Klare Fälle: Waffen und Messer dürfen nicht mit an Bord. Foto: Lichtgut/Horst Rudel

Nicht alle Flugreisenden wissen, was in die Koffer darf. Die Polizei zieht immer wieder unter anderem Waffen und Nussaufstrich aus dem Gepäck.

Stuttgart - Bei der Mode sagt man normalerweise großzügig: „Erlaubt ist, was gefällt.“ Es sei denn, das, was jemandem gefällt, ist verboten. Dann schreitet die Polizei ein. So geschehen am Stuttgarter Flughafen. Die Bundespolizei hat im Fundus ihrer aus dem Handgepäck gezogenen verbotenen Gegenstände auch ein modisches Accessoire, das in diese Kategorie fällt: einen Ledergürtel mit einer Schnalle in Form eines Schlagrings. „Da man diese Schnalle auch als Waffe verwenden könnte, ist der Gürtel nicht erlaubt“, erläutert Saskia Bredewald, die Sprecherin der Bundespolizeiinspektion Flughafen.

Japanisches Würgeholz und Schlagringe

Wenn man sieht, was da alles in den Taschen der Fluggäste steckte, bekommt man es mit der Angst zu tun. Neben Pfeffersprays und einem als Handy getarnten, nicht zugelassenen Elektroschocker zieht Saskia Bredewald auch einen Teleskopschlagstock und eine täuschend echt aussehende Softairpistole aus dem Fundus. Dabei sind auch ein japanisches Würgeholz und ein Messer, das schon eher als Machete durchgeht – dazu zu allem Überfluss noch mit einem Griff in Form eines Schlagrings.

Grundsätzlich wüssten die Fluggäste schon Bescheid, dass es klare Regeln gibt, was mit an Bord darf und was nicht. Dennoch komme es immer wieder vor, dass die Polizei bei der Kontrolle eindeutig verbotene Gegenstände feststellt, sagt die Sprecherin. Das sind zum einen besagte Waffen, die zum Teil auch waffenrechtlich verboten sind. Das trifft bei dem Schlagring und dem Messer zu. Dazu kommen zahlreiche Utensilien, Mitbringsel und vermeintlich unverzichtbare Dinge, welche aus luftsicherheitstechnischen Gründen nicht erlaubt sind. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurden Flüssigkeiten auf die Liste der verbotenen Gegenstände gesetzt. „Da besteht immer wieder Erklärungsbedarf“, sagt Saskia Bredewald. Nutella oder ähnliche Aufstriche sowie Streichwurst dürfen nicht mit an Bord. Ausgenommen von dem Verbot sei Babynahrung.

Etwa 1000 mal greifen die Sicherheitsleute pro Monat ins Gepäck

Man könnte meinen, dass in den Ferien die Zahl der unerlaubten Gegenstände steigen würde, welche Polizei und Sicherheitsleute aus dem Gepäck holen, weil viel mehr Menschen reisen. Doch so ist es nicht. Wegen der Luftsicherheit seien im August gut 900 Gegenstände den Reisenden abgenommen worden, im Juli etwas mehr als 1000. In den Wintermonaten Januar und Februar seien zwischen 700 und 800 Gegenstände festgestellt worden. Mit der Einführung des Sommerflugplans seien dann seit Ende März die Zahlen auf etwa 1000 Feststellungen pro Monat gestiegen. Grundsätzlich werde etwa je die Hälfte im Handgepäck und im Reisegepäck gefunden, sagt die Polizeisprecherin.

Nicht alles, was nicht mit an Bord darf, muss von der Bundespolizei sichergestellt werden. Die Beamten kümmern sich natürlich um die verbotenen Gegenstände, deren Entdecken auch eine Anzeige nach sich zieht. In diesen Sommerferien war das bei einem Butterflymesser, einem Spring- und Fallmesser und einem Faustmesser der Fall. Diese Fälle werden dann an die Landespolizei zur weiteren Bearbeitung abgegeben. Um Flaschen, Kosmetika und dergleichen kümmert sich der Flughafen. Seit zwei Jahren finanzieren vier Mitarbeiter des Straßenmagazins „Trott-war“ ihre Jobs am Flughafen über ein Pfandprojekt: Sie sortieren die an der Sicherheitskontrolle abgegebenen Flaschen und lösen das Pfand ein. „Das Projekt trägt sich selbst“, sagt Flughafensprecherin Beate Schleicher. Ungeöffnete Getränke oder Kosmetika werden an Tafelläden weitergegeben, die sie verkaufen.