Fluglärm belastet die Menschen in Südbaden. Foto: dpa

Die deutsche Politik drängt auf erneute Verhandlungen über einen Fluglärm-Staatsvertrag mit der Schweiz. Die Eidgenossen müssten sich bewegen, sagt die Umwelt-Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter.

Die deutsche Politik drängt auf erneute Verhandlungen über einen Fluglärm-Staatsvertrag mit der Schweiz. Die Eidgenossen müssten sich bewegen, sagt die Umwelt-Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter.

Waldshut-Tiengen - Im Streit um einen deutsch-schweizerischen Fluglärm-Staatsvertrag setzt Deutschland auf Nachverhandlungen. „Der Ball liegt jetzt bei der Schweiz“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), in Waldshut-Tiengen.

„Deutschland darf diesem Vertrag in der bestehenden Form nicht zustimmen.“ Er würde den im Südschwarzwald und am Bodensee lebenden Menschen erhebliche Verschlechterungen bringen. Die Schweiz müsse sich bewegen und neu verhandeln. Schwarzelühr-Sutter vertritt im Bundestag den besonders von Fluglärm betroffenen Wahlkreis Waldshut.

„Wir Süddeutschen können keinen Vertrag gutheißen, durch den sich die Situation der Menschen hier in der Region verschlechtert“, sagte die SPD-Politikerin. „Der vorliegende Vertrag würde dies, sollte er in Kraft treten, aber tun.“ Ziel müsse es daher sein, Verbesserungen für Deutschland in dem Staatsvertrag zu verankern, die damit dann völkerrechtlich bindend seien. Durch Zusatzprotokolle, wie von der Schweiz vorgeschlagen, werde dies nicht erreicht.

Am Dienstag und Mittwoch hatte Bundespräsident Joachim Gauck die Schweiz besucht. Der Fluglärm war dabei offiziell kein Thema. Er sorgt seit Jahren für Streit zwischen den beiden Ländern.

"Wieder an den Verhandlungstisch zurückfinden"

„Auch der Schweiz muss an einem Kompromiss gelegen sein“, sagte Schwarzelühr-Sutter. Ohne eine Einigung mit Deutschland und ohne Pistenverlängerung, die der Zürcher Kantonsrat ablehnt, habe der Flughafen Zürich ein Problem. „Wir sollten daher, als gute Nachbarn, wieder an den Verhandlungstisch zurückfinden.“

Zeitlicher Druck bestehe nicht. „Im Zweifel leben wir ohne Vertrag besser als mit einem Vertrag, der uns schlechter stellt.“ Deutschland habe 2003 mit einer einseitig erlassenen Rechtsverordnung Nachtflüge, Flüge in den Morgen- und Abendstunden sowie an Sonn- und Feiertagen eingeschränkt. „Unsere Verhandlungsposition ist damit recht gut.“

Deutschland und die Schweiz streiten schon seit Jahrzehnten über den Luftverkehr, der vom Flughafen Zürich ausgeht. Die Regierungen beider Länder haben sich zwar auf einen Fluglärm-Staatsvertrag geeinigt und die Schweiz hat ihn ratifiziert. Doch in Deutschland liegt er auf Eis. Die Schweiz hat erneute Vertragsverhandlungen bisher abgelehnt.