Trauer um die Opfer des Absturzes der Germanwings-Maschine. Foto: dpa

Hätte der Absturz der Germanwings-Maschine in Frankreich verhindert werden können? Das meinen die Angehörigen von sechs Todesopfern, die nun eine Entschädigungsklage eingereicht haben.

Barcelona - Die Angehörigen von sechs Todesopfern des Absturzes der Germanwings-Maschine in Frankreich vor zwei Jahren haben in Spanien eine Entschädigungsklage einreicht. Wie sie am Montag in einer Erklärung mitteilten, hätte das Unglück verhindert werden können, wenn Germanwings oder die Muttergesellschaft Lufthansa rechtzeitig die psychische Erkrankung des Copiloten Andreas Lubitz festgestellt hätten.

Dem amtlichen Untersuchungsbericht zufolge hatte der offenbar unter Depressionen leidende Copilot das in Barcelona nach Düsseldorf gestartete Flugzeug am 24. März 2015 absichtlich gegen einen Berg in den französischen Alpen gesteuert. Alle 150 Menschen an Bord kamen ums Leben, darunter 72 Deutsche und 50 Spanier. Der Sprecher der Opfergruppe, Narcís Motjé, sagte vor der Presse in Barcelona, der 27-jährige Lubitz habe „genügend Symptome“ aufgewiesen, doch die Lufthansa habe sie nicht wahrgenommen.

Angebot als „beleidigend“ bezeichnet

Er kritisierte zudem, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf im Januar ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren zu dem Unglück einstellte, weil es keine Hinweise darauf gebe, dass andere Menschen als Lubitz eine Schuld für den Tod der Menschen an Bord der Maschine trügen. Im Raum stand die Möglichkeit, dass Ärzte, Kollegen oder Angehörige in den Monaten vor der Tat etwas von Lubitz’ Suizidabsichten mitbekommen haben könnten.

Der Anwalt der Kläger, Carlos Villacorta, machte keine Angaben zur Höhe der geforderten Schmerzensgelder. Das Angebot der Fluggesellschaft bezeichnete er als „beleidigend“.