Grundsätzlich bewerten Verbraucherschützer Zusatzversicherung für Elektrogeräte als nicht notwendig. Wer dennoch eine solche Absicherung für nötig hält, sollte das Kleingedruckte genau lesen: Denn hier verstecken sich viele Haken Foto: Fotolia/© Oliver Sved

Schutz vor Diebstahl oder vor Stürzen – das bieten viele Elektrogeräte-Händler zusammen mit ihren Produkten an. Doch wie sinnvoll sind diese? Die Stiftung Warentest hat die Garantien großer Fachmärkte und auch von Onlineshops untersucht.

Gegen welche Schäden ist ein neues Elektrogerät wie eine Waschmaschine oder ein Smartphone schon von vorneherein geschützt?
Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass das Produkt mangelhaft ist – etwa aufgrund eines technischen Defekts, haftet der Verkäufer. „Diese gesetzliche Gewährleistung vom Händler gilt für zwei Jahre“, sagt Michael Sittig von der Stiftung Warentest. Zusätzlich garantiert in vielen Fällen auch der Hersteller für sein Produkt. „Diese Herstellergarantie ist allerdings freiwillig und nicht vom Gesetzgeber vorgegeben“, warnt Sittig. So gibt es Unternehmen, die diese für zwei Jahre ansetzen, manche Firmen – darunter auch Apple – geben auf ihre Produkte nur ein Jahr Garantie. Wieder andere lassen die Garantie nur gelten, wenn das Elektrogerät beim autorisierten Fachhändler gekauft hat. „Online-Versanddienste wie etwa Amazon gehören manchmal nicht dazu“, so Sittig.
Was können Verbraucher zusätzlich tun, um sich gegen Schäden an ihren neu gekauften Elektrogeräten abzusichern?
Wer unbedingt eine zusätzliche Absicherung möchte, für den gibt es sogenannte optionale Zusatzgarantien vom Versicherer oder vom Händler. „Da gibt es beispielsweise die einfachen Garantieverlängerungen, die den Kunden über die Laufzeit der Herstellergarantie hinaus gegen Reparaturkosten bei Produktmängel absichern“, sagt Sittig. Oder aber man schließt eine sogenannte erweiterte Garantieverlängerung ab. „Diese greifen beispielsweise auch, wenn der Verbraucher das Smartphone aus Schusseligkeit fallen lässt oder Kaffee drüber schüttet“, sagt Sittig. Manche bieten zudem Diebstahlschutz.
Wie sinnvoll sind solche Zusatzgarantien?
Grundsätzlich bewerten Verbraucherschützer Zusatzversicherung für Elektrogeräte als nicht notwendig. „Niemand geht pleite, nur weil sein Handy heruntergefallen ist“, sagt Sittig. Wer dennoch eine solche Absicherung für nötig hält, sollte das Kleingedruckte genau lesen: Denn hier verstecken sich viele Haken, warnt Sittig. Hinzu kommt der hohe Preis. Wer beispielsweise für ein 800 Euro teures Handy eine erweiterte Garantie für drei Jahre abschließen will, kann mitunter mit Zusatzkosten von bis zu 50 Prozent des Kaufpreises rechnen.
Worauf sollten Verbraucher beim Abschluss solcher Zusatzgarantien besonders achten?
Die Stiftung Warentest hat die Verbraucherbeschwerden untersucht, die bei den Schlichtungsstellen der Versicherer eingelaufen sind. Typischer Fall: Einige Versicherer verlangen im Schadensfall einen Selbstbehalt. Und der ist oft üppig: „Viele Versicherer verlangen vom Kunden, dass er sich mit bis zu zehn Prozent des Kaufpreises an der Reparatur beteiligt“, sagt Sittig. Oft sind auch Schäden durch Verschleiß bei einfachen Garantieverlängerungen ausdrücklich ausgeschlossen.
Ein weiterer Haken versteckt sich oft im Diebstahlschutz: Der ist nach Angaben der Stiftung Warentest in fünf von acht untersuchten Zusatzgarantien oft so streng formuliert, dass die Verbraucher im Ernstfall überhaupt keinen Schutz haben – etwa wenn das Handy aus einem abgestellten Rucksack gestohlen wurde. „Viele Versicherer ersetzen das Gerät nur, wenn klar ist, dass der Geschädigte das Handy keine Minute aus den Augen gelassen hat“, warnt Michael Sittig.
Welche Zusatzgarantien konnten dennoch überzeugen?
Die wenigsten bösen Überraschungen nach Angaben der Warentester die reinen Garantieverlängerungen: Eine günstige einfache Garantieverlängerung mit Schutz ab Kauf ist etwa die „48 Monate Langzeit-Garantie“ des Händlers Conrad Electronic. Auch die „PlusGarantie“ von Media Markt und Saturn gewährt Kunden ebenfalls ab dem Kauf Schutz und bezahlt bei einem Totalschaden sogar ein Neugerät oder 100 Prozent des Kaufpreises.
Bei den erweiterten Garantien können die Warentester kein Versicherungsprodukt wirklich empfehlen. Noch recht günstig ist demnach die erweiterte Garantieverlängerung ohne Selbstbehalt von Amazon namens „Geräteschutz“.
Wie können schon abgeschlossene Zusatzgarantien wieder rückgängig gemacht werden?
Verbraucherschützer empfehlen, den Abschluss von Zusatzgarantien nicht zu überstürzen – auch wenn manche Anbieter verlangen, dass diese nur mit dem Gerätekauf abgeschlossen werden kann. Wer seine Unterschrift dennoch gesetzt hat, kann den Schnellschuss auch schnell rückgängig machen: So haben Verbraucher 14 Tage Zeit, die Zusatzgarantie zu widerrufen.

Zusatzgarantien im Test:

Die Stiftung Warentest hat 11 einfache und 17 erweiterte Garantieverlängerungen von Elektromärkten und Onlineshops untersucht. Die Ergebnisse finden sich in der Zeitschrift „Finanztest“, die am heutigen Mittwoch erscheint, oder im Netz: www.test.de.