Die Spieler riskieren weiter ihr Geld – im Gegensatz zu den Spielhallenbetreibern. Foto: dpa

Seit zwei Jahren müssten die Privatcasinos mindestens 500 Meter voneinander Abstand halten. Augenscheinlich ist seither so gut wie nichts geschehen, aber die Gerichte urteilen durchweg gegen die Branche. Kein Unternehmen investiert mehr.

Herrenberg - Das Kuriosum ist Oliver Kahn. Fußballfans kennen die Fernsehspots, in der der Torwart-Titan die Siegerfaust ballt, mit Neukundenbonus oder sechsstelligen Gewinnen lockt. Derlei Werbung für Sportwetten ist legal, und auf dem Smartphone ist das Wettbüro nur ein paar Fingertipper entfernt. Auch Online-Abstinenzler können gefühlt an jeder zweiten Ecke in den Niederlassungen der Anbieter einen Wettschein ausfüllen. Damit ist die Spielsucht nur ein paar Schritte entfernt.

Werbung für Spielhallen ist hingegen verboten. Deren Betreiber müssen sogar ihre Fenster verhängen – wider die Spielsucht. Überdies soll, wer sein Geld an Automaten verzocken will, nach dem Willen der Landesregierung weite Wege gehen. Seit mehr als zwei Jahren ist das Gesetz in Kraft, das zwischen zwei Spielhallen einen Abstand von 500 Meter Luftlinie vorschreibt. Auch von Schulen oder Spielplätzen sollen die Daddelhallen einen halben Kilometer entfernt sein.

Die Regeln durchzusetzen ist mühsam

Dass es mühsam wird, die Vorschrift durchzusetzen, hat Dieter Bäuerle von Anfang an geahnt. Er leitet das Herrenberger Ordnungsamt. Die Stadt war die erste im Land, die Schließungen verfügte. 26 Monate ist das her. Drei von vier Betrieben sollten dicht machen. Dies entspricht ziemlich genau dem landesweiten Schnitt, den die Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim errechnet hat. Der landesweiten Entwicklung entspricht aber auch, dass noch immer alle Spielhallen in Herrenberg geöffnet sind. Alle vier Betreiber hatten Einspruch gegen ihre Bescheide erhoben, auch derjenige, der nicht schließen soll, weil seine Genehmigung nur befristet gelten soll.

Acht Monate lang brauchte das Regierungspräsidium, um über die Einsprüche zu entscheiden. „Das ging relativ schnell“, sagt Bäuerle, „alle Widersprüche sind zurückgewiesen.“ Allerdings haben die Betriebe dagegen geklagt. Seitdem herrsche „Funkstille“, so Bäuerle, „wir warten auf einen Gerichtstermin“, zunächst vor dem Verwaltungsgericht, der ersten Instanz.

Die Gerichte urteilen grundsätzlich gegen die Branche

Wie das Urteil ausfallen wird, ist absehbar. „Die Gerichte lehnen praktisch alles ab“, sagt Tim Hilbert. Er ist Justiziar des Landesverbands der Automatenunternehmer und vertritt Betreiber in Prozessen – im Normalfall erfolglos. Wer jüngst investiert hat oder einen langfristigen Mietvertrag besitzt, kann sich zum Härtefall erklären lassen. Hilberts Lieblingsbeispiel ist ein 84-Jähriger, der von den Einnahmen seiner Spielhalle lebt. „Er hat kein anderes Einkommen und kein Vermögen“, so Hilbert. „Ich weiß nicht, was sonst ein Härtefall ist.“ Das Urteil über ihn steht aus, aber bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht haben alle Richter die Klagen der Branche gegen das Gesetz abgewiesen. Allerdings ist jede Spielhalle ein Einzelfall, und jeder Betreiber kann gesondert gegen seine Schließung klagen. Die Forschungsstelle Glücksspiel erwartet rund 5000 Prozesse.

Allein beim Regierungspräsidium Stuttgart – einem von vieren – sind bisher 174 Widersprüche eingegangen. Gut zwei Drittel von ihnen sind bearbeitet und zuallermeist abgelehnt. Weitere werden folgen. In Stuttgart sind 121 Spielhallen in Betrieb. Das Ordnungsamt arbeitet sie Stadtbezirk für Stadtbezirk ab. „In 29 Fällen haben wir Entscheidungen getroffen“, sagt der städtische Justiziar Albrecht Stadler, „in allen haben wir Widerspruch.“ Der größte Brocken kommt noch: die Stadtmitte. Von 55 Spielhallen darf wohl eine überleben. Welche, steht 2020 fest. „Die anderen 54 werden klagen“, so Stadler, „es geht um die Existenz.“ Und um hohe Investitionen: Eine Spielhalle zu eröffnen kostet 250 000 Euro.

In Großstädten sind Neueröffnungen praktisch ausgeschlossen

Zumindest in Großstädten „ist das ein gefühltes Berufsverbot“, sagt Hilbert, der Verbandsjustiziar. Auch Stadler gesteht ein, dass „es wirklich schwierig wird“, im Stuttgarter Stadtgebiet noch einen legalen Standort zu finden. Allerdings war dies bisher nicht nötig. Seit Inkrafttreten des Gesetzes hat niemand mehr einen Genehmigung beantragt. Dabei wird es nach Hilberts Ansicht bleiben. „Kein Betreiber investiert mehr“, sagt er. Er hoffe auf „politische Nachregelungen“.

Falls die ausbleiben, sterben die Spielhallen unabhängig von Gerichtsurteilen einen schleichenden Tod. Dass damit das oberste Ziel des Gesetzes – die Eindämmung der Spielsucht – erreicht wird, scheint fraglich. Schließlich bleibt für Spielsüchtige der Weg zum nächsten Automaten so weit wie der zur nächsten Eckkneipe. Überdies „warten die Sportwettenanbieter, dass die Spielhallen zumachen“, sagt Hilbert, „die freuen sich schon auf die neuen Standorte“.