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Das Umweltministerium zieht Konsequenzen aus den Ereignissen in Leonberg und Renningen.

Stuttgart - Als Konsequenz aus den Gebäudeschäden in Leonberg und den Grundwasserproblemen in Renningen sind oberflächennahe Geothermiebohrungen in Baden-Württemberg vorerst nur noch mit geringerer Tiefe erlaubt. Eine Bohrung sei ab sofort nur noch bis zum ersten Grundwasserstockwerk zugelassen, teilte Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) am Donnerstag mit. Damit werde die problematische stockwerksübergreifende Bohrung durch zwei Grundwasserschichten ausgeschlossen.

Schäden vermeidbar gewesen?

Vielen Hausbesitzern im Kreis Böblingen sei durch die Risse in ihren Gebäuden ein hoher Schaden entstanden sei, sagte Untersteller. Es sehe so aus, als wäre der Schaden vermeidbar gewesen. Der Schaden in Leonberg wird im Einzelfall auf mehrere 10.000 Euro geschätzt. Mehr als 20 Häuser weisen mehr oder weniger starke Schäden auf.

Geothermie sei als Baustein der Energiewende wichtig. „Aber wir werden sie nur nutzen können, wenn wir sie technologisch beherrschen und Risiken minimieren“, sagte Untersteller. Der Leonberger Fall liege anders als der Fall Staufen, wo das Land sich zur finanziellen Hilfe bereiterklärt hat. Zuerst sei in Leonberg der Verursacher der Schäden in die Pflicht zu nehmen, nicht die Allgemeinheit.