Gina-Lisa Lohfink, hier im Februar mit ihrem Anwalt Burkhard Benecken, muss eine Strafe von 20.000 Euro zahlen. Foto: POOL/Kay Nietfeld

Knapp anderthalb Jahre nach der viel beachteten Verurteilung des Models wegen falscher Verdächtigung ist das Urteil rechtskräftig. Gina-Lisa Lohfink muss 20.000 Euro zahlen und die Gerichtskosten übernehmen.

Berlin - Rund 15 Monate nach der viel beachteten Verurteilung des Models Gina-Lisa Lohfink wegen falscher Verdächtigung ist das Urteil rechtskräftig. Lohfink müsse die in erster Instanz festgelegte Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro sowie die Verfahrenskosten zahlen, teilte eine Sprecherin des Amtsgericht Berlin Tiergarten am Donnerstag mit.

Lohfink hatte zwei Männer wiederholt der Vergewaltigung bezichtigt – zu Unrecht, wie das Gericht befand. Die Verteidiger Lohfinks wiesen das Urteil als falsch und die 80 Tagessätze über je 250 Euro als zu hoch zurück. Mitte Februar dieses Jahres bestätigte das Berliner Kammergericht das Urteil in einem Revisionsverfahren.

Verhandlung hatte Debatte über Sexualstrafrechtsreform befeuert

Die Festsetzung der Tagessatzhöhe auf Grundlage von Lohfinks Einkommen sei einer anderen Abteilung des Amtsgerichts übertragen worden, teilte die Gerichtssprecherin mit. Demnach führte das Amtsgericht in den vergangenen Monaten eigene Ermittlungen zu Lohfinks wirtschaftlichen Verhältnissen und fragte bei auch bei Fernsehsendern nach. In der Folge sei der Tagessatz über 250 Euro bestätigt worden. Lohfinks Verteidigung habe dem inzwischen zugestimmt.

Die vielbeachtete Verhandlung über Lohfinks Vorwürfe hatte eine bundesweite Debatte über eine Sexualstrafrechtsreform befeuert. Im Mittelpunkt des Prozesses standen im Internet verbreitete Aufnahmen des Geschlechtsakts zwischen Lohfink und ihren Bekannten.