Eine Feier im Stuttgarter Perkins Park endete für einen jungen Mann blutig Foto: Kraufmann

Das Landgericht Stuttgart verurteilt einen 23-Jährigen zu vier Jahren Haft wegen versuchten Totschlags.

Stuttgart - Dass Auseinandersetzungen im Partyleben unter Alkoholisierten keine Kavaliersdelikte sind, hat ein 23 Jahre alter Mann am Dienstag deutlich zu spüren bekommen. Er wurde am Landgericht Stuttgart in der 1. Großen Strafkammer zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen versuchten Totschlags verurteilt. Das Gericht ist überzeugt davon, dass der Angeklagte den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen hätte.

Dabei konnte der Fall nicht lückenlos aufgeklärt werden. Der Angeklagte hat sich zwar zu seiner Tat im Prozessverlauf noch geäußert. Er gab an, einen 27-jährigen Einzelhandelskaufmann in der Discothek Perkins Park am Killesberg im Februar mit mehreren Schnittverletzungen, auch in der Nähe der Halsschlagader, übel zugerichtet zu haben. Womit er das Opfer verletzt hatte, wollte er aber nicht preisgeben. Die Verletzungen lassen auf einen scharfkantigen Gegenstand schließen. Das Opfer war stark alkoholisiert und erinnert sich nicht mehr. Und auch die Überwachungskamera, die erst zur Überführung des Täters geführt hatte, konnte kein Licht ins Dunkel bringen. Die Tatwaffe war darauf nicht zu erkennen.

Zunächst schien es am 14. Februar im Perkins Park so, als wäre der Angeklagte nach seiner Attacke ungeschoren davongekommen. Das Sicherheitspersonal nahm nur die vorangegangene Schlägerei zwischen einem Freund des Täters und dem Opfer wahr. Nachdem der Freund bei dem Streit unterlag, griff der Angeklagte den Gewinner von hinten an – obwohl die Schlägerei bereits beendet war. Wäre der Barbereich, wo die Tat stattfand, nicht videoüberwacht gewesen, hätte der gefährliche Angriff für den Angeklagten womöglich keine Konsequenzen nach sich gezogen.

Mit denen der Täter vermutlich auch nicht mehr gerechnet hatte. In der Tatnacht verließ er die Disco gegen fünf Uhr in aller Seelenruhe und feierte mit seinem Freund, den das Sicherheitspersonal nach der Schlägerei rausgeworfen hatte, bis in die Morgenstunden in der Stuttgarter Innenstadt weiter.

Er wird nicht schlecht gestaunt haben, als die Post von der Staatsanwaltschaft ins Haus flatterte. Der Täter setzte sich erst einmal nach Rumänien ab, wo er Verwandtschaft hat. Obwohl er wusste, dass mittlerweile ein Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde, kam der Angeklagte fünf Tage nach der Tat mit dem Flugzeug zurück und wurde am Stuttgarter Flughafen verhaftet.

Auch wenn der Täter während des darauffolgenden Prozederes ein Geheimnis um die Tatwaffe machte, kann man ihm nicht vorwerfen, dass er seine Tat nicht wieder gut machen will. So entschädigte er das Opfer in einem außergerichtlichen Vergleich mit 7500 Euro Schmerzensgeld, das die Eltern des Angeklagten für ihn bezahlten.

Trotzdem bleibt das Gesicht des Opfers durch Narben entstellt – die längste zieht sich auf der rechten Gesichtshälfte vom Mundwinkel bis zum Ohrläppchen. „Ich fühle mich wie Scarface“ – Narbengesicht –, sagte der Einzelhandelskaufmann im Zeugenstand. Für den jungen Mann spielen die entstellenden Narben auch beruflich eine Rolle. Trotzdem erwiderte er den Versöhnungsversuch des Täters und wünschte auch ihm alles Gute für seine Zukunft.