Bernd Klingler vor Beginn der Verhandlung im Amtsgericht Bad Cannstatt Foto: Lichtgut/Verena Ecker

Die Staatsanwaltschaft geht unter anderem davon aus, dass der frühere FDP-Fraktionschef Geld aus der Fraktionskasse für den Kauf eines Luxusautos verwendet hat. „Ich habe mir nichts vorzuwerfen“, sagt Bernd Klingler.

Stuttgart - Zum Auftakt des Prozesses gegen den früheren FDP-Fraktionschef im Stuttgarter Rathaus und heutigen AfD-Stadtrat Bernd Klingler wegen Untreue am Dienstag im Amtsgericht Bad Cannstatt hat der Angeklagte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. „Ich habe mir nichts vorzuwerfen“, so Klingler. Zuvor hatte die Staatsanwältin die Anklageschrift verlesen. Sie geht davon aus, dass Klingler in den Jahren 2013 und 2014 zweimal jeweils fünfstellige Geldbeträge vom Fraktionskonto der FDP abgezweigt und für eigene Zwecke verwendet hat. In einem Fall wurden 23 500 Euro für den Druck eines FDP-Werbeflyers an eine Klingler bekannte Werbeagentur überwiesen und noch am gleichen Tag auf sein eigenes Geschäftskonto zurücküberwiesen. Laut der Anklage soll Klingler das Geld für den Kauf eines Luxusautos verwendet haben.

Zwei ehemalige Mitarbeiter der FDP-Fraktion sagen aus

Der Angeklagte sagte dagegen, er habe das Geld für den Autokauf von seinen Eltern geschenkt bekommen. Er erklärte den Geldtransfer damit, dass er 50 Prozent des Betrages der Agenturbesitzerin aus der eigenen Tasche vorgestreckt habe, um ihr die Rückkehr in ihr Heimatland Italien zu ermöglichen. Die andere Hälfte des Geldes sei als sogenannte Kickback-Provision an ihn zurücküberwiesen worden. Dies sei in der Werbebranche „durchaus üblich“. Einen Betrag in Höhe von 12 500 Euro, den er 2014 in bar aus der Fraktionskasse im Rathaus entnommen hatte, habe er aus Sicherheitsgründen im Tresor seiner eigenen Werbeagentur im Weilimdorf aufbewahrt und damit teilweise Fraktionsrechnungen beglichen. Die Staatsanwaltschaft geht hingegen davon aus, dass der Angeklagte diesen Betrag verwendet hat, um nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge für einen Mitarbeiter seiner Werbeagentur zu begleichen. Die Aussagen zweier damaliger Fraktionsmitarbeiter der FDP konnten Klinglers Darstellung nicht untermauern.