Was ist konventionelle Züchtung – und was ist Gentechnik? Diese Frage beschäftigt auch den Europäischen Gerichtshof. Auslöser ist der Streit über die Zulassung einer Rapssorte. Foto: Fotolia

Eine Tagung in Berlin zeigt, wie schwer sich selbst Experten mit der Bewertung neuer Züchtungsmethoden wie Crispr tun.

Berlin - Manchmal hinkt die Gesetzgebung den aktuellen Entwicklungen der Wissenschaft hinterher. Je schneller die Forschung voranschreitet, desto größer droht die Kluft zu werden. Die Pflanzenzüchtung ist ein gutes Beispiel dafür. Die Forscher, die neue Sorten entwickeln, wissen derzeit nicht, ob und unter welchen Bedingungen sie neue biotechnologische Methoden einsetzen dürfen. Konkret geht es um die Genchirurgie, die es erlaubt, mit bisher unerreichter Genauigkeit in das Erbgut von Pflanzen einzugreifen. Entsprechende Techniken wie Crispr sind erst ein paar Jahre alt, und ihr Einsatz ist nicht eindeutig geregelt.

Im Kern geht es um die Frage: Sind die neuen Methoden der Genchirurgie noch ein natürliches Verfahren, oder sollten sie als Gentechnik bewertet werden? Eine Tagung der Deutschen Forschungsgemeinschaft, des Deutschen Ethikrats und der Akademien der Wissenschaften suchte diese Woche in Berlin nach Antworten. Doch die Teilnehmer taten sich schwer, eine einheitliche Line zu finden, denn auch für viele Experten verschwimmen die Grenzen.

Tatsächlich lebt Deutschland mit einer seltsamen Situation: Züchter dürfen zum Beispiel Pflanzen mit radioaktiver Strahlung oder chemischen Präparaten bearbeiten, obwohl das zu völlig unkontrollierten Veränderungen an vielen Stellen des Erbmoleküls DNA führt. Das derzeitige Regelwerk aus dem Jahr 2001 befreit solche Verfahren ausdrücklich von der Regulierung durch das Gentechnikgesetz. Neuzüchtungen auf dieser Basis gelten nicht als gentechnisch veränderte Organismen (GVO). Die entsprechenden Techniken werden seit Jahrzehnten eingesetzt und wurden daher in der Verordnung als sicher eingestuft.

Neue Verfahren werden nicht erwähnt

Mit den neuen Methoden der Genomchirurgie lassen sich Veränderungen im Erbgut nun deutlich präziser herbeiführen. Aber weil die Verfahren 2001 noch nicht eingesetzt wurden, werden sie in der Verordnung nicht erwähnt. Der Jurist Tade Matthias Spranger sieht darin eine Besonderheit des Regelwerks. Viele andere Gesetze zur Technikregulierung hätten eine dynamische Komponente, die regelmäßig überprüft werde, erklärt der Professor der Universität Bonn.

Bei der Gentechnik sei dagegen ein bestimmter Status festgeschrieben worden. Schon diese einfache Beschreibung löst bei der Tagung gegensätzliche Bewertungen aus. Ein Teil der Experten sieht darin einen Grund für eine Überarbeitung der gesetzlichen Regeln. Die anderen erkennen genau darin die Stärke der geltenden Verordnung, die den Verbraucher dauerhaft vor unbekannten Risiken schütze.

Jens Kahrmann vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit verweist darauf, dass es durchaus andere Definitionen gibt, die in geltenden Gesetzen verwendet werden. Eine davon beschreibt GVO als Organismen mit veränderten Merkmalen oder Genen, die es in der Natur nie gegeben hätte. Dieser Blickwinkel begünstigt viele Anwendungen der Genchirurgie, denn bei dieser neuen Generation von gentechnischen Werkzeugen wird oft keine artfremde DNA in die Pflanze eingeschleust. Stattdessen schalten die Züchter vorhandene Gene ein oder aus oder fügen Gene der gleichen Art in das Erbgut ein, um die Eigenschaften der Pflanzen zu verändern. Nichts anderes tue die Natur während der Evolution, erläutert Kahrmann. Aus diesem Blickwinkel ist die Genchirurgie ein natürliches Verfahren, das mögliche Entwicklungen lediglich schneller und gezielter herbeiführt. Natürlich weckt das Widerspruch. Kritiker bezweifeln, ob es noch natürlich ist, wenn Züchter gleichzeitig vier oder fünf Gene ausschalten und zudem ein Stück DNA einbauen.

