Angebliche Finanzexperten haben etliche Kunden betrogen Foto: FACTUM-WEISE

Vier Männer stehen in Heilbronn vor Gericht, weil sie etliche Geldanleger um mehr als eine halbe Million Euro betrogen haben sollen.

Kirchheim am Neckar - Ihre Masche war simpel: Einer von ihnen gab sich als Steuerberater aus, die anderen drei empfahlen ihn Bekannten und erschlichen sich so das Vertrauen ihrer künftigen Opfer. Mit Hilfe abstruser Geschichten gelangten sie schließlich an die Ersparnisse ihrer Kunden – insgesamt ergaunerte das Quartett mehr als eine halbe Million Euro. Statt das Geld, wie vorgegeben, anzulegen, finanzierten sie damit ihren Lebensunterhalt und gingen ins Casino. Nun müssen sich die vier Männer aus Kirchheim am Neckar und Brackenheim vor dem Heilbronner Landgericht wegen Betrugs verantworten. Zwei von ihnen sind zusätzlich wegen Nötigung und wegen Erpressung angeklagt.

Gleich drei Anklageschriften wurden beim Prozessauftakt gestern vom Staatsanwalt verlesen – die jüngste datiert erst vom 13. August 2014. Offenbar hatten sich der Hauptangeklagte Werner H. und seine Komplizen (Name geändert) von der ersten Anklage aus dem vergangenen Jahr nicht beeindrucken lassen und weitere Straftaten in ähnlichem Stil begangen. Inzwischen befindet sich Werner H., der bereits wegen verschiedener Vermögensdelikte vorbestraft ist, in Untersuchungshaft.

Die vier Angeklagten hatten in Kirchheim ein Büro angemeldet, über das die angeblichen Anlagegeschäfte laufen sollten. Zudem wurden diverse Konten eröffnet, auf die die Zahlungen der geprellten Kunden liefen. Die Akquise potenzieller Geldanleger hingegen funktionierte offenbar eher zufällig bei günstig erscheinenden Gelegenheiten.

So wurde im Jahr 2009 beispielsweise einer zufälligen Bekanntschaft empfohlen, sich an Werner H. zu wenden, um den teuren Aufenthalt ihrer Mutter im Pflegeheim günstiger gestalten zu können. Werner H. teilte der Dame daraufhin mit, sie dürfe nur 30 000 Euro besitzen, um einen steuerlichen Vorteil nutzen zu können, den er für sie organisieren könne. Ihr restliches Kapital könne er derweil auf einem Firmenkonto parken. Die Frau überwies ihm 65 000 Euro, von denen sie erst nach langem Hin und Her letztlich 40 000 Euro zurückbekam, nachdem sie den Betrug durchschaut hatte.

In einem anderen Fall überredete Werner H. ein Ehepaar zu einer angeblich lukrativen Geldanlage mit 3,3 Prozent Zinsen, bei der das Geld stets innerhalb von 14 Tagen verfügbar sei. Das Paar zahlte insgesamt fast 135 000 Euro an den falschen Finanzexperten – und bekam nur 10 000 Euro zurück.

Ähnlich verfuhren die Angeklagten mit einem anderen Paar, das Werner H. 50 000 Euro als Anlage für einen Hausbau überwies. Einem Brüderpaar wurde vorgelogen, dass es 80 000 Euro ans Finanzamt zahlen müsse und die Behörde den Betrag vom Konto der Steuerberatungsfirma einziehen werde. Mit der gleichen Masche wurde ein Ehepaar um rund 140 000 Euro gebracht. Ein weiteres Opfer überließ den Angeklagten insgesamt fast 120 000 Euro als Geldanlage. Ein Ehepaar, das den Angeklagten bereits fast 120 000 Euro zur Geldanlage überlassen hatte, löste gar die Sparbücher seiner Kinder auf, um weitere 24 000 Euro zahlen zu können.

Nicht ganz so freiwillig war der Beitrag eines 77-Jährigen, den die Angeklagten bereits 2003 um fast 120 000 Euro geprellt hatten. Werner H. und Katharina G. drohten, die Polizei werde ihn festnehmen, wenn er ihnen nicht 8000 Euro übergebe. Der Prozess wird am 7. Oktober fortgesetzt.