besser schützen, weil die Täter schneller und besser aus dem Verkehr gezogen werden können“, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Mittwoch im ARD-„Morgenmagazin“. Stalker könnten künftig besser vor Gericht gebracht und verurteilt werden. Maas sagte, Stalking nehme zu und nehme auch drastischere Ausmaße an.

Von Stalking ist die Rede, wenn jemand zum Beispiel einen Ex-Partner verfolgt oder ihn immer wieder etwa mit Telefonanrufen terrorisiert oder ihm auflauert. Meist sind Frauen die Opfer. Seit 2007 gibt es dafür den Tatbestand „Nachstellung“ im Strafgesetzbuch.

Etwa zwölf Prozent aller Menschen in Deutschland werden mindestens einmal im Leben gestalkt, heißt es von der Polizei unter Berufung auf eine Studie des Mannheimer Zentralinstituts für seelische Gesundheit.