Die Lager haben sich in ihren Gräben verschanzt

Letztlich wird auch bei dem Treffen in Berlin wieder klar, woran die Gentechnikdebatte in Deutschland seit Jahren krankt: Die verschiedenen Lager haben sich in ihren Gräben verschanzt. Nur wenige frische Stimmen verdeutlichen, dass es vielleicht um mehr geht als nur um die Befindlichkeit deutscher Verbraucher. „Man trägt Verantwortung für das, was man tut, aber auch für das, was man wider besseres Wissen verhindert“, sagt Peter Dabrock, Vorsitzender des Deutschen Ethikrats.

Deshalb steht ein prominenter Vertreter des biologischen Landbaus zumindest mit einem halben Fuß auf der Seite der Befürworter der Genchirurgie: Urs Niggli, Direktor des Forschungsinstituts für biologischen Landbau in Frick. Niggli warnt, dass die Belastungsgrenze des Planeten Erde erreicht sei und gleichzeitig mehr für die Ernährung der Weltbevölkerung getan werden müsse. Er wirft der konventionellen Landwirtschaft „großes Versagen“ vor. Sie habe die Regeln guten Ackerbaus über Bord geworfen. Viele Probleme ließen sich durch eine bessere Fruchtfolge und mehr Vielfalt auf dem Acker lösen, sagt Niggli. Aber nicht alle. Er plädiert für eine gezielte Verwilderung der Pflanzen. Niggli will beispielsweise die Resistenzen gegen Schädlinge oder Trockenheit, die einzelne Wildformen besitzen, für Ackerpflanzen nutzen.

Viele ökologisch orientierte Züchter hätten das mit herkömmlichen Methoden versucht, erzählt Niggli. Oft ohne Erfolg: So hat eine neue Apfelzüchtung nicht nur die Resistenz gegen einen weit verbreiteten Schädling übernommen, sondern leider auch Teile des schlechten Geschmacks der Wildsorte. Die Äpfel setzten sich auf dem Markt nicht durch. Niggli glaubt inzwischen, dass sich das wertvolle Resistenzgen mit der modernen Genchirurgie besser auf unsere Äpfel übertragen lässt. Der Verfechter des Biolandbaus hat damit heftige Proteste im eigenen Lager ausgelöst.

Der EuGH könnte mehr Klarheit schaffen

Jetzt hoffen beide Seiten, dass der Europäische Gerichtshof den Knoten durchschlägt. Der EuGH muss über eine Anfrage einer US-Firma entscheiden. Das Unternehmen will eine mit Genchirurgie veränderte Rapssorte in Europa verkaufen. Der Streit über die Zulassung läuft schon seit ein paar Jahren. Nun wollen die Amerikaner vom höchsten europäischen Gericht wissen, ob ihre Pflanze in Europa als gentechnisch veränderter Organismus bewertet wird und deshalb den strengen Regulierungen des Gentechnikgesetzes unterliegt. Die Entscheidung wird für 2018 erwartet.

Vermutlich wird aber auch der EuGH den Streit nicht schlichten können. Als der Moderator der Berliner Tagung nach möglichen Konsequenzen des erwarteten Urteils für die deutsche Definition von Gentechnik fragte, gaben die Experten alle denkbaren Antworten.

Reizthema Gentechnik

Akzeptanz Die grüne Gentechnik hat in Deutschland ein schlechtes Image. Etwa die Hälfte der Bevölkerung sei in absehbarer Zeit für Lebensmittel, die mithilfe der Gentechnik hergestellt wurden, nicht mehr zu erreichen, sagt Wolfgang Stroebe. Der Sozialpsychologe hat zahlreiche Umfragen und Interviews ausgewertet. Die ablehnende Haltung dieser Gruppe werde sich durch eine andere Definition von Gentechnik oder neue wissenschaftliche Studien nicht verändern, sagt der Professor der Universität Groningen.

Argumente Stroebe beschreibt das Selbstverständnis der Gentechnik-Skeptiker mit vier Schlagwörtern: Grüne Identität, Sorge um die Umwelt, moralische Verpflichtung und Vorliebe für Bio. Seine Empfehlung an die Befürworter gentechnisch veränderter (GV) Pflanzen basiert deshalb nicht auf Vernunft oder Information. Um erfolgreich zu sein, müssten GV-Lebensmittel entweder billiger sein oder dem Verbraucher einen anderen Vorteil bieten. „Entwickeln Sie Erdbeeren oder Tomaten, die wieder nach Erdbeere oder Tomate schmecken“, schlägt er vor. In den USA kommt jetzt ein Apfel auf den Markt, der nach dem Schneiden nicht mehr braun anläuft.

Unbehagen Peter Dabrock führt die pauschale Ablehnung der Gentechnik auf ein „kulturelles Unbehagen“ zurück, das sich nicht so leicht entkräften lasse. Helfen könnten dabei Regeln, die dieses Unbehagen aufgreifen, sagt der Theologe der Universität Erlangen-Nürnberg.