Waffen und Munition ordnungsgemäß verwahrt? Für die Kontrollen werden Gebühren fällig Foto: dpa-Zentralbild

Ein Jäger wehrt sich vor Gericht dagegen, an die Stadt 210 Euro Gebühren für eine Waffenkontrolle zu bezahlen. Der Betrag sei zu hoch, moniert der Kläger. Die Stadt hält das dagegen für angemessen.

Stuttgart - 210 Euro für ungefähr sieben Minuten Kontrolle bei ihm zu Hause? „Das ist nicht gerechtfertigt“, sagt der Mann am Dienstag vor der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart. Die Vertreter der Stadt kontern: „Die Gebührensatzung ist rechtmäßig.“ Immerhin würden zwei Mitarbeiter des Ordnungsamts zu den registrierten Waffenbesitzern nach Hause fahren, um die ordnungsgemäße Verwahrung der Waffen und der Munition in Augenschein zu nehmen.

Eigentlich ist die Kuh bereits vom Eis. Es geht um sogenannte verdachtsunabhängige Waffenkontrollen. Diese sind seit Juli 2009 als Folge des Amoklaufs von Winnenden und Wendlingen in Paragraf 36 des Waffengesetzes festgeschrieben. Zwar haben mehrere Waffenbesitzer dagegen geklagt. Die Jäger, Sportschützen und andere Waffenbesitzer sind jedoch alle vor Gerichten landauf, landab gescheitert. So hatte ein Esslinger Jäger argumentiert, er fühle sich diskriminiert, weil seine Zuverlässigkeit durch verdachtsunabhängige Kontrollen angezweifelt werde. Er hatte, wie andere Kläger auch, keine Chance.

„Ich habe kein Problem mit den Kontrollen an sich“, sagt der Stuttgarter Jäger jetzt vor der 5. Kammer. Er sei Vater und wisse um die schlimmen Geschehnisse in Winnenden und Wendlingen im März 2009. Doch 210 Euro seien einfach zu viel. „Die Waffenkontrollen liegen ausschließlich im öffentlichen Interesse und nicht in meinem persönlichen“, so der Kläger. Deshalb dürfe er nicht zur Zahlung herangezogen werden.

Außerdem, so der Jäger aus dem Stuttgarter Westen, handele es sich um reine Zufallskontrollen, was gegen den Gleichheitsgrundsatz spreche, und: „Ich werde doch regelmäßig bei der Verlängerung meines Jagdscheins auf meine Zuverlässigkeit überprüft.“

Die städtischen Vertreter zeigen sich unbeeindruckt. Die Kontrolle sei auch im Interesse des Jägers, und es handele sich keineswegs um Zufallsprüfungen. Es werde ein Stadtteil nach dem anderen abgeklappert – je nach Personalstand.

Der Vorsitzende Richter gibt der beklagten Stadt teilweise recht. Als Waffenbesitzer werde man automatisch zum verantwortlichen Verursacher der Kontrollen. „Das ist wie beim Auto mit dem Tüv.“ Diese Gebühr müsse auch jeder Fahrzeughalter bezahlen.

Die Frage ist nun, ob die Stuttgarter Gebühr rechtmäßig bemessen worden ist.

Die Unterschiede sind immens. Der Esslinger Jäger, der vor dem VG mit seiner Grundsatzklage gescheitert war, besaß sieben Waffen und zahlte für die Kontrolle 46,67 Euro. In Ludwigsburg werden 90 Euro, in Sindelfingen 55 Euro fällig. Die Gebühr in Stuttgart von 210 bis 420 Euro gilt seit Januar 2012. Zuvor betrug sie 20 bis 200 Euro. Gewaltige Unterschiede, die auch den Richtern auffallen.

Die Stadt setzt pro Kontrolleur einen Stundensatz von rund 70 Euro und eine Dauer von 270 Minuten an – inklusive Vor- und Nachbereitung. Andere Städte und Landkreise liegen, was den zeitlichen Aufwand einer verdachtsunabhängigen Waffenkontrolle betrifft, weit darunter. „Unser Gebührenrahmen ist kostendeckend kalkuliert und er ist angemessen“, so die Stadt.

In Stuttgart haben rund 3500 Personen 18 000 registrierte Kurz- und Langwaffen. Pro Monat arbeiten die Prüfer – derzeit sind sieben Mitarbeiter beim Ordnungsamt für das Waffenwesen zuständig – ungefähr 30 bis 40 Kontrollen ab. Inzwischen sind die Gebühren für Waffenkontrollen bereits wieder auf 215 bis 435 Euro gestiegen.

Der Vorsitzende Richter stellt klar, dass selbst Zufallskontrollen in Ordnung seien, so lange es sich nicht um willkürliche Kontrollen handele. Das Urteil wird für den heutigen Mittwoch erwartet.