Seit fünf Jahren ist der unfertige Bau mit einer Plane abgedeckt. Foto: factum/Archiv

Der Eigentümer des Hauses in Gärtringen-Rohrau, das über ein zu hohes Dach verfügt und deshalb zurückgebaut werden soll, gibt nicht auf. Er will gerichtlich erwirken, dass das Landratsamt das Dach nicht zwangsweise verkleinern lassen darf. Notfalls will er selbst für den Rückbau sorgen.

Gärtringen - Der Eigentümer des Mehrfamilienhauses in Gärtringen-Rohrau, dessen Dach zwangsweise verkleinert werden soll, hat das Verwaltungsgericht in Stuttgart eingeschaltet. Dusan Minic, der Pressesprecher im Landratsamt,erklärte, Mathias Gengenbach wolle erwirken, dass eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes rückgängig gemacht wird. Dieser hatte zuletzt den Rückbau als Rechtsmittel in dem strittigen Fall bestätigt.

Gegenbach hatte den Dachstuhl seines Eigenheims vor fünf Jahren um mehr als einen halben Meter höher als zulässig gebaut (wir berichteten). Sämtlichen Aufforderungen des Landratsamts, für Abhilfe zu sorgen, war der Mann nicht nachgekommen. Nun hat das Landratsamt selbst eine Baufirma beauftragt, für ein niedrigeres. den Vorschriften entsprechendes Dach zu sorgen.

„Es gibt keinen neuen Sachstand. Deshalb gehen wir davon aus, dass es das Verwaltungsgericht bei dem angeordneten Rückbau belässt“, sagte Minic. Freilich werde man nun die Entscheidung abwarten müssen. Der Abriss und der Neuaufbau des Dachgeschosses war vom 30. Mai an geplant. Falls das Gericht die Anordnung abermals bestätigt, möchte Gengenbach das Dach selbst verkleinern. „Das wird schwierig“, meinte Minic, „die Baufirma hat dafür längst den Auftrag erhalten.“