Wettermoderator Jörg Kachelmann darf seine Ex-Geliebte nicht als "Kriminelle" bezeichnen. Foto: dpa

Jörg Kachelmann darf seine Ex-Geliebte Claudia D. nicht als "Kriminelle" bezeichnen. Diesen Gerichtsentscheid hat das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt. Claudia D. hatte den Moderator der Vergewaltigung bezichtigt. Kachelmann wurde freigesprochen.

Karlsruhe - Wettermoderator Jörg Kachelmann (56) darf seine ehemalige Geliebte Claudia D. nicht als „Kriminelle“ bezeichnen. Eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Mannheim bestätigte am Donnerstag das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Laut OLG darf Kachelmann zwar den Vergewaltigungsvorwurf als unzutreffend darstellen, „obwohl damit notwendigerweise der Vorwurf der falschen Beschuldigung durch die Klägerin verbunden ist“. Die Ex-Freundin dürfe aber nicht als „Kriminelle“ persönlich herabgewürdigt werden (AZ: 6 U 152/13 - Urteil vom 22.10.2014).

Claudia D. hatte den Moderator, mit dem sie zuvor mehrere Jahre liiert war, der schweren Vergewaltigung bezichtigt. Kachelmann saß deshalb mehrere Monate in Untersuchungshaft. Am Ende eines spektakulären Prozesses war der Wetterexperte im Mai 2011 freigesprochen worden.

Nach dem Freispruch hatte der Schweizer Meteorologe seine Ex-Freundin als „Kriminelle“ und „Kriminelle aus Schwetzingen“ bezeichnet. Claudia D. hatte deshalb auf Unterlassung dieser Äußerungen geklagt. In dem Punkt hatte ihr vor zwei Jahren schon das Mannheimer Landgericht Recht gegeben. Daraufhin war Kachelmann in Berufung gegangen.

Das OLG hat Revision nicht zugelassen

Das Gericht hatte damals außerdem entschieden, dass der Moderator seine Ex-Freundin öffentlich mit vollem Namen nennen darf. Damit konnte auch sein Buch „Recht und Gerechtigkeit“ wieder mit voller Namensnennung vertrieben werden. Die Bezeichnung als „Falschbeschuldigerin“ hielten die Mannheimer Richter für zulässig.

Das OLG Karlsruhe hat eine Revision gegen das jetzige Urteil nicht zugelassen. Damit sind die Rechtsstreitigkeiten rund um Kachelmann aber nicht vorbei: So klagt der Schweizer Wetterexperte vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen die Staatsanwaltschaft Mannheim, um eine „boshafte Nachverurteilung“ durch diese zu verbieten. Dabei geht es um eine Äußerung in einer Fernsehsendung. Auch hat Kachelmann in einem Frankfurter Schadenersatz-Prozess Berufung eingelegt. Das Landgericht Frankfurt hatte im Zivilverfahren Kachelmanns Klage auf Ersatz von Gutachterkosten in Höhe von rund 13 000 Euro abgewiesen.