Gegner des G20-Gipfels dürfen ein im Stadtpark von Hamburg geplante Protestcamp nicht realisieren. Foto: dpa

Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hat das von den Gegnern des G20-Gipfels im Stadtpark geplante Protestcamp verboten. Die Gegner können dagegen nur noch mit einer Maßnahme vorgehen.

Hamburg - In der Gesamtbetrachtung handle es sich bei dem Protest-Camp gegen den G20-Gipfel in Hamburg nicht um eine grundrechtlich geschützte Versammlung, entschied das Gericht am Freitag und gab damit einer Beschwerde der Hansestadt statt.

Das geplante Camp aus bis zu 3000 Zelten solle nicht in erster Linie der Kundgabe einer Meinung dienen, sondern Schlaf- und Verpflegungsmöglichkeiten bieten. Die vorgesehenen Veranstaltungen erforderten auch nicht, dass die Teilnehmer rund um die Uhr - wie etwa bei einer Mahnwache - ihre Meinung öffentlichkeitswirksam präsentierten. Dem Programm zufolge sollten vielmehr alle Veranstaltungen abends enden. Das Vorleben einer alternativen Lebensweise allein sei aber nicht vom Versammlungsrecht geschützt.

Polizei und Stadt lehnen Camps ab

In Hamburg findet am 7. und 8. Juli der G20-Gipfel statt, zu dem nach Angaben aus Sicherheitskreisen auch bis zu 10.000 gewaltbereite Gegner des Treffens in der Hansestadt erwartet werden. G20-Kritiker hatten für die Zeit vom 30. Juni bis zum 9. Juli ein Camp unter dem Motto „Alternativen zum Kapitalismus leben und sichtbar machen“ mit Wohn- und Veranstaltungszelten sowie einer Bühne angemeldet. Die Veranstalter erwarteten etwa 10.000 Teilnehmer. Die Polizei, die den Gipfel mit einem Großaufgebot von bis zu 20.000 Beamten schützen wird, und die Stadt Hamburg lehnen solche Protestcamps ab.

In der Vorinstanz hatte das Verwaltungsgericht der Stadt auferlegt, das Camp im Stadtpark zu dulden. Dagegen legte die Stadt Beschwerde ein. Gegen die aktuelle Entscheidung können die Veranstalter Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben.