Nur Filmverleiher haben in Deutschland das Recht für Kinofilme in der Öffentlichkeit zu werben. Foto: Achim Zweygarth

Die Kirchengemeinde in Schönberg lässt Kinofans erraten, welchen Film sie demnächst vorführt. Den Titel darf sie nicht nennen, weil sie sonst Probleme bekomme könnte mit dem Verband der Filmverleiher. Reaktionen auch aus anderen Gemeinden.

Filder - Es klingt ein bisschen wie wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Silke Kriese von der Kirchengemeinde in Schönberg will eine Filmvorführung in der Himmelfahrtskirche bewerben, aber sie darf den Titel nicht nennen. In der Mitteilung an die Presse umschreibt sie stattdessen den Film, eine französische Komödie, und lockt die Besucher mit einer Überraschung, falls sie vor der Vorführung am Samstag, 25. April, den richtigen Titel erraten. Dass das vielleicht eine sehr indirekte Form ist, eine Filmvorführung zu bewerben, ist Kriese klar. „Ich kann es aber nicht ändern“, sagt sie.

Den Film hat sich die Gemeinde beim Ökumenischen Medienladen besorgt, dem Medienverleih der beiden Kirchen in Stuttgart. Er besitzt die Rechte an dem Film. Laut der Gemeinde Schönberg habe es der Ökumenische Medienladen zur Auflage gemacht, dass der Filmtitel nur im Gemeindeblatt, einem internen Medium, bekannt gegeben wird. In der Öffentlichkeit dürfe er nicht genannt werden. „Wir richten uns danach und werden uns auch künftig etwas einfallen lassen, um auf unsere Vorführungen aufmerksam zu machen“, sagt Kriese.

So seien nun mal die Spielregeln

Der Ökumenische Medienladen will dagegen nicht von einer Auflage reden, die er der Kirchengemeinde gemacht hat. Der Leiter des Medienverleihs, Peter Pförsich, spricht davon, dass die Kirchengemeinden lediglich über geltendes Recht informiert würden. „Die Filmtitel sind geschützt. Sie dürfen deshalb nur innerhalb der Räumlichkeiten der Kirche und in internen Publikationen der Gemeinde bekannt gegeben werden. So sind die Spielregeln“, sagt Pförsich. Halte sich eine Gemeinde nicht an sie, kann es unter Umständen teuer werden.

Der Verband der Filmverleiher mit Sitz in Berlin beobachte argwöhnisch, wenn Filme außerhalb von Kinos gezeigt werden, erklärt Peter Pförsich. Dann werde schnell gedroht, wegen einer Urheberrechtsverletzung gegen die Betroffenen vorzugehen. Pförsich schildert einen Fall aus dem vergangenen Jahr: „Eine Jugendgruppe einer Gemeinde hat auf sozialen Netzwerken mal für die Vorführung eines Films geworben. Die bekam dann ein Schreiben, in dem ein Regress in Höhe von 20 000 Euro angedroht wurde im Wiederholungsfall“, sagt Peter Pförsich.

Sorge vor Konkurrenz

Der Verband der Filmverleiher begründen sein Vorgehen mit einer nötigen Abgrenzung des Geschäftsfeldes. „Wir gehen nicht speziell gegen Kirchengemeinden vor“, betont der Geschäftsführer des Verbands, Johannes Klingsporn. Vielmehr wolle sein Verband verhindern, dass die Konkurrenz zu den Kinos ausufert, sagt er. „Wenn man das zu Ende denkt, kann jeder Biergarten Kinofilme zeigen“, erklärt er. Die private Konsequenz wäre aus seiner Sicht ein wirtschaftlicher Schaden für kommerzielle Filmverleiher.

Für die Kirchengemeinden entstünde durch den Druck der Filmwirtschaft dagegen eine unangenehme Lage, meint der Leiter des Ökumenischen Medienladens. „Die Verantwortlichen in den Gemeinden fragen sich, was sie eigentlich dürfen“, sagt Peter Pförsich.

Angst vor Strafgebühren

Das Hoffelder Kirchengemeinderatsmitglied Beate Pflieger reagiert tatsächlich erschrocken, als sie von möglichen Strafgebühren bei der Nennung eines Filmtitels in der Öffentlichkeit erfährt. „Das werden wir künftig auf keinen Fall mehr machen“, sagt sie. In der Hoffeldgemeinde wird am letzten Samstag in den Weihnachtsferien traditionell ein Kinderfilm gezeigt. Die Gemeinde wirbt dafür in den lokalen Medien. Die rechtlichen Fallstricke, die dabei drohen, seien ihr bisher nicht bewusst gewesen, betont Beate Pflieger.

Einen anderen Weg ist die Martin-Luther-Gemeinde in Sillenbuch gegangen. „Wir haben unsere Filmvorführungen ausschließlich im Gemeindeblatt erwähnt“, sagt der Sillenbucher Pfarrer Wolfgang Berner-Föhl. Er verweist auf seinen Kollegen Hans-Ulrich Gehring, der bald für ein Studiensemester im Ausland ist. „Pfarrer Gehring hat Filme gern in den Gottesdienst integriert. Er hat einen Film am Samstagabend gezeigt und dann am Sonntag darauf aufgebaut“, sagt Berner-Föhl.

Filme würden einen besondern Zugang zu Themen ermöglichen, erklärt er. Allerdings müsse ein Pfarrer sich auskennen, um den richtigen Film zu einem Gottesdienst auszuwählen. „Mir fehlen da leider die Kenntnisse, deshalb mache ich es nicht“, sagt Berner-Föhl. Probleme mit dem Urheberrecht muss der Sillenbucher Pfarrer zumindest nicht fürchten, wenn er in seinem Gottesdienst nur auf die Bibel zurückgreift.

Veranstaltung in Schönberg:

Die französische Komödie, deren Name nicht öffentlich genannt werden darf, wird am Samstag, 25. April, um 20 Uhr im Saal unter der evangelischen Himmelfahrtskirche an der Schönbergstraße 1 gezeigt.