Seit rund fünf Jahren herrscht Baustopp: Das unbewohnte Dachgeschoss ist mit einer Plane abgedeckt- die Arbeit ruht auch weiterhin bis auf unabsehbare Zeit. Foto: factum/Bach

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Behörde ausgebremst. Der Hausbesitzer reichte neue Baupläne ein und möchte lediglich eine Dachgaube in Eigenregie verkleinern. Das beanstandete Dachgeschoss will er in der Höhe aber so lassen wie es ist.

Gärtringen - Der Fall des Gärtringer Hausbesitzers, der laut den Baurechtsexperten des Landratsamts zu hoch gebaut hat, ist um eine weitere

Facette reicher. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die Kreisbehörde gestoppt, die bereits von einem Unternehmen ein Gerüst hatte aufstellen lassen, um das Dachgeschoss zu entfernen und es um 53 Zentimeter niedriger wieder aufzubauen. Die Arbeiter hätten am vergangenen Freitag anrücken sollen.

Der Hausbesitzer hatte einen neuen Bauantrag gestellt. Dieser war jüngst vom Verwaltungsgericht Stuttgart abgelehnt worden, ebenso wie die Revision gegen das Urteil. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, die nächste Instanz, hat den Einspruch jetzt aber zugelassen – wodurch der Rechtsstreit weiter kein Ende findet.

„Mein neuer Bauantrag wird nun am Verwaltungsgerichthof behandelt“, erklärt der Eigentümer Mathias Gengenbach. Der Antrag sehe jedoch lediglich den Rückbau einer Dachgaube vor, die zu groß ausgefallen sei. Dieses räumt Gengenbach ein, der die Arbeiten selbst durchführen lassen möchte. Das Dach will er jetzt aber so lassen, wie es ist. „Ich habe recherchiert“, sagt Gengenbach, „es gibt in unserer Umgebung Gebäude, die sind 1,20 Meter bis 1,50 Meter höher als unseres.“ Sie seien bisher aber nicht bemängelt worden, kritisiert der Hausbesitzer. Das Landratsamt hatte im Jahr 2011 einen Baustopp verfügt, weil sich sein Haus nicht in die Umgebung einfüge. Ein Nachbar hatte sich auch über eine zu groß geratene Dachgaube beschwert. „Ich bin bereit, diese zu verkleinern“, sagt nun Mathias Gengenbach.

Das Gerüst bleibt vorerst wohl stehen

„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs kam für uns völlig überraschend“, sagt Thomas Wagner, der Bauamtsleiter in der Kreisbehörde. Er habe dazu eine Stellungnahme abzugeben, auch der Rechtsanwalt Gegenbachs müsse eine Erklärung abliefern. Vorerst liege der Fall also wieder auf Eis. Erst wenn der Verwaltungsgerichtshof die Unterlagen habe, könne er entscheiden, wie es weitergehe. „Das dauert möglicherweise ein weiteres halbes Jahr“, sagt Wagner.

Bis dahin bleibt das Gerüst an dem unfertigen Gebäude wohl stehen, dessen Dachgeschoss mit einer Plane abgedeckt ist. Gengenbach hatte mit dem Bau seines Mehrfamilienhauses im Jahr 2009 begonnen, das im Jahr zuvor genehmigt worden war. Er stellte das erhöhte Kellergeschoss mit Fenstern sowie die beiden darüberliegenden Stockwerke fertig. Kontrolleure des Landratsamts stellten nach Hinweisen von Nachbarn jedoch im Jahr 2010 fest, dass der Bau von den genehmigten Plänen abweichte. Der Keller etwa ist drei Meter hoch statt der üblichen 2,30 Meter. Nach einigen Jahren rechtlicher Auseinandersetzungen mit dem Böblinger Landratsamt war er vor einigen Monaten schließlich bereit gewesen, das Dach selbst zurückzubauen. Er hatte einen Architekten und einen Handwerker an der Hand, die ihm dabei helfen sollten. Er wollte so viel in Eigenleistung machen wie möglich.

Kostenvoranschlag über 63 000 Euro

Die Kreisbehörde lehnte das aber ab, weil sie Zweifel an der fachlich korrekten Ausführung hatte und verfügte den Zwangsrückbau. „Der Kostenvoranschlag lag bei 63 000 Euro. Dabei kann am Ende auch noch mehr herauskommen. Wenn ich die Arbeiten durchgeführt hätte, wäre nur die Hälfte der Kosten entstanden“, meint der Hausbesitzer. Er habe das Haus selbst errichtet: „Freunde und Bekannte haben mir geholfen, darunter war auch ein Zimmermann“, berichtet Gengenbach. Natürlich traue er sich zu, auch die weiteren Arbeiten an dem Haus in Eigenregie vorzunehmen, erklärt der Mann, der bei der Berufsfeuerwehr in Stuttgart beschäftigt ist.

Seit dem Jahr 2013 hatte ihm die Behörde immer wieder Fristen für den Rückbau seines Dachgeschosses gesetzt, die er aber fortlaufend nicht einhielt. Zahlreiche Gerichte wurden eingeschaltet, die bisher dem Landratsamt Recht gaben. Nun hofft Gengenbach, dass er letztlich bei der obersten Instanz Erfolg hat.