Die Stadtwerke beabsichtigen im Tauschwald zwei Windräder Foto: dpa

Die Bezirksbeiräte aus Botnang, Feuerbach und Weilimdorf treffen sich am Mittwoch, 15. April, um 18..30 Uhr in der Weilimdorfer Lindenbachhalle zu einer gemeinsamen Sitzung. Das einzige Thema ist die von den Stadtwerken geplante Windkraftanlage im Tauschwald.

Stuttgart - Der Geschäftsführer der Stadtwerke, Michael Maxelon, wird am Mittwochabend wohl mit gemischten Gefühlen nach Weilimdorf in die Lindenbachhalle an der Solitudestraße 243 fahren. Denn in der Halle werden im Publikum sicher auch viele Projektgegner sitzen. Um 18.30 Uhr treffen sich dort die Bezirksbeiräte aus Botnang, Feuerbach und Weilimdorf zu einer gemeinsamen Sitzung. Der einzige Tagesordnungspunkt ist die geplante Windkraftanlage der Stadtwerke Stuttgart im Tauschwald.

Es gibt also genug Raum und Zeit für kontroverse Diskussionen. Am Ende wird über die Beschlussvorlage 248/2015 aus dem Referat Städtebau und Umwelt abgestimmt. Denn die Stadtwerke wollen im Gebiet Tauschwald zwei Windräder des Anlagentyps Vestas V126 bauen lassen. Die Naben liegen bei diesen Rotoren in 137 Metern Höhe. Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit beträgt laut Gutachten 5,81 Meter pro Sekunde. „Die beiden Anlagen sollen jährlich Ökostrom für rund 5000 Haushalte produzieren und damit die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien in Stuttgart signifikant steigern“, heißt es in der städtischen Beschlussvorlage.

Landschafts-, Denkmal- und Artenschutz sind betroffen

Doch zunächst sind für das Projekt insgesamt drei Genehmigungsverfahren notwendig. Für die Errichtung der Windkraftanlage muss eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt werden. Dafür haben die Stadtwerke angekündigt, freiwillig ein erweitertes Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu beantragen. Zudem muss das Landschaftsschutzgebiet „Glemswald“ geändert werden, zu dem der geplante Standort der Windräder gehört. Darüber hinaus ist auch eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Von der Erschließung der Windkraftanlage ist auch die Steinstraße betroffen. „Bei der ehemaligen Römerstraße in Feuerbach, dem Steinsträßle, handelt es sich um ein Kulturdenkmal nach Paragraph 2 Denkmalschutzgesetz“, sagt Ellen Pietrus, Leiterin des städtischen Denkmalamtes. Da sie die genauen Pläne der Stadtwerke noch nicht kenne, könne sie derzeit keine Einschätzung abgeben. Entscheidend sei, wie tief in den Boden eingegriffen werden müsse. Zudem müsse man den Bereich gegebenenfalls durch Sondierungen und Grabungen erkunden, so Pietrus.

Auch, aber nicht nur wegen des Denkmalschutzes machen Bürgerinitiativen (BIs) aus Botnang, Feuerbach und Weilimdorf gegen die Pläne der Stadtwerke mobil. In einem gemeinsamen Papier erläutern sie ihre Bedenken. Darin wird zuvorderst auf das im Auftrag der Stadtwerke erstellte Artenschutzgutachten eingegangen. Die BIs bemängeln, dass die Fledermauspopulation nur lückenhaft erfasst wurde. Tatsächlich heißt es im Gutachten, dass im Frühjahr 2014 „aus ungeklärten Gründen nur vom 19.03. bis 05.04.2014“ Daten aufgezeichnet wurden. Für die Auswertung konnten aber zusätzlich Datensätze herangezogen werden, die von 19. September bis 22. November 2013 erhoben wurden. Auch hinsichtlich des Wespenbussards verweisen die BIs auf das Gutachten. Demzufolge bestehe „ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko“ für den Greifvogel, der auf der roten Liste der gefährdeten Tierarten steht. Die Stadtwerke gehen deshalb davon aus, dass ein Ausnahmeantrag erforderlich ist. Eine solche Ausnahmegenehmigung wurde nach Angaben der BIs bislang aber noch nie erteilt.

Bürgerinitativen sammeln Unterschriften gegen das Projekt

Der BUND-Regionalgeschäftsführer Gerhard Pfeifer bestätigt, dass es ein großes naturschutzrechtliches Problem gebe. Deshalb arbeite sein Verband derzeit mit dem Nabu an einer gemeinsamen Stellungnahme, die nächste Woche vorgelegt werden soll.

Für Helmut Wirth, Vorsitzender des Wein- , Obst – und Gartenbauvereins, stellen sich eine Reihe von Fragen: Liegt der Geräuschpegel, den die Rotoren verursachen, noch in dem Bereich, den das Bundes-Immissionsschutzgesetz als gesetzlichen Rahmen vorschreibt? „Ich denke, die Gesundheitsgefährdung durch den entstehenden Lärm spielt hier schon eine Rolle“, sagt Wirth. Eine weitere für ihn nicht hinreichend geklärte Frage lautet: „Wird der gesetzliche Mindestabstand der Windräder zur Wohnbebauung tatsächlich eingehalten?“ Sicher weiß Wirth allerdings eines: „Von den rund 300 Gartenbesitzer dort oben, habe ich noch keinen einzigen getroffen, der die Windräder befürwortet“, sagt der WOGV-Vorsitzende. Ähnliches gelte wohl auch für die Mitglieder, die am Lemberg ihren Wengert haben.

Bei der gemeinsamen Bezirksbeiratssitzung werden sicherlich auch die Mitglieder der BIs Präsenz zeigen. „Wir wollen den Leuten darstellen, was im Lindenbachtal verloren gehen würde“, sagt Christa Barth, Sprecherin der BI Pro-Tauschwald. Zwischen 2000 und 2500 Unterschriften habe die Initiative mittlerweile gesammelt, um das Projekt zu stoppen